Sind private Personen in die häusliche Betreuung eingebunden, unterstützt die Barmer Pflegekasse Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 mit einem monatlichen Pflegegeld.
Neben der Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte können Pflegebedürftige ihre pflegerische Versorgung auch selbst sicherstellen. Für die ehrenamtliche Pflege durch Familie, Nachbarn oder Freunde zahlt die Barmer Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld an die pflegebedürftige Person. Die Höhe dieses Pflegegeldes staffelt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Personen mit Pflegegrad 1 bekommen zwar kein Pflegegeld, erhalten aber andere Leistungen.
Wie hoch ist die Leistung?
Das Pflegegeld beträgt monatlich in:
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Qualität der häuslichen Pflege
Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, schaut bei Personen, die Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Abständen ein Pflegedienst oder eine Sozialstation vorbei. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Barmer Pflegekasse:
- In den Pflegegraden 2 und 3 maximal 23 Euro (Einsatz erfolgt einmal je Halbjahr).
- In den Pflegegraden 4 und 5 maximal 33 Euro (Einsatz erfolgt einmal je Vierteljahr).
Infomieren Sie sich zusätzlich über das Thema Beratungseinsätze.