Ungeplante Ereignisse können hin und wieder vorkommen. Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege. Die Kosten übernimmt die Barmer Pflegekasse bei allen Personen, die ambulante Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5 beziehen.
Manchmal kann die Pflege für eine gewisse Zeit nicht zuhause durchgeführt werden, z. B. weil die Wohnung nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt umgebaut werden muss oder mit Hilfsmitteln ausgestattet wird. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären Einrichtungen. Bei der Suche nach einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in Ihrer Nähe hilft Ihnen unser Pflegelotse.
Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht auch in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson dort gleichzeitig eine medizinische Maßnahme wahrnimmt und somit eine Unterbringung und Pflege der oder des Pflegebedürftigen erforderlich wird.
Welcher Betrag steht zur Verfügung?
Da die Kurzzeitpflege nur für Ausnahmesituationen gedacht ist, wird sie lediglich begrenzt gewährt. Pro Kalenderjahr finanziert die Pflegekasse einen Aufenthalt von maximal 8 Wochen. Pflegebedingte Aufwendungen und die Kosten für die soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege werden bis zu einer Höhe von 1.774 Euro übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt die pflegebedürftige Person.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege kann um den nicht verbrauchten oder auch vollen Anspruch auf Verhinderungspflege auf dann maximal 3.386 Euro für längstens 8 Wochen erhöht werden. Der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege verringert sich dadurch in der entsprechenden Höhe.
Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen weitergewährt, und zwar zur Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes. Hiervon kann ein Teil der anfallenden Selbstkosten bestritten werden. Die Eigenanteile können außerdem erstattet oder bezuschusst werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag".
Tipp: Reichen die finanziellen Mittel insgesamt nicht aus, können Sie einen Unterstützungsantrag beim zuständigen Sozialamt stellen. Ihre Barmer Geschäftsstelle hilft Ihnen gern weiter.
Barmer-Urlaubscheck für pflegende Angehörige
Was muss ich hinsichtlich Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege beachten? Welche anderen Versorgungsmöglichkeiten gibt es, während ich als Pflegeperson verreise? In unserer Checkliste finden Sie alle relevanten Informationen und weiterführende Links.