Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Lesedauer weniger als 2 Min

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter www.barmer.de veröffentlichten Webauftritt der Barmer.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt auf Grundlage regelmäßiger, entwicklungsbegleitender Tests der Deutsche Telekom MMS GmbH sowie durchgeführter Selbstbewertungen. 

Im Ergebnis dieser Überprüfung entspricht die Barmer-Webseite den Barrierefreiheitsanforderungen, mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

  • Nicht alle auf der Webseite bereitgestellten PDF-Dokumente erfüllen die Anforderungen an Barrierefreiheit
  • Nicht alle Tastatur-Kurzbefehle sind abschaltbar oder anpassbar
  • Überschriften sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet, und vereinzelt treten Schwierigkeiten bei der Listendarstellung auf
  • Einige Überschriften sind nicht immer in der korrekten Hierarchie angeordnet
  • Die Fokusreihenfolge ist nicht durchgängig schlüssig
  • Vereinzelt wurde die Sprache nicht korrekt ausgezeichnet
  • Nicht in allen Bereichen sind alle semantischen Informationen wie „Name, Rolle, Wert“ vorhanden
  • Bei den Videos kann es vereinzelt zu fehlender Audiodeskription kommen
  • Die Bereiche Kompass, Bonus, Smart Rechner und „Meine Barmer“ weisen unterschiedliche Barrieren auf

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2019 erstellt und zuletzt am 09.09.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.