02.06.2026 - Bei stationär Pflegebedürftigen gibt es eine Versorgungslücke durch Unterschiede beim Zugang zu zahnärztlicher Prävention. Das geht aus dem am Dienstag vorgestellten Zahnreport der Barmer hervor. Im Jahr 2024 stellten Zahnärzte bei bundesweit mehr als einem Viertel der Barmer-versicherten Pflegeheimbewohner den Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Bei rund 80 Prozent der Leistungen erfolgte dies direkt in den Einrichtungen, die einen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten haben. Allerdings traf dies nur auf weniger als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen zu. Auf die übrigen Pflegeheime ohne Kooperationsverträge entfielen nur zwei Prozent der entsprechenden Leistungen.