20.01.2021 – Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen weiteren umfassenden Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Gesundheitswesens beschlossen. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sollen die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitsbereich umfassender nutzbar gemacht werden. Wichtige Veränderungen sind dabei der weitere Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Ablösung der elektronischen Gesundheitskarte als Speicherinstrument. Kritisch sieht die Barmer die Preisgestaltung bei den digitalen Gesundheitsanwendungen.