Die Versorgung eines Kranken zu Hause stellt mitunter eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Notwendige Maßnahmen wie das Setzen von Injektionen oder Infusionen, Wundversorgungen, Absaugen oder Beatmung überfordern nicht nur den Patienten selbst, sondern vielfach auch die Angehörigen. Im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten Versicherte Behandlungspflege durch qualifiziertes Krankenpflegepersonal.
Die Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Barmer. Sie ermöglicht Ihnen neben einer ärztlichen Behandlung die ambulante Versorgung in Ihrem Wohnumfeld. Können z. B. Injektionen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Wundversorgungen nicht selbstständig durch Sie oder einen Angehörigen durchgeführt werden, können Pflegedienste für diese und weitere Maßnahmen herangezogen werden.
Ihre Barmer-Vorteile bei der Häuslichen Krankenpflege
- Qualifizierte Hilfe nach Bedarf: Im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten Sie Behandlungspflege durch qualifiziertes Krankenpflegepersonal in Ihrem Haushalt, in Ihrer Familie, in der Schule, im Kindergarten oder an anderen geeigneten Orten.
- Freie Wahl des Leistungserbringers: Häusliche Krankenpflege ist in der Regel eine Sachleistung: Die Leistung wird durch einen von Ihnen gewählten Vertragspartner der Barmer erbracht.
- Abrechnungsmodalitäten: Die Vergütung der Leistung regelt die Barmer mit dem Pflegedienst.
- Einzelfallprüfung: Welche Behandlungspflegen für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden können, hat der Gesetzgeber zum größten Teil festgelegt. Die Barmer prüft hier jeden Einzelfall auf seine individuellen Besonderheiten.
- Optionale zusätzliche Hilfsleistungen: Im Rahmen der Barmer Satzungsleistung erhalten Sie für einen begrenzten Zeitraum von maximal 28 Tagen neben einer Behandlungspflege in bestimmten Fällen auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
- Häusliche Krankenpflege statt Krankenhaus: In sehr wenigen Fällen kann durch eine bestimmte Form der Häuslichen Krankenpflege eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden.
Wie Sie häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen können
- Prüfung der Notwendigkeit: Die Häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet werden. Ihr Arzt / Ihre Ärztin beurteilt bei der Verordnung, ob Sie selber oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person die notwendigen Leistungen durchführen kann oder ob die Maßnahmen ggf. erlernt werden können.
- Auswahl des Pflegedienstes: Nach Erhalt der Verordnung wählen Sie einen Pflegedienst aus. Der Pflegedienst muss Vertragspartner der Kasse sein. Bei der Auswahl ist die Barmer gerne behilflich.
- Prüfung des Anspruchs: Die vom Arzt und vom gewählten Pflegedienst ausgefüllte Verordnung muss vor der Inanspruchnahme der Leistung bei der Kasse zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.
Voraussetzungen für die Häusliche Krankenpflege
Informationen zur Behandlungspflege
- Wesentliche Voraussetzung für die Häusliche Krankenpflege ist eine stattfindende ärztliche Behandlung, die durch die Unterstützung eines Pflegedienstes gesichert wird (Sicherungspflege).
- In sehr wenigen Fällen kann die Häusliche Krankenpflege neben einer ärztlichen Behandlung einen ansonsten notwendigen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen. Wesentliche Voraussetzung ist hier, dass eigentlich die besonderen Mittel eines Krankenhauses benötigt würden. Wie z. B. die apparative Ausstattung oder eine ständige Rufbereitschaft von Ärzten und Pflegekräften.(Krankenhausvermeidungspflege)
- Häusliche Krankenpflege kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie sich selber nicht helfen können und auch keiner in Ihrem Haushalt lebt, der die Versorgung übernehmen kann.
Leistungen der Häuslichen Krankenpflege
- Behandlungspflege: Dies sind medizinische Hilfeleistungen wie z. B. Injektionen von Insulin, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wundversorgungen oder die Verabreichung von Medikamenten.
- Grundpflege: Hier erhalten Sie pflegerische Hilfen wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung oder bei den Ausscheidungen.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Hierunter fallen z. B. das Wechseln der Bettwäsche, Geschirr spülen, Mahlzeitenzubereitung und Einkaufen.
- Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung können unter bestimmten Voraussetzungen als Barmer Satzungsleistung für maximal 28 Tage oder im Rahmen einer Krankenhausvermeidungspflege zur Verfügung gestellt werden.