Unterstützung im Krankheitsfall
Haushaltshilfe

Haushaltshilfe: Das sind Ihre Barmer-Vorteile

Antrag einfach online stellen

Im Mitgliederbereich Meine Barmer können Sie den Antrag auf Haushaltshilfe stellen 

Von Kostenübernahme profitieren

Die Kosten werden direkt zwischen der Barmer und dem Leistungserbringer abgerechnet. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Mehr dazu im FAQ

Den passenden Anbieter finden

Mit Beantragung sucht die BARMER gemeinsam mit Ihnen den richtigen Dienstleister für Ihre Haushaltshilfe 

Fragen & Antworten zur Haushaltshilfe

Allgemein 

Die Haushaltshilfe hilft Ihnen vorübergehend, Ihren Haushalt weiterzuführen oder übernimmt sogar die Kinderbetreuung. Vorausgesetzt, dass Sie dies aus medizinischen Gründen nicht mehr oder nur noch zum Teil selbst erledigen können.

Sie haben die Wahl:

  • Lassen Sie sich von einer vertrauten Person aus Ihrem Umfeld unterstützen. Unter "Kosten und Abrechnung“ finden Sie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Vergütungen.
  • Oder Sie engagieren einen professionellen Anbieter. Der derzeit allerorten herrschende Arbeits- und Fachkräftemangel ist leider auch auf diesem Sektor zu spüren. Die Barmer hilft Ihnen aber gerne bei der Suche, denn wir arbeiten eng mit einer Vielzahl professioneller Dienste zusammen.
Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Sie wissen am besten, wer Ihnen wie helfen kann. Informieren Sie uns einfach rechtzeitig über die Aufteilung.
Karitative Einrichtungen, Familienpflegedienste oder private Organisationen sind professionelle Anbieter, von denen Sie eine geschulte Haushaltshilfe erhalten können. Allerdings sind diese in der aktuellen Zeit aufgrund des Arbeits- und Fachkräftemangels leider nicht so leicht zu finden. Sprechen Sie uns an, dann helfen wir Ihnen gerne bei der Suche. Die Kosten für Ihre Haushaltshilfe werden direkt zwischen der BARMER und dem Leistungserbringer abgerechnet. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung.

Antrag 

Stellen Sie den Antrag, bevor die Haushaltshilfe ihre Tätigkeit beginnt. Sie erhalten dazu von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe.

Den Antrag können Sie online im persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer stellen.

Alternativ können Sie das Antragsformular unter der kostenfreien 0800 3331010 anfordern. 

Der zeitliche Aufwand Ihrer Haushaltshilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
 

  • der Einschätzung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin,
  • Ihrem bisherigen Alltag,
  • der Schwere der Erkrankung,
  • der Anzahl Ihrer Kinder und deren Alter

Alle diese Faktoren fließen in die Entscheidung Ihrer Barmer ein. So stellen wir sicher, dass Ihre Hausarbeit trotz Erkrankung angemessen erledigt wird.
 

Bei Ihrem ersten Verlängerungsantrag reicht es, wenn Sie uns die Bestätigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin einfach online oder per Post zuschicken.

Für weitere Verlängerungen benötigen wir wieder einen vollständig ausgefüllten Antrag.

Bitte beantragen Sie eine Verlängerung frühzeitig – am besten eine Woche bevor die Genehmigung für Ihre aktuelle Haushaltshilfe endet.

Mit einer Vollmacht können auch Angehörige aktiv werden, indem sie alle Fragen zur Haushaltshilfe für das erkrankte Familienmitglied klären und den Antrag stellen. 

Anspruch 

Wie lange und wie viele Stunden eine Haushaltshilfe bei Ihnen einspringen kann, ist davon abhängig, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden und ob Sie Kinder haben oder nicht.

Um eine Haushaltshilfe zu erhalten, müssen Sie alle wesentlichen Arbeiten im Haushalt einschließlich der Betreuung Ihrer Kinder bisher selbst übernommen haben. Kann jedoch eine andere Person, die mit im gemeinsamen Haushalt lebt, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernehmen, können keine Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden.

  • Mit Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
  • Ab Pflegegrad 2 sieht der Gesetzgeber grundsätzlich keine Versorgung mit einer Haushaltshilfe vor.

Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.

  • Der tägliche Umfang der Haushaltshilfe richtet sich immer nach den individuellen Verhältnissen wie der Schwere der Erkrankung und der häuslichen Situation.
  • Wir sind bis zu 26 Wochen für Sie da. Der Leistungsanspruch beginnt am Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, der ambulanten Operation, der ambulanten Krankenhausbehandlung oder der Chemo- bzw. Strahlentherapie.
  • Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, werden Sie an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligt. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent des täglichen Betrages, den wir übernehmen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.

Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn Sie wegen massiver Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können und keine andere Person aus Ihrem Haushalt dies übernehmen kann. Es müssen keine weiteren Kinder in Ihrem Haushalt leben.

  • Der tägliche Umfang der Haushaltshilfe richtet sich nach Ihren individuellen Verhältnissen, wie z.B. der Art der Schwangerschaftsbeschwerden oder der Anzahl Ihrer Kinder und deren Alter.
  • Bei Schwangerschaftsbeschwerden sind wir für die Dauer der Beschwerden und bei Entbindung bis zu 6 Tage nach der Entbindung für Sie da. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Geburt stattfindet.
  • Für eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.

Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe, wenn keine Kinder mit im Haushalt leben oder diese das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Unterstützung ist nicht möglich, wenn bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann.

  • Der tägliche Umfang der Haushaltshilfe richtet sich immer nach den individuellen Verhältnissen wie der Schwere der Erkrankung und der häuslichen Situation.
  • Wir sind bis zu vier Wochen für Sie da. Die 4-Wochenfrist beginnt mit dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus, der ambulanten Operation, der ambulanten Krankenhausbehandlung oder der Chemo- bzw. Strahlentherapie.
  • Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, werden Sie an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligt. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent des täglichen Betrages, den wir übernehmen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Die Leistung Haushaltshilfe steht für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, kommt vielleicht eine dauerhafte Hilfe im Rahmen der Pflegeleistungen infrage? Oder brauchen Sie zusätzliche Hilfe bei der Kinderbetreuung? Dann kann möglicherweise die Familienhilfe des örtlichen Jugendamtes am besten weiterhelfen. 

 

Kosten und Abrechnung 

Die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe soll für Sie so unkompliziert wie möglich erfolgen.

  • Bekommen Sie die Hilfe von einer Privatperson, z.B. von einem Nachbarn oder einer Freundin, senden wir Ihnen zusammen mit unserer Genehmigung auch ein Abrechnungsformular zu. Am Ende der Unterstützungsphase füllt Ihre Haushaltshilfe dieses aus und unterschreibt. Die Barmer darf die Haushaltshilfe nur rückwirkend bezahlen. Das Abrechnungsformular schicken sie uns entweder per Post oder reichen es als Foto über Meine BARMER ein.
  • Bei professionellen Haushaltshilfen funktioniert es anders: Diese rechnen direkt mit uns ab. So brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und müssen nicht in Vorleistung treten.

Das kommt immer ganz darauf an, wer Sie unterstützt:

  1. Sofern Ihr berufstätiger Ehe-/Lebenspartner, Ihre Eltern oder andere Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad Ihren Haushalt weiterführen, übernehmen wir deren Verdienstausfall bis zu dem Betrag, den wir für eine professionelle Haushaltshilfe bezahlt hätten.
    Sollte kein Verdienstausfall entstehen, dann erstatten wir die nachgewiesenen Fahrkosten in Höhe von maximal 88 Euro pro Tag.
    Beachten Sie bitte, dass ein unbezahlter Urlaub über einen Monat hinaus Auswirkungen auf die Versicherung der Haushaltshilfe haben kann. Nehmen Sie in diesem Fall bitte telefonischen Kontakt mit der Krankenkasse der Haushaltshilfe auf.
  2. Wenn Freunde oder Bekannte Sie als Haushaltshilfe unterstützen, beteiligen wir uns in Form einer Aufwandsentschädigung.
  3. Wenn Sie sich für eine professionelle Haushaltshilfe entscheiden, erfolgt keine Erstattung, da wir direkt mit dem Dienstleister abrechnen. 

Für jede Haushaltshilfe fällt eine Zuzahlung an. Diese beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Kosten, welche die Barmer übernimmt, aber mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Tag. Ihren Zuzahlungsbetrag rechnen wir bei der Abrechnung Ihrer privaten Haushaltshilfe aus und ziehen ihn direkt vom Betrag ab, den wir erstatten. Sie brauchen nichts zu tun.

Bei professionellen Haushaltshilfen senden wir Ihnen die Berechnung der Zuzahlung zu, sobald uns die Abrechnung vorliegt. Hinweis: Dies kann bis zu vier oder fünf Monate dauern.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden in Anspruch genommen haben oder von der Zuzahlung befreit sind, fällt für Sie keine Zuzahlung an.

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