Eine Mutter, mit einer kleinen Tochter auf dem Arm, beim Einkauf in der Apotheke.
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Zuzahlung und Eigenanteil: Höhen und Grenzen Ihrer Kostenbeteiligungen im Überblick

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Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

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Befreiung von Zuzahlungen

Ihre jährlichen Zuzahlungen sind begrenzt. Erreichen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze, können Sie von weiteren Zuzahlungen befreit werden.

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Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie schnell ermitteln, wann eine Befreiung von der Zuzahlung für Sie möglich ist.

Beratung zu Zuzahlungen

Nutzen Sie die kostenlose Beratung: Die Barmer berät Sie bei allen Fragen zur Zuzahlung oder Eigenanteilen für bestimmte Leistungen.

Bei bestimmten Leistungen ist es vom Gesetzgeber vorgesehen, dass sich Versicherte an den Kosten beteiligen. Durch diese Zuzahlung möchte der Gesetzgeber gewährleisten, dass die Inanspruchnahme von Leistungen verantwortungsvoll und kostenbewusst geschieht.

Am bekanntesten ist die Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel in der Apotheke oder für eine stationäre Krankenhausbehandlung. Doch auch bei anderen Leistungen, wie zum Beispiel für Heilmittel (Krankengymnastik, Ergotherapie etc.), Hilfsmittel (Einlagen, Rollatoren etc.), Fahrkosten oder Rehabilitationsleistungen, werden Sie an den Kosten beteiligt. Die jeweiligen Zuzahlungsregeln finden Sie weiter unten im Überblick.

Wie hoch ist die Zuzahlung und wie kommt sie zustande?

  • Grundsätzlich sind alle Versicherten ab 18 Jahren – auch Familienversicherte – gesetzlich dazu verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten, wenn sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Die einzige Ausnahme bilden Fahrkosten. Hier müssen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Zuzahlung leisten.

Welche Zuzahlungen gibt es?

Die wichtigsten Zuzahlungen auf einen Blick

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Arzneimittelpreises (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro). Liegt der Preis für Ihr Arzneimittel unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Erfahren Sie mehr zu Arzneimittel und Medikamenten.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrkosten (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt), jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt.

Erfahren Sie mehr zu Fahrkosten.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro).

Erfahren Sie mehr zur Haushaltshilfe.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Verordnung. Für die ersten 28 Behandlungstage innerhalb eines Kalenderjahres zahlen Sie 10 Prozent der Kosten.

Erfahren Sie mehr zu häuslicher Krankenpflege.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Heilmittelkosten, z. B. für Krankengymnastik, manuelle Therapie, Elektro- und Wärmetherapie, Ergo- und Sprachtherapie, zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Erfahren Sie mehr zu Heilmitteln.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Hilfsmittelkosten, z. B. für Schuheinlagen, Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte, Inkontinenzartikel (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Hilfsmittel). Kostet das Hilfsmittel unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Besonderheiten

Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch (z. B. Einmalwindeln bei Inkontinenz) ist die Zuzahlung auf 10 Prozent pro Packung und maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf beschränkt.

Bei einigen Hilfsmitteln kann zusätzlich zur Zuzahlung ein Eigenanteil fällig werden.

Erfahren Sie mehr zu Hilfsmitteln.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Kalendertag.

Besonderheiten

Die Zuzahlung muss für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr geleistet werden.

Erfahren Sie mehr zur Krankenhausbehandlung.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag.

Erfahren Sie mehr zur ambulanten Reha.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag (auch bei Mutter- sowie Vater-Kind-Kuren).

Erfahren Sie mehr zur stationären Reha.

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag bei einer ambulanten oder stationären Anschlussheilbehandlung.

Besonderheiten

Die Zuzahlung muss für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr geleistet werden (die vorangegangene Krankenhauszuzahlung wird angerechnet).

Erfahren Sie mehr zur Anschlussheilbehandlung (AHB).

Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Behandlungstag (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro), jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der Therapie. 

Wann und an wen ist die Zuzahlung zu leisten?

In der Regel sind Zuzahlungen direkt beim Leistungserbringer, z. B. in der Apotheke, zu bezahlen. Geschieht dies nicht, fordern die Krankenkassen die Zuzahlung nachträglich an – und zwar sobald Ihr Leistungserbringer mit der Krankenkasse abgerechnet hat. Es gibt aber auch Leistungen, bei denen die Krankenkassen die Zuzahlung direkt anfordern. Dies kann z. B. bei Rettungsfahrten ins Krankenhaus der Fall sein.