Bei bestimmten Leistungen ist es vom Gesetzgeber vorgesehen, dass sich Versicherte an den Kosten beteiligen. Durch diese Zuzahlung möchte der Gesetzgeber gewährleisten, dass die Inanspruchnahme von Leistungen verantwortungsvoll und kostenbewusst geschieht.
Am bekanntesten ist die Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel in der Apotheke oder für eine stationäre Krankenhausbehandlung. Doch auch bei anderen Leistungen, wie zum Beispiel für Heilmittel (Krankengymnastik, Ergotherapie etc.), Hilfsmittel (Einlagen, Rollatoren etc.), Fahrkosten oder Rehabilitationsleistungen, werden Sie an den Kosten beteiligt. Die jeweiligen Zuzahlungsregeln finden Sie weiter unten im Überblick.