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Leistungen

Kostenübernahme ärztlich verordneter Krankenhausbehandlung und freie Krankenhauswahl

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Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, dann übernimmt die Barmer die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen in voller Höhe in einem der bundesweit mehr als 2000 vorhandenen Vertragskrankenhäuser.

Manchmal geht es nicht anders, Sie müssen ins Krankenhaus. Wenn die Erkrankung nicht ambulant behandelt werden kann, wird Ihr Haus- oder Facharzt eine Krankenhauseinweisung ausstellen. Mit der Barmer sind Sie auch in einem solchen Fall rundum gut versichert, denn wir möchten, dass Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Dazu gehört, dass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Behalten Sie die Ruhe und bleiben Sie optimistisch – dann lässt sich der Krankenhausaufenthalt schon im Vorfeld gut organisieren.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem einweisenden Arzt, ob Sie bereits vor dem Krankenhausaufenthalt bestimmte Medikamente absetzen oder einige Zeit vorher Ihre Ess- und Trinkgewohnheiten ändern sollen. Informieren Sie vor einem längeren Krankenhausaufenthalt alle Personen, die Bescheid wissen sollten, zum Beispiel Verwandte, Freunde, Nachbarn, Arbeitgeber oder den Pflegedienst. Beauftragen Sie jemanden, der sich während Ihrer Abwesenheit um Ihr Zuhause, die Haustiere, Pflanzen, Post, Abonnements usw. kümmert.

Im Normalfall können Sie sich mit der Krankenhauseinweisung Ihres Haus- oder Facharztes ins Krankenhaus begeben. Ein spezielles Antragsverfahren ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Rufen Sie im Krankenhaus an, um den konkreten Aufnahmetermin abzustimmen. Ihr einweisender Arzt oder das Krankenhaus wird Sie informieren, falls im Ausnahmefall ein Antragsverfahren erforderlich ist.

Ihre Barmer-Vorteile der Krankenhausbehandlung

  • Volle Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt die Kosten für die allgemeinen Leistungen im Zusammenhang mit einer vollstationären Behandlung in einem Vertragskrankenhaus in voller Höhe. Für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zahlen Versicherte, die älter als 18 Jahre alt sind, einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag an das Krankenhaus.
  • Individuelle Wahlfreiheit: Sie haben bundesweit die freie Wahl unter allen Vertragskrankenhäusern, wenn Ihr Haus- oder Facharzt nicht bereits auf der Krankenhauseinweisung eine passende Klinik für Sie festgelegt hat.

Auswahl des Krankenhauses

Hat Ihr Haus- oder Facharzt auf der Krankenhauseinweisung nicht die für Sie in Frage kommende Klinik festgelegt, können Sie geeignete Kliniken und Einrichtungen mit Hilfe der Barmer Kliniksuche finden.

Sie wollen zusätzliche Wahlleistungen?

Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und Krankentagegeldabsicherung: Zusätzliche Leistungen Ihrer Wahl können Sie bei unseren Kooperationspartnern zu exklusiven Bedingungen absichern. Wenn es um Ihre Gesundheit geht, darf es ruhig etwas mehr sein. Mit dem Stationären Zusatzschutz unseres Partners HUK-Coburg-Krankenversicherung werden Sie Privatpatient im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung.