Eine sehr junge Frau liegt in einem Krankehausbett und hört dem Arzt bei ihrer Visite zu.
Leistungen

Krankenhausbehandlung: Stationäre Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Cordula Uebing (Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei der stationären Krankenhausbehandlung

Volle Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für Ihre Behandlung, Arzneimittel, Unterkunft sowie Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus werden vollständig übernommen.

Kostenfreie Begleitperson

Wenn Ihr Kind in ein Krankenhaus muss, werden auch die Kosten für Ihre Mitaufnahme übernommen. Bei Kindern ab 9 Jahren benötigen Sie eine medizinische Bescheinigung.

Freie Krankenhauswahl

Wenn auf Ihrer Einweisung keine Klinik festgelegt wurde, können Sie frei zwischen den bundesweit über 1.600 Vertragskrankenhäusern auswählen.

Müssen Sie ins Krankenhaus, übernimmt die Barmer die vollständigen Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen in einem der mehr als 1.600 Vertragskrankenhäuser bundesweit. Und wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, ist die medizinisch notwendige Mitaufnahme für Sie ebenso kostenfrei.

Was ist eine Krankenhausbehandlung?

Manchmal geht es nicht anders und Sie müssen ins Krankenhaus. Kann Ihre Erkrankung nicht ambulant behandelt werden, wird Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine Einweisung in ein Krankenhaus ausstellen. Die Behandlung im Krankenhaus umfasst die ärztliche und pflegerische Versorgung sowie Unterkunft und Verpflegung.

Für Ihre Krankenhausbehandlung ist kein Antrag erforderlich. Falls doch, wird Sie Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder das Krankenhaus informieren. In der Regel erhalten Sie vom Haus- bzw. Facharzt eine Einweisung, die sogenannte Verordnung zur Krankenhausbehandlung. Ist auf dieser Einweisung keine bestimmte Klinik festgelegt, können Sie sich in ein Vertragskrankenhaus Ihrer Wahl begeben.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Krankenhausbehandlung?

Als Barmer-Mitglied sind Sie auch während einer Behandlung im Krankenhaus rundum gut versorgt, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen. So können Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren und die Barmer kümmert sich um alles andere.

Bezahlt die Krankenkasse die Krankenhausbehandlung?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten in voller Höhe für ärztliche Behandlung, Pflege, Arzneimittel, Heil- & Hilfsmittel, Unterkunft sowie Verpflegung bei einer vollstationären Behandlung in einem zugelassenen Vertragskrankenhaus. Bei anderen Formen der Krankenhausbehandlung kann es ggf. zu Abweichungen kommen.

Für die vollstationäre Krankenhausbehandlung ist eine Zuzahlung von maximal 28 Tagen je Kalenderjahr fällig. Dabei zahlen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag. Bei einer teilstationären Behandlung ist keine Zuzahlung erforderlich.

Sie können zusätzliche Wahlleistungen wie Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder Krankentagegeldabsicherung in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden Ihnen vom Krankenhaus separat in Rechnung gestellt und von der Barmer nicht übernommen. Barmer Versicherte können diese Kosten über eine private Zusatzversicherung, wie den stationären Zusatzschutz der HUK-COBURG-Krankenversicherung, zu exklusiven Bedingungen absichern.

Können Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben?

Bis zum 9. Geburtstag Ihres Kindes geht die Barmer davon aus, dass Ihre Mitaufnahme im Krankenhaus als Begleitperson medizinisch notwendig ist. Ist Ihr Kind zwischen 9 und 12 Jahre alt, muss das Krankenhaus die medizinische Notwendigkeit bescheinigen. Für die Mitaufnahme der Begleitperson werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung direkt mit der Barmer abgerechnet. Ist Ihr Kind 12 Jahre oder älter und besteht eine Behinderung, durch die es auf eine Begleitung angewiesen ist, dann wird ebenfalls eine Bescheinigung der Einrichtung benötigt.

Als Ersatz für Ihren Verdienstausfall haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch besteht für die gesamte Dauer der medizinisch notwendigen stationären Mitaufnahme. Dieser Zeitraum wird daher nicht auf die Anspruchstage für das Kinderkrankengeld bei Betreuung zu Hause angerechnet.

Wie können Sie eine stationäre Krankenhausbehandlung in Anspruch nehmen?