Eine Ärztin mit Klemmbrett unterm Arm ist im Gespräch
Leistungen

Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlungen

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Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich (Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Anschlussrehabilitation

Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für Ihre ärztliche und therapeutische Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten werden übernommen.

Individuelle Spitzentherapie

Für Ihre Behandlung im Rahmen der Anschlussreha stehen Ihnen ausgewählte und qualitätsgeprüfte Vertragseinrichtungen zur Verfügung.

Zu Hause gesund werden

Wenn aus medizinischen Gründen keine stationäre Anschlussreha notwendig ist, können Sie die Maßnahme auch an Ihrem Wohnort oder in Wohnortnähe machen.

Die Anschlussrehabilitation soll Patientinnen und Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt den Wiedereinstieg in den Alltag erleichtern. Sie wird meist bei schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen empfohlen, bei denen eine sofortige Weiterbehandlung erforderlich ist. Die Barmer unterstützt Sie und übernimmt die Kosten.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Eine Anschlussrehabilitation (AR) ist eine medizinische Rehamaßnahme unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit von Patienten und Patientinnen für Alltag und Berufsleben wiederherzustellen. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz mit einem umfassenden Behandlungsangebot verfolgt, um die durch Krankheit oder Unfall verlorengegangenen Funktionen wiederzuerlangen bzw. auszugleichen.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Anschlussreha?

Bezahlt die Krankenkasse die Anschlussrehabilitation?

Die Barmer übernimmt die Kosten für Ihre Anschlussrehabilitation inklusive ärztlicher und therapeutischer Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Anschlussreha muss durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus veranlasst worden sein.
  • Die Anschlussreha muss unmittelbar auf den Krankenhausaufenthalt folgen oder spätestens 14 Tage danach.
  • In Ihrem Fall ist nicht ein anderer Kostenträger, z. B. die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig.

Steht das Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund, dann ist die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Rehabilitationsträger und übernimmt die Kosten der Anschlussheilbehandlung (AHB).

Für die Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung von maximal 28 Tagen je Kalenderjahr fällig. Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung bereits angerechnet. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Euro pro Kalendertag (stationäre Anschlussrehabilitation) bzw. 10 Euro pro Behandlungstag (ambulante Anschlussrehabilitation) dazu.

Wie können Sie die Anschlussrehabilitation in Anspruch nehmen?

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Volle Transparenz über Ihre Reha- und Kuranträge in Meine Barmer

  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge einsehen
  • Tipps und weitere Informationen bei einer genehmigten Reha oder Kur erhalten
  • Volle Transparenz über die Kostenerstattung erhalten bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme im Ausland