Eine Ärztin mit Klemmbrett unterm Arm ist im Gespräch
Leistungen

Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlungen

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich (Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Anschlussrehabilitation

Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für Ihre ärztliche und therapeutische Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten werden übernommen.

Individuelle Spitzentherapie

Für Ihre Behandlung im Rahmen der Anschlussreha stehen Ihnen ausgewählte und qualitätsgeprüfte Vertragseinrichtungen zur Verfügung.

Zu Hause gesund werden

Wenn aus medizinischen Gründen keine stationäre Anschlussreha notwendig ist, können Sie die Maßnahme auch an Ihrem Wohnort oder in Wohnortnähe machen.

Die Anschlussrehabilitation soll Patientinnen und Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt den Wiedereinstieg in den Alltag erleichtern. Sie wird meist bei schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen empfohlen, bei denen eine sofortige Weiterbehandlung erforderlich ist. Die Barmer unterstützt Sie und übernimmt die Kosten.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Eine Anschlussrehabilitation (AR) ist eine medizinische Rehamaßnahme unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit von Patienten und Patientinnen für Alltag und Berufsleben wiederherzustellen. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz mit einem umfassenden Behandlungsangebot verfolgt, um die durch Krankheit oder Unfall verlorengegangenen Funktionen wiederzuerlangen bzw. auszugleichen.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einer Anschlussreha?

Bezahlt die Krankenkasse die Anschlussrehabilitation?

Die Barmer übernimmt die Kosten für Ihre Anschlussrehabilitation inklusive ärztlicher und therapeutischer Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Anschlussreha muss durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus veranlasst worden sein.
  • Die Anschlussreha muss unmittelbar auf den Krankenhausaufenthalt folgen oder spätestens 14 Tage danach.
  • In Ihrem Fall ist nicht ein anderer Kostenträger, z. B. die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig.

Steht das Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund, dann ist die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Rehabilitationsträger und übernimmt die Kosten der Anschlussheilbehandlung (AHB).

Für die Anschlussrehabilitation ist eine Zuzahlung von maximal 28 Tagen je Kalenderjahr fällig. Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung bereits angerechnet. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Euro pro Kalendertag (stationäre Anschlussrehabilitation) bzw. 10 Euro pro Behandlungstag (ambulante Anschlussrehabilitation) dazu.

Wie können Sie die Anschlussrehabilitation in Anspruch nehmen?

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Volle Transparenz über Ihre Reha- und Kuranträge in Meine Barmer

  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge einsehen
  • Tipps und weitere Informationen bei einer genehmigten Reha oder Kur erhalten
  • Volle Transparenz über die Kostenerstattung erhalten bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme im Ausland

Häufige Fragen und Antworten zu Anschlussrehabilitation

Eine Anschlussrehabilitation (AR) ist eine medizinische Rehamaßnahme unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, bei der Sie fachlich begleitet werden, um Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und Ihnen den Wiedereinstieg in Alltag und ggf. Berufsleben zu erleichtern. Sie folgt meist schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen.
Sie wird empfohlen, wenn Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin im Krankenhaus feststellt, dass eine Weiterbehandlung zur Förderung der Genesung sinnvoll ist, z. B. nach einer Operation, einer schweren Erkrankung oder einem Unfall. Ziel ist es, Funktionen wiederzuerlangen oder auszugleichen.
Die Anschlussrehabilitation soll Ihnen helfen, körperliche, funktionale und psychische Beeinträchtigungen nach einem Krankenhausaufenthalt zu überwinden und Sie zu unterstützen, Ihre Alltags- und Lebensqualität wieder aufzubauen.
Die Barmer übernimmt im Rahmen der Anschlussrehabilitation:
✔ ärztliche und therapeutische Behandlungen
✔ Unterkunft und Verpflegung
✔ Fahrkosten zur und von der Reha-Einrichtung
✔ individuelle Therapiepläne mit z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Massagen, Wassertherapie, Ernährungsberatung oder psychologischer Unterstützung – stationär oder ambulant je nach Bedarf.
In der Regel dauert die Anschlussrehabilitation etwa drei Wochen, kann aber je nach medizinischer Beurteilung verkürzt oder verlängert werden.
Ja, sie sollte unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt beginnen oder spätestens 14 Tage nach Ihrer Entlassung.
Die Maßnahme kann entweder stationär in einer Rehaklinik oder ambulant bzw. in Wohnortnähe durchgeführt werden, abhängig von Ihrer Mobilität, dem Gesundheitszustand und dem ärztlichen Befund.
Ja, wenn die Anschlussrehabilitation durch den Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus veranlasst wurde und sie innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung erfolgt, übernimmt die Barmer Ihre Kosten einschließlich Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten. Voraussetzung ist, dass kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist (z. B. Rentenversicherung bei Rehabilitation zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit).
Ja, es fällt eine gesetzliche Zuzahlung an:
✔ max. 28 Tage im Kalenderjahr
✔ Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 € pro Kalendertag (stationär oder ambulant).
Die Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts wird auf diese Zuzahlungsgrenze angerechnet.
  • Beratung: Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt im Krankenhaus über Anschlussrehabilitation.
  • Sozialdienst: Der Sozialdienst des Krankenhauses sucht passende Reha-Einrichtungen und unterstützt beim Ausfüllen des Antrags.
  • Einreichung: Der Antrag wird in der Regel direkt durch den Sozialdienst bei der Barmer eingereicht.
  • Beginn: Nach Genehmigung beginnt Ihre Anschlussrehabilitation in der vereinbarten Einrichtung.
Wenn im Vordergrund steht, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, übernimmt in vielen Fällen die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) statt der Krankenkasse.
Sie können Ihre Wünsche zu einer bestimmten Reha-Einrichtung nennen, die Barmer prüft dann, ob diese medizinisch geeignet und qualitätsgeprüft ist.
In Ausnahmefällen kann die Anschlussrehabilitation auch später beginnen, wenn medizinische Gründe vorliegen. Ziel bleibt eine unmittelbare Weiterbehandlung nach der akuten Krankenhausversorgung.