Eine Therapeutin mit einer Patientin während einer Ball-Trainingseinheit
Leistungen

Ergotherapie: Voraussetzungen, Behandlung und Kosten

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich (Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei der Ergotherapie

Übernahme der Kosten

Ihre Ergotherapie wird übernommen, wenn sie ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. Für Kinder und Jugendliche werden alle Kosten getragen, Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung.

Freie Praxiswahl

Sie erhalten hochwertige therapeutische Leistungen durch zugelassene Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten.

Einfache Abrechnung

Die Ergotherapie rechnet die zugelassene Praxis direkt über Ihre ärztliche Verordnung mit der Barmer ab. Einfacher geht es nicht.

Ziel der Ergotherapie ist es, dass Sie zum Beispiel nach einem Unfall wieder selbstständig am beruflichen, schulischen oder familiären Alltag teilnehmen können. Außerdem hilft Ihnen die Ergotherapie bei einer längeren Erkrankung, besser im Alltag zurechtzukommen. Die Barmer übernimmt die Kosten und unterstützt Sie bei einer ergotherapeutischen Behandlung.

Was ist eine Ergotherapie?

Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Behandlung. Sie unterstützt Menschen jedes Alters, um ihre täglichen Lebens- und Arbeitsfähigkeiten trotz krankheits-, verletzungs- oder behinderungsbedingter Einschränkungen zu erhalten oder zu verbessern. Die Behandlung kombiniert verschiedene Methoden mit alltagsnahen Übungen. Funktionelle, spielerische, kreative und handwerkliche Aktivitäten regen Körper und Psyche an.

Die Ergotherapie wird zwar häufig mit der Arbeitstherapie gleichgesetzt. Eine ergotherapeutische Behandlung umfasst aber mehr als nur die Wiederherstellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit.

Die Ergotherapie wird neben der allgemeinen Rehabilitation auch in der Kinderheilkunde und in der Altenpflege eingesetzt. Häufig sind nach einem Unfall oder bei einer Krankheit nicht nur Organe betroffen, sondern auch der Bewegungsapparat, die Sinne oder Psyche. Bei Kindern kann es zudem zu körperlichen oder psychischen Entwicklungsdefiziten kommen. Hier setzt Ergotherapie an, um die eingeschränkten Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern.

Welche Leistungen erhalten Sie bei der Ergotherapie?

Der Leistungsumfang ist in der Heilmittel-Richtlinie geregelt. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet anhand dieser Vorgaben, welche Therapie für Sie medizinisch notwendig ist. Näheres, zum Beispiel zu Ihrem persönlichen Therapieverlauf, besprechen Sie mit Ihrem Ergotherapeuten oder Ergotherapeutin. 

Bezahlt die Krankenkasse die Ergotherapie?

Die Barmer übernimmt die Kosten für die ergotherapeutische Behandlung in voller Höhe (ausgenommen die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht davon befreit sind), wenn

  • diese ärztlich verordnet wurde und
  • von zugelassenen Ergotherapeutinnen und -therapeuten durchgeführt wird.

Bitte beachten Sie, dass für die Behandlung eine Heilmittelverordnung eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin erforderlich ist – eine privatärztliche Verordnung allein genügt nicht.

Die Verordnung ist in der Regel bis zu 28 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss mit der Behandlung begonnen werden. Ausnahme: Der Arzt oder die Ärztin hat ein früheres Datum auf der Verordnung notiert.

Wie finde ich einen Ergotherapeuten in meiner Nähe?

Sie haben die freie Wahl unter allen Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen, die an dem Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Ergotherapie Verband e.V. (DVE) sowie dem Bundesverband für Ergotherapeuten e.V. (BED) teilnehmen. Die Durchführung einer ärztlich verordneten ergotherapeutischen Behandlung ist dort geregelt.

Wir helfen Ihnen gern bei der Suche. Auf der Seite des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE) und des Bundesverbandes für Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V. (BED)  finden Sie zugelassene Ergotherapeutinnen und -therapeuten. Eine unkomplizierte Suche finden Sie zudem auf der Internetseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.

Was ist eine Blankoverordnung und wie erhalten Sie diese?

Seit April 2024 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung im Bereich der Ergotherapie ausstellen. Die Blankoverordnung enthält keine näheren Angaben zum Heilmittel, zur Menge und Frequenz der Behandlung. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten haben so die Möglichkeit, Ihre Therapie individueller zu gestalten.

Die Blankoverordnung gilt aktuell für folgende Diagnosen:

  • Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (SB 1)
  • Wahnhafte und affektive Störungen (PS 3)
  • Dementielle Syndrome (PS 4)

Mit einer Blankoverordnung – erkennbar an der entsprechenden Aufschrift "Blankoverordnung" im Feld "Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges" – können Sie sich direkt an Ihre ergotherapeutische Praxis wenden. Diese legt dann den konkreten Therapieablauf fest und bespricht mit Ihnen folgende Punkte:

  • die Wahl des Heilmittels,
  • die Therapiefrequenz,
  • die Dauer der einzelnen Behandlungstermine und
  • die Gesamtdauer der Therapie

Gut zu wissen: Die Blankoverordnung ist maximal 16 Wochen gültig. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent Zuzahlung für die Kosten der Behandlung, variiert jedoch abhängig von Auswahl und Dauer der Therapie.

Wie können Sie die Ergotherapie in Anspruch nehmen?

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren