Ob Krankengymnastik oder Lymphdrainage: Vertragsärztlich verordnete Heilmittel gehören zu den Leistungen Ihrer Barmer.
Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin darf Heilmittel dann verordnen, wenn sie medizinisch notwendig sind, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Meint Ihr Arzt/ Ihre Ärztin, dass eine Versorgung mit Heilmitteln aus medizinischer Sicht erforderlich ist, kann er die für Sie notwendigen Maßnahmen verordnen. Dabei muss er/ sie die Heilmittel-Richtlinie berücksichtigen. Diese beinhalten Hinweise zu Art, Menge und Besonderheiten der verordnungsfähigen Heilmittel.
Ihre Barmer-Vorteile für Massagen & Physiotherapie
- Die Barmer bezahlt Massagen und Krankengymnastik, die Ihr Arzt Ihnen als Heilmittel verordnet. In der Heilmittel-Richtlinie wird sowohl geregelt, welches Heilmittel bei welchem Krankheitsbild verordnungsfähig ist, wie auch die Behandlungsmenge.
- Die Verordnung liegt in der Therapiehoheit des Arztes. Die Barmer kann keinen Einfluss auf die Verordnungspraxis nehmen.
- Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt: Volljährige Versicherte leisten eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Heilmittelkosten sowie zusätzlich 10 Euro pro Verordnung, allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Unsere Leistung Massagen & Physiotherapie in Anspruch nehmen
- Grundsätzlich ist eine kassenärztliche Verordnung erforderlich. Eine privatärztliche Verordnung reicht nicht aus.
- Der vdek hat Verträge mit den Physiotherapieverbänden geschlossen. Für Ihre Behandlung haben Sie die freie Wahl zwischen den zugelassenen Therapeuten.