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Leistungen

Ambulante Reha: Rehabilitation in Wohnortnähe

Lesedauer weniger als 2 Min

Redaktion:

Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung:

Fachbereich (Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei der Ambulanten Reha

Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für Ihre ambulante Reha werden übernommen. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Individuelle Spitzentherapie

Für Ihre Behandlung während der Reha stehen Ihnen qualitätsgeprüfte Vertragseinrichtungen zur Verfügung.

Zu Hause gesund werden

Die ambulante Reha ist am Wohnort oder in Wohnortnähe möglich. So können Sie in vertrauter Umgebung gesund werden.

Die ambulante Rehabilitation unterstützt Sie bei der Verbesserung Ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen. Tagsüber werden Sie in einer wohnortnahen Reha-Einrichtung versorgt – an den Wochenenden und über Nacht sind Sie zu Hause. Die Barmer übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung.

Was ist eine ambulante Reha?

Die ambulante Rehabilitation unterstützt Sie dabei, nach einer Erkrankung verlorene Fähigkeiten wiederzuerlangen oder ohne Einschränkungen in den Beruf zurückzukehren. Sie kommt häufig bei chronischen Beschwerden sowie bei orthopädischen, kardiologischen oder neurologischen Krankheiten zum Einsatz. Ein großer Vorteil gegenüber einer stationären Reha ist die Wohnortnähe. Die Behandlungen finden tagsüber in einer Reha-Einrichtung statt und Sie kehren am Ende des Behandlungstages in Ihr vertrautes Umfeld zurück. So können Sie neu Erlerntes direkt in den Alltag integrieren, Unterstützung durch Ihre Familienangehörigen erhalten und in einem vertrauten Umfeld gesund werden.

Welche Leistungen erhalten Sie bei einer ambulanten Reha?

Bezahlt die Krankenkasse die ambulante Rehabilitation?

Die Barmer übernimmt alle Kosten, die in Zusammenhang mit der ambulanten Reha entstehen sowie die Fahrkosten zur Einrichtung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihre Behandlung in einer Reha-Einrichtung ist medizinisch notwendig. Zudem ist weder eine kontinuierliche ärztliche und pflegerische Überwachung noch eine räumliche Distanz zum häuslichen, familiären oder beruflichen Umfeld notwendig.
  • Sie haben in den letzten vier Jahren keine Rehabilitationsleistungen in Anspruch genommen.
  • Ihre Reha steht nicht in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. In diesen Fällen ist die Unfallversicherung als Rehabilitationsträger für Sie zuständig.
  • Es steht nicht die Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. In diesem Fall ist die Deutsche Rentenversicherung für Ihre Reha zuständig, die Sie hier bequem online beantragen können.

Für Ihre ambulante Reha leisten Sie lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag für Versicherte ab 18 Jahren.

Wie können Sie eine ambulante Reha in Anspruch nehmen?

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Volle Transparenz über Ihre Reha- und Kuranträge in Meine Barmer

  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge einsehen
  • Tipps und weitere Informationen bei einer genehmigten Reha oder Kur erhalten
  • Volle Transparenz über die Kostenerstattung erhalten bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme im Ausland