Ein junger Papa mit Tochter essen am Küchentisch Erdbeeren
Leistungen

Ernährungsberatung auf Rezept: Wie sie abläuft und welchen Zuschuss es gibt

Lesedauer weniger als 5 Min

Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

Micaela Schmidt (Diplom-Ökotrophologin, Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Ernährungsberatung

Zuschuss zu den Kosten Ihrer Therapie

Sie erhalten eine Förderung von bis zu 45 € für Ihre Erstberatung und bis zu 30 € für weitere Folgeberatungen. Bis zu vier Folgeberatungen sind möglich.

Anspruch auf eine individuelle Beratung

Qualifizierte Fachkräfte unterstützen Sie, Ihr Essverhalten zu ändern und einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu finden.

Zusätzliche Beratung nach 12 Monaten

Einen neuen Ernährungsberatungsturnus aus einer Erstberatung und bis zu vier Folgeberatungen können Sie ein Jahr nach der letzten Beratung in Anspruch nehmen.

Bei ernährungsabhängigen Erkrankungen wie Diabetes, koronarer Herzkrankheit oder einer Lebensmittelallergie ist eine individuelle Ernährungsberatung eine wichtige Unterstützung. Haben Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine entsprechende Verordnung erhalten, beteiligt sich die Barmer an den Kosten für diese Beratung.

Was ist eine Ernährungsberatung?

Eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie kann sinnvoll sein, wenn Sie eine chronische Krankheit haben, von starkem Übergewicht betroffen sind oder aus eigener Kraft Ihre Ernährung nicht umstellen können. Sie hilft Ihnen dabei, Ihr Essverhalten schrittweise zu ändern und einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu finden.

Wie läuft eine Ernährungsberatung ab?

Bezahlt die Krankenkasse eine Ernährungsberatung?

Ein Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist (z. B. Diabetes, Stoffwechselstörungen, Osteoporose, Allergien und Krebs).

Die Barmer beteiligt sich an einer professionellen Ernährungsberatung (digital oder vor Ort) mit bis zu 5 Beratungseinheiten, wenn

  • diese von einer Arztpraxis verordnet wurde und
  • von qualifizierten Anbietern oder durch Ärztinnen oder Ärzte, die über einen Fortbildungsnachweis nach dem Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer bzw. einer QUETHEB-Registrierung verfügen, durchgeführt wird.

Gern unterstützen wir Ihre ärztlich verordnete Ernährungsberatung. Für Erstberatungen, die bis zum 28. Februar 2026 wahrgenommen wurden, erstatten wir bis zu 40 Euro. Ab dem 1. März 2026 erhöhen wir den Zuschuss und fördern Erstberatungen, mit bis zu 45 Euro. Für bis zu vier Folgeberatungen erhalten Sie jeweils bis zu 30 Euro. 12 Monate nach der letzten Beratung ist dann eine weitere Ernährungsberatung möglich.

Wie finden Sie eine qualifizierte Ernährungsberatung auf Rezept?

Da die Bezeichnungen „Ernährungsberater“ und „Ernährungstherapeut“ nicht geschützt sind, sollten Sie auf eine anerkannte Qualifikation achten. Die Beraterin bzw. der Berater benötigen eine qualifizierte Berufsausbildung im Bereich der Ernährung, also z. B.:

  • Bachelor of Science, z. B. Ökotrophologie/Oecotrophologie
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Diplom-Ernährungswissenschaftler/in
  • Diplom-Ingenieur/in Ernährungs- und Hygienetechnik, Studienwahlrichtung Ernährungstechnik
  • Diplom-Ingenieur/in Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Diplom-Oecotropholog/in, Studienschwerpunkt Ernährung
  • Master of Science, Studienrichtung Ernährungswissenschaft

Außerdem muss die Fachkraft eine gültige Zusatzqualifikation mit Zertifikat eines entsprechenden Berufsverbands vorweisen können.

In den Datenbanken der Berufsverbände finden Sie je nach Region eine große Auswahl an zertifizierten Fachkräften:

Sie finden keine Praxis über die Online-Suche? Dann lassen Sie sich gerne persönlich beraten.

Wie erhalten Sie eine Ernährungsberatung auf Rezept?

Häufige Fragen und Antworten zur Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung auf Rezept ist eine professionelle, medizinisch begründete Beratung, bei der qualifizierte Fachkräfte Sie unterstützen, Ihr Essverhalten zu verändern und einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu finden, insbesondere wenn eine Ernährungsumstellung medizinisch sinnvoll ist.
Eine Ernährungsberatung kann verordnet werden, wenn eine Ernährungsberatung medizinisch notwendig ist, z. B. bei Ernährungs-assoziierten Erkrankungen wie Diabetes, koronarer Herzkrankheit, Lebensmittelallergien, Stoffwechselstörungen oder starkem Übergewicht. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin entscheidet über die Verordnung.
In der Beratung:
✔ wird Ihre persönliche Situation und Essgewohnheiten erfasst,
✔ folgt eine Ernährungsdiagnose,
✔ wird gemeinsam ein Ernährungsplan mit Zielen entwickelt,
✔ und Sie werden begleitet, diese Pläne im Alltag umzusetzen und ggf. anzupassen. Die Therapie kann je nach Bedarf angepasst und begleitet werden.
  • Arztbesuch und Verordnung: Sie bekommen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Verordnung für Ernährungsberatung.
  • Berater oder Beraterin finden: Suchen Sie eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aus (z. B. Ökotrophologe/-in, Diplom-Ernährungswissenschaftler/-in, Diätassistent/-in mit Zusatzqualifikation).
  • Erstberatung: Die Ernährungsfachkraft erfasst Ihre Situation, Ziele und erstellt einen Plan.
  • Folgeberatungen: Bis zu vier Folgeberatungen vertiefen und unterstützen die Umsetzung.
Sie können eine Erstberatung und bis zu vier Folgeberatungen in einem Beratungszeitraum nutzen. Nach Abschluss dieser Beratungen kann ein neuer Zyklus nach 12 Monaten begonnen werden.
Die Barmer bezuschusst Ihre Ernährungsberatung mit:
✔ bis zu 40 € für Erstberatungen, die bis zum 28.02.2026 in Anspruch genommen wurden. Erstberatungen, die ab dem 01.03.2026 stattgefunden haben, fördern wir mit bis zu 45 Euro.
✔ bis zu 30 € für jede weitere Folgeberatung (insgesamt bis zu vier).
Nach einem Jahr können Sie nach einem Jahr erneut eine Förderung beantragen.
Die Barmer beteiligt sich an den Kosten im Rahmen ihrer Leistung. Die endgültige Kostenübernahme hängt von der individuellen Verordnung, dem Anbieter und den förderfähigen Sätzen ab. Sie erhalten aber je Beratungseinheit die genannten Zuschüsse.
Da die Bezeichnungen „Ernährungsberater“ oder „Ernährungstherapeut“ nicht geschützt sind, sollten Sie auf eine qualifizierte Ausbildung und Zusatzqualifikation achten, z. B. Bachelor/Master in Ernährungswissenschaften, Ökotrophologie oder eine anerkannte Zertifizierung bei Fachverbänden.
Sie können nach qualifizierten Ernährungsfachkräften über Berufsverbände, Datenbanken oder die persönliche Empfehlung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes suchen. Achten Sie dabei auf die nötige Ausbildung und Zertifikate.
Ja, die Ernährungsberatung kann vor Ort oder digital durchgeführt werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Anbieter die erforderlichen Qualifikationen erfüllt.
Nach Abschluss der letzten Beratung können Sie nach 12 Monaten erneut einen Beratungszyklus mit einer Erstberatung und bis zu vier Folgeberatungen in Anspruch nehmen.

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