Mit der Videosprechstunde in der Barmer Teledoktor-App haben Sie die Möglichkeit, sich als Patient schnell und unkompliziert per Videotelefonie ärztlich behandeln zu lassen. Alles digital, alles kostenfrei. Und bei Hauterkrankungen wie Akne, Herpes oder Neurodermitis führt der Teledoktor eine Beurteilung der Haut durch - auf Basis von vorab übermittelten Bildern der betroffenen Hautstellen.
Neuer Service: Videosprechstunde für Familien. Ab sofort können auch Kinder die Videosprechstunde nutzen. Eltern erhalten hier zudem die Bescheinigung für das Kinderkrankengeld. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise im untenstehenden FAQ.
Einfach Teledoktor-App kostenfrei runterladen und die Videosprechstunde nutzen:
Informationen für Nicht-Barmer-Versicherte
Die ärztliche Videosprechstunde bei der Barmer können nur Barmer-Versicherte nutzen. Neben diesem Service bieten wir auch eine große Auswahl an Online-Kursen und BARMER-Apps an. So unterstützen wir Sie dabei, fit zu bleiben und Beschwerden vorzubeugen. Das klingt interessant? Dann informieren Sie sich über unsere Leistungen. Wir freuen uns, wenn wir Sie als neues Mitglied begrüßen dürfen.
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Die Barmer Videosprechstunde ist ein eigenständiges Angebot innerhalb der Barmer Teledoktor-App und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich per Videotelefonie ärztlich behandeln zu lassen. Um die Videosprechstunde nutzen zu können, nehmen Sie am Vertrag der sogenannten besonderen Versorgung teil. Als Fernbehandlung wird in der Telemedizin eine ärztliche Behandlung zwischen Ärzten und Patienten bezeichnet, die mithilfe des Kommunikationsmediums Videotelefonie stattfindet. Die Videosprechstunde ist einer ärztlichen Behandlung in der Praxis gleichwertig, wird also fachlichen Standards gerecht. Wie in der Arztpraxis vor Ort, stellen der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin in der ärztlichen Fernbehandlung Diagnosen, beraten und geben Therapieempfehlungen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Kontakt zwischen Ärzten und Patienten nicht persönlich, sondern per Kommunikationsmedium Videotelefonie stattfindet.
Nein, das wird im Einzelfall entschieden. Nur bei Alltagsbeschwerden die keine Versorgung und einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vor Ort benötigen, kommt eine ärztliche Behandlung per Videotelefonie in Frage, zum Beispiel bei Husten, Schnupfen, Halsschmerzen mit mäßigem Fieber oder Kopfschmerzen.
Bei möglicherweise lebensbedrohlichen Beschwerden, die ohne Verzögerung vor Ort von einem Arzt versorgt werden müssen (z.B. Bewusstseinseintrübung nach Sturz auf den Kopf) oder Symptomen, die voraussichtlich eine differenzierte ärztliche Diagnostik benötigen (z. B. Wiederholt auftretende, nicht traumatische verursachte, starke Schmerzen und Bewegungseinschränkung im Bereich der Schulter), ist das Angebot einer Fernbehandlung nicht möglich.
Gängige Kategorien für Erkrankungen sind Warzen, Pilzerkrankungen, Infektionskrankheiten oder Chronische Hauterkrankungen. Behandelt werden können beispielsweise:
Nein. In der Videosprechstunde geht es darum, akute oder chronische Hauterkrankungen behandeln zu lassen, eine schnelle und professionelle Informationen oder Therapieempfehlung zu bekommen.
Ganzheitlicher Blick bei Hautarzt und -ärztin:
Die Selbsteinschätzung kann täuschen. "Der Eine" Leberfleck, der einem selbst auffällt ist nicht immer gleich bösartig. Dermatologinnen und Dermatologen wissen genau, wie man untersuchen muss. Vor Ort klappt das besser. Gerade an heiklen Körperstellen (Beispiele: An der Kopfhaut, schwer erreichbare Stellen am Rücken, im Intimbereich, zwischen den Zehen, ...).
Probenentnahme und Entfernung:
Beim Hautcheck geht es um eine ganzheitliche Betrachtung und weiterführende Behandlung. Immer, wenn es zur Behandlung kommt, ist der persönliche Kontakt vor Ort notwendig.
Technische Grenzen:
Die hochauflösenden Fotos von Smartphones haben zwar eine hohe Bildqualität, liefern jedoch immer nur einen kleinen Einblick zu den vielen Muttermalen am Körper. Während der Videosprechstunde ist im Video die Qualität nicht immer ausreichend, um alle Male ärztlich zu bewerten.
Ja, der Arzt bzw. die Ärztin können Ihnen gemäß den jeweils geltenden Richtlinien eine Krankschreibung ausstellen.
Die Ärztinnen und Ärzte des Teledoktors können in der Videosprechstunde die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld ausstellen.
Die Bescheinigung wird in der Sprechstunde ausgestellt und erscheint danach im Downloadbereich innerhalb der Teledoktor-App. Von dort kann sie als PDF heruntergeladen werden. Anschließend kann der Antrag auf Kinderkrankengeld direkt online in der BARMER-App gestellt und die ärztliche Bescheinigung dabei hochgeladen werden. Alternativ kann die Bescheinigung natürlich gedruckt, handschriftlich ausgefüllt und per Post an die BARMER geschickt werden.
Wie hoch das Kinderkrankengeld ist, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Anspruch Sie haben, erfahren Sie hier: Kinderkrankengeld.
Ein klares "Einstiegsalter" gibt es bei der Videosprechstunde nicht. Die Entscheidung, ob eine Videosprechstunde machbar ist, ist individuell, vom Kind und den Eltern abhängig.
Möglich ist sie, wenn sich Kinder gut artikulieren und damit die Beschwerden beschreiben können.
Das Teledoktor-Team unterstützt Eltern dabei, die bestmögliche Entscheidung für eine geeignete Behandlung zu treffen.
Eltern geben für ihre Kinder unter 16 Jahren alle nötigen Einverständnisse zur Datennutzung und Teilnahme an der Videosprechstunde in der App. Außerdem nehmen Eltern und Kinder gemeinsam an der Sprechstunde teil.
Versicherte ab 16 Jahren dürfen alle Einwilligungen eigenständig geben und die Videosprechstunde alleine nutzen.
Die ärztliche Videosprechstunde bei der BARMER können nur BARMER-Versicherte nutzen. Kinder, die nicht bei der Barmer versichert sind, können die Videosprechstunde daher nicht nutzen.
Ja, der Arzt bzw. die Ärztin können gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen auch ohne persönlichen Kontakt ein Rezept ausstellen.