E-Rezept –
digital und sicher

Die E-Rezept-Testphase geht weiter

Die Zeit der verlorenen oder vergessenen Papierverordnungen ist bald vorbei – das ist das Ziel der Bundesregierung. Die bundesweite Einführung des E-Rezeptes ist jedoch verschoben, die Testphase geht auch in 2023 weiter.

Häufige Fragen zum E-Rezept

Die gematik arbeitet im Auftrag der Bundesregierung und setzt hauptsächlich digitale Gesundheitsprodukte um.

Um ein E-Rezept digital einzulösen, benötigen Sie die E-Rezept-App der gematik. Einloggen können Sie sich in der App auf zwei Wegen:

Login mit der Gesundheitskarte

Dazu benötigen Sie ein Smartphone mit NFC-Funktion sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN.

Login mit Ihrem Barmer-Benutzerkonto

1. Installieren Sie die Barmer-App.

2. Registrieren Sie sich und aktivieren das Benutzerkonto wie im Ablauf beschrieben. Wenn Sie bereits einen Zugang haben, loggen Sie sich bitte einmal ein, um zu schauen, ob der Zugang noch aktuell ist.

3. Führen Sie anschließend Identitätsprüfung durch. Dieser Schritt ist nur notwendig, wenn Sie sich nicht schon einmal zuvor in einer Geschäftsstelle oder über die Nect-App identifiziert haben.

Digitale Identitätsprüfung: Dafür benötigen Sie Ihren deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und der dazugehörigen PIN. Sie finden den Einstieg in der Barmer-App unter "Einstellungen" > "Identität bestätigen". 

Identitätsprüfung in einer Barmer-Geschäftsstelle: Kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte und einem gültigen Ausweis in eine Barmer -Geschäftsstelle. 

4. Jetzt können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in der E-Rezept-App einloggen. 

Tipp: Nachdem Sie diese Schritte durchlaufen haben, erfüllen Sie zugleich die Voraussetzungen für die Nutzung der eCare-App für die elektronische Patientenakte. Einfach die eCare-App herunterladen und einrichten. 

Grundsätzlich können alle Ärzte E-Rezepte ausstellen. Ärzte, die über eine entsprechende Software verfügen, können E-Rezepte innerhalb Ihres Praxissystems erstellen. 
  • über die E-Rezept-App der gematik
  • mithilfe eines in der Arztpraxis erstellten Ausdrucks, der in der Apotheke vorgezeigt werden kann
Nutzern des E-Rezeptes dürfen grundsätzlich alle Arzneimittel verordnet werden. Für Hilfsmittel  und Betäubungsmittel erhalten Sie jedoch weiterhin ein rosa Papierrezept. 

Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein E-Rezept auszustellen. In Ausnahmefällen können Sie jedoch ein Papier-Rezept erhalten. 

In diesem Fall erhalten Sie von Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck des E-Rezeptes,  der wie bisher in der Apotheke eingelöst wird. Zusätzlich können Sie auch das rosafarbene Rezept in Ihrer Apotheke einlösen. 

Mehr Informationen zum E-Rezept der gematik.

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