Abgesichert die Welt entdecken
dank der BARMER Auslandsleistungen

Barmer-Versicherte gehen in fast allen europäischen Ländern wie gewohnt zum Arzt und zeigen Ihre Versichertenkarte vor. Außerdem können sie eine Auslandskrankenversicherung bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung zu günstigen Konditionen abschließen. 

So reisen Sie sicher mit den Auslandsleistungen der Barmer Krankenversicherung

  • Mit der Barmer Krankenversicherung und Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte sind Sie bei Krankheit und Notfall nahezu europaweit abgesichert
  • Sie erhalten alle medizinisch notwendigen Leistungen, als wären Sie in dem jeweiligen Reiseland versichert
  • Wenn Sie Ihre Versichertenkarte zuhause vergessen haben, einfach Ersatzbescheinigung mit dem Barmer Benutzerkonto erstellen 
  • Für zusätzlichen Schutz können Sie als Barmer-Mitglied eine Auslandskrankenversicherung der HUK-Coburg-Krankenversicherung schon ab 13,60 Euro jährlich abschließen  
Ein junger Mann mit Rucksack geht durch einen Wald.

Fragen und Antworten zu Versicherungsschutz im Ausland

Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (European Health-Insurance-Card, kurz: EHIC) finden Sie auf der Rückseite Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese bietet Ihnen einen Basisschutz für medizinische Leistungen in allen EU-Ländern und in einigen weiteren Staaten.

Bei einer Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt zeigen Sie die EHIC sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor und erhalten medizinische Hilfe. Wichtig dabei: Die Einrichtung muss in das Gesundheitssystem des jeweiligen Landes eingebunden sein. In Privatpraxen oder Privatkliniken erhalten Sie eine Privatrechnung und müssen die Behandlung selbst bezahlen.

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
  • Aufgrund EU-Zugehörigkeit ebenso: Azoren, Ceuta, Französisch-Guayana Gozo, Guadeloupe, Madeira, Martinique, Mayotte, Melilla, Réunion, Saint Barthelmy, Saint Martin (französischer Teil)
  • Nach dem Brexit auch weiterhin: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern finden Sie in den Merkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) unter "Merkblätter Urlaub im Ausland". 

Haben Sie Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) zuhause vergessen, können Sie sich eine provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC bequem und schnell über das die Barmer-App oder das Kundenportal Meine Barmer herunterladen.

Für Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein (auch Anspruchsbescheinigung).  Damit sind Notfallbehandlungen in diesen Ländern abgesichert. 

Haben Sie eine (z.B. chronische) Erkrankung, die auch während des Auslandsaufenthaltes behandelt werden muss? Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Reiseantritt an.

In der Türkei werden Sie bei der örtlichen Niederlassung der Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK) im sogenannten YUPASS-System registriert. Sie erhalten eine Identifikationsnummer, mit der Sie (bei Vorlage des Personalausweises) jeden Vertragspartner der SGK nutzen können. Eine Liste der Zweigstellen der SGK finden Sie im entsprechenden DVKA-Merkblatt für die Türkei. Alle Merkblätter sind nach Ländern sortiert auf der Seite der DVKA zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.  

Nach türkischen Rechtsvorschriften können über den Auslandskrankenschein nur reine Notfallbehandlungen erbracht werden. Dies sind Leistungen, die aus medizinischer Sicht binnen 24 Stunden notwendig werden, um unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

Behandlungen, die über diesen sehr eng definierten Rahmen hinausgehen, werden nur noch gegen Privat-Rechnung und Barzahlung zur Verfügung gestellt.

Eine private Reisekrankenversicherung als Zusatzversicherung ist deshalb bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina dringend angeraten, z.B. bei unserem Kooperationspartner HUK-Coburg.

Es kann vorkommen, dass die EHIC oder der Auslandskrankenschein vom Vertragsbehandelnden nicht akzeptiert werden. Auch Privatärztinnen und Privatärzte oder Privatkliniken können prinzipiell nicht über die EHIC oder den Auslandskrankenschein abrechnen. In diesen Fällen erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie zunächst selber bezahlen müssen. 

Haben Sie eine Privatrechnung erhalten und bezahlt, dann reichen Sie diese bei uns ein. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe wir Kosten erstatten können.

Folgende Unterlagen benötigen wir, um eine Erstattung vornehmen zu können:

  • Quittierte Originalrechnungen über die Behandlungskosten
  • Originalverordnungen für 
    • Medikamente oder Verbandsmaterial (Bezug über eRezept: Bitte lassen Sie sich das eRezept ausdrucken)
    • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen)
    • Heilmittel (z.B. Krankengymnastik)
  • Erstattungsmitteilung der privaten Auslandskrankenversicherung, sofern vorhanden

Erstattungen können wir auf Rechnungen aus Ländern vornehmen, in denen auch über die EHIC oder einen Auslandskrankenschein ein Anspruch auf Leistungen bestanden hätte.

In den Ländern, in denen die EHIC gilt, erhalten Sie alle notwendigen Leistungen, als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, dürfen nicht erbracht werden.

In den Ländern mit Auslandskrankenschein, insbesondere in der Türkei, werden nur die zwingend unmittelbar notwendigen Leistungen im Rahmen einer Notfallbehandlung erbracht. 

Wie Sie im Fall der Fälle im Ausland Leistungen in Anspruch nehmen können, erfahren Sie aus dem Merkblatt zu Ihrem Urlaubsland.

Außerdem gibt es von Land zu Land Unterschiede im Leistungskatalog. Es kann daher sein, dass Sie nicht alles, was Sie aus Deutschland kennen, auch tatsächlich über die EHIC oder den Auslandskrankenschein erhalten. Insbesondere bei der zahnärztlichen Behandlung gibt es in anderen Ländern häufig nur ein sehr eingeschränktes Angebot.

Beachten Sie zudem, dass Zuzahlungen oder Eigenanteile im Ausland deutlich höher ausfallen können als in Deutschland. Diese können von der Barmer nicht übernommen werden. So beträgt z. B. die Zuzahlung bei einer Krankenhausbehandlung in Frankreich in der Regel 20 Prozent der Gesamtkosten. Wichtig für Skifahrer oder Wanderer: Bergungskosten aus unwegsamem Gelände (z. B. Hubschraubertransport bei Skiunfällen) können in der Regel nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet werden. Auch ein Rücktransport nach Deutschland darf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

In diesen Ländern darf die Barmer keine Behandlungskosten erstatten. Da die entstehenden Kosten mitunter sehr hoch ausfallen können, empfiehlt es sich, vor Reisebeginn eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Als Barmer Mitglied können Sie beispielsweise die Auslandsreisekrankenversicherung unseres Partners HUK-Coburg-Krankenversicherung schon ab 13,60€ jährlich abschließen. 

Wird aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig, fallen sehr hohe Kosten an. Ein ärztlich begleiteter Flug mit einem Ambulanzflugzeug kostet schnell mehrere 10.000 Euro. Das Problem: Die deutschen Krankenkassen dürfen sich an den Kosten eines Rücktransports nicht beteiligen. 

Daher empfehlen wir, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Barmer-Mitglieder können bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung ab 13,60 Euro im Jahr einen hochwertigen Versicherungsschutz für Auslandsreisen erhalten.

Wenn Sie zum Beispiel zur Zahnbehandlung nach Polen oder zur Physiotherapie in die Niederlande fahren möchten, kann sich die Barmer in den meisten Fällen an den Behandlungskosten beteiligen. Weiterlesen
International erreichen Sie uns zum Tarif Ihres Telefonanbieters unter der Telefonnummer +49 202 568 333 1010.

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