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Behandlung im Ausland: Was du vorher wissen musst

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Redaktion:

Barmer

Du denkst darüber nach, dich im Ausland behandeln zu lassen, vielleicht wegen kürzerer Wartezeiten oder spezieller Angebote? Dann stellst du dir schnell die Frage:
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten und was musst du vorher klären? Die gute Nachricht: Eine Behandlung im Ausland ist möglich.

Wann wird eine Behandlung im Ausland übernommen?

Grundsätzlich gilt: Eine geplante Behandlung im Ausland kann übernommen werden, unter bestimmten Voraussetzungen.

Entscheidend ist:

  • ob die Behandlung medizinisch notwendig ist
  • ob sie auch in Deutschland verfügbar wäre
  • ob du die Behandlung vorher abstimmst, d.h. ggf. beantragst, wie es auch in Deutschland der Fall wäre

Wichtig: Ohne vorherige Klärung kann es sein, dass du die Kosten allein tragen musst.

 

Voraussetzung für die Kostenerstattung einer Auslandsbehandlung

  • Die Leistung hätte auch in Deutschland übernommen werden müssen. Das bedeutet: Die Leistungen, die du im Ausland in Anspruch nimmst, müssen auch in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
  • Wichtig: Wenn im Ausland eine stationäre Behandlung erfolgen soll, musst du dir vorher eine Kostenzusage bei der Barmer einholen.
  • Leistungen, die in Deutschland einen vorherigen Antrag erfordern (z. B. Zahnersatz) müssen auch bei Inanspruchnahme im Ausland vorher beantragt werden.
  • Für Leistungen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, können keine Kosten erstattet werden, selbst dann nicht, wenn der Leistungskatalog des jeweiligen Landes diese vorsehen sollte. Das betrifft alle Behandlungsmethoden, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die in Deutschland nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Die Barmer hat keinen Einfluss auf Qualität und Preis der Leistungen. Die Kostenerstattung ist für alle EU-Länder und für Behandlungen in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz möglich.

Schritt für Schritt: So planst du eine Behandlung im Ausland

1. Behandlung konkret planen

Überlege dir:

  • Welche Behandlung brauchst du genau?
  • In welchem Land soll sie stattfinden?

2. Krankenkasse kontaktieren

Der wichtigste Schritt: Sprich vorab mit deiner Barmer

Dabei klärst du:

  • ob die Behandlung übernommen wird
  • welche Voraussetzungen gelten
  • welche Unterlagen du brauchst

3. Leistung beantragen

Wenn die Leistung in Deutschland beantragt werden müsste (bspw. Zahnersatz), muss sie auch bei einer Behandlung im Ausland beantragt werden.

4. Behandlung durchführen

Wenn alles geklärt ist kannst du die Behandlung im Ausland durchführen lassen.

5. Rechnung einreichen

Nach der Behandlung:

  • Rechnung aufbewahren
  • bei der Barmer einreichen

Bei einer gezielten medizinischen Behandlung im Ausland giltst du als Privatpatient oder Privatpatientin. Das bedeutet, dass du als direkter Vertragspartner oder direkte Vertragspartnerin des ausländischen Leistungserbringers die Rechnung für die in Anspruch genommene Behandlung vor Ort selbst bezahlst.

Gute Planung entscheidet über die Kosten

Eine Behandlung im Ausland kann sinnvoll sein, aber nur, wenn du sie gut vorbereitest.

Die wichtigsten Punkte:

  • vorher mit deiner Krankenkasse sprechen
  • Genehmigung bzw. Beantragung der Leistung klären
  • Unterlagen sammeln
  • Kosten nach Möglichkeit realistisch einschätzen

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Kategorie Gesundheit