Nicht nur auf Urlaubsreisen im europäischen Ausland sind Sie bei der Barmer gut versichert. Auch wenn Sie zum Beispiel extra zur Zahnbehandlung nach Polen oder zur Physiotherapie in die Niederlande fahren möchten, kann sich die Barmer in den meisten Fällen an den Behandlungskosten beteiligen.
Übernimmt die Barmer die Kosten für die Behandlung im Ausland?
Nicht nur auf Urlaubsreisen im europäischen Ausland sind Sie bei der Barmer gut versichert. Auch wenn Sie zum Beispiel extra zur Zahnbehandlung nach Polen oder zur Physiotherapie in die Niederlande fahren möchten, kann sich die Barmer in den meisten Fällen an den Behandlungskosten beteiligen.
Wichtig: Bei einer gezielten medizinischen Behandlung im Ausland gelten Sie als Privatpatient
Das bedeutet, dass Sie als direkter Vertragspartner des ausländischen Leistungserbringers die Rechnung für die in Anspruch genommene Behandlung vor Ort selbst bezahlen. Planen Sie eine ambulante Behandlung im Ausland? Dann sprechen Sie uns rechtzeitig vorher an. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen, die Sie rund um Ihre gezielte Behandlung im Ausland haben.
Behandlung im Ausland:
Die Barmer hat keinen Einfluss auf Qualität und Preis der Leistungen.
Die Kostenerstattung ist für alle EU-Länder und für Behandlungen in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz möglich.
Voraussetzung für die Kostenerstattung einer Auslandsbehandlung
- Die Leistung hätte auch in Deutschland übernommen werden müssen. Das bedeutet: Die Leistungen, die Sie im Ausland in Anspruch nehmen, müssen auch in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
- Wichtig: Wenn im Ausland eine stationäre Behandlung erfolgen soll, müssen Sie vorher eine Kostenzusage bei der Barmer einholen.
- Leistungen, die in Deutschland einen vorherigen Antrag erfordern (z. B. Zahnersatz) müssen auch bei Inanspruchnahme im Ausland vorher beantragt werden.
- Für Leistungen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, können keine Kosten erstattet werden, selbst dann nicht, wenn der Leistungskatalog des jeweiligen Landes diese vorsehen sollte. Das betrifft alle Behandlungsmethoden, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die in Deutschland nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Sie wohnen im Ausland?
Auch wenn Sie dauerhaft im Ausland wohnen, und dort zur so genannten Sachleistungsaushilfe bei einem dortigen Krankenversicherungsträger registriert sind, können die Kosten gegebenenfalls nicht übernommen werden.
Die Erstattung erfolgt maximal in Höhe der deutschen Vertragssätze und unter Abzug der ggf. üblichen Zuzahlung. Ferner ist ein Abschlag für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand gesetzlich vorgeschrieben. Dieser beträgt 5 Prozent vom Erstattungsbetrag, maximal 40,00 Euro.