Am Strand und in den Bergen gesund unterwegs

Sicher Reisen: Gesund & entspannt im Urlaub

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Aber auch aus beruflichen Gründen, zum Schüleraustausch oder Auslandssemester zieht es uns immer wieder in die Ferne. Doch wo und wann ist eine Reiseschutzimpfung notwendig? Welche Medikamente sollten in der Reiseapotheke nicht fehlen? Und wie kann man auch auf Balkonien, also in den eigenen vier Wänden, entspannen und Urlaub machen?

Mit ausführlichen Informationen sorgen wir dafür, dass Sie Ihren Urlaub möglichst entspannt und vor allem gesund angehen und genießen können - egal, ob am anderen Ende der Welt oder vor der eigenen Haustür.  

Sicher im Urlaub: Reiseschutzimpfungen und Auslandsversicherung

Krankenversicherung bei Reisen ins Ausland

Bei Reisen ins Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich abzusichern. 

Barmer Urlaubscheck: Nichts vergessen für die Reise

Urlaubscheckliste ausfüllen und nichts für den Urlaub vergessen. 

Urlaub, Reise, Auslandsaufenthalt: Die Leistungen der Barmer

  • 100 Prozent Kostenübernahme für Ihre Reiseschutzimpfungen
  • Ihr Bonus: Sammeln Sie mit Reiseschutzimpfungen Punkte und sichern Sie sich im mit der Barmer-App attraktive Prämien 
  • Nahezu europaweiter Versicherungsschutz: Im Krankheitsfall können Sie sich gegen Vorlage Ihrer europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC), zu finden auf der auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), bei Vertrags-Ärzten im Urlaubsgebiet behandeln lassen. Ausnahmen bilden Monaco, San Marino, Andorra, hier besteht kein Schutz. In den Abkommenstaaten Türkei, Bosnien und Tunesien besteht der Schutz nicht über die EHIC, sondern über Auslandskrankenscheine.
  • Sicher um den Globus: Mit einer privaten Reisekrankenversicherung sind Sie auch über die Grenzen Europas hinaus abgesichert. 

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Fragen zu Reiseimpfungen, Reiseapotheke und Versicherungsschutz

100 Prozent Kostenübernahme für Ihren Reiseschutz - die Barmer bietet Ihnen Sicherheit für unterwegs mit Impfungen zum Beispiel gegen:

Wenn Sie ins Ausland reisen, informieren Sie sich rechtzeitig, welcher Impfschutz erforderlich ist. Am besten bei einem Arzt mit reisemedizinischer Erfahrung. Auch unser Barmer Teledoktor beantwortet Ihre Fragen zu Auslandsimpfungen und reisemedizinischen Themen. Länderspezifische Informationen zu den Impfvorschriften verschiedener Reiseländer finden Sie außerdem auf den Internetseiten des Centrums für Reisemedizin (CRM).

Ihr Arzt impft Sie und stellt Ihnen im Anschluss ein Privatrezept und eine Rechnung über die Impfleistung aus, die Sie zunächst begleichen. In einigen Regionen ist auch eine Verordnung der Impfung auf Kassenrezept und eine Abrechnung der Impfleistung über die elektronische Gesundheitskarte möglich.

Bitte reichen Sie Ihre Rechnungsunterlagen im Original oder als Kopie zur Erstattung bei Ihrer Barmer ein. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Impfungen für welche Personen durchgeführt und welche Kosten Ihnen in Rechnung gestellt wurden. Beispielsweise können Sie uns die ärztliche Verordnung bedruckt mit den Apothekenpreisen, eine personenbezogene Apothekenquittung oder eine Rechnung des Gesundheitsamtes einreichen. Vergessen Sie nicht, uns auch Ihre Bankverbindung mitzuteilen.

Senden Sie Ihre Erstattungsunterlagen bitte an
Barmer, 42266 Wuppertal (für den Postleitzahlraum 00001 – 46999) oder
Barmer, 73524 Schwäbisch Gmünd (für den Postleitzahlraum 47000 – 99999).

Je nach Reiseziel sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Frage beschäftigen, welche Impfungen empfohlen werden und sinnvoll sind. 

Die Barmer kann hier aus verständlichen Gründen keine verbindlichen Empfehlungen aussprechen. Das Reiseland ist entscheidend für die Bestimmung der erforderlichen Impfungen. Vor einer Reise ins Ausland ist daher ggf. eine reisemedizinische Beratung zu empfehlen. Neben darauf spezialisierten niedergelassenen Ärzten stehen Tropeninstitute und teilweise Gesundheitsämter als kompetente Anbieter zur Verfügung. Empfehlenswert sind auch die Internetseiten des Auswärtigen Amtes, das über aktuelle gesundheitliche Risiken im Reiseland informiert, und der Gesundheitsreiseführer der WHO, der auch Weltkarten zur Verbreitung verschiedener Infektionskrankheiten beinhaltet.

Quelle: Robert-Koch-Institut

Die Barmer übernimmt die Kosten für Reiseschutzimpfungen in voller Höhe. Näheres erläutern wir auf unserer Seite zum Reiseimpfschutz

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Die europäische Krankenversichertenkarte oder auch European Health-Insurance-Card (EHIC) befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. In allen Ländern der EU und in einigen weiteren Staaten hilft die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) eine im Notfall notwendige Behandlung abzusichern. In Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass können Sie sich damit in 34 europäischen Ländern gegenüber den dortigen Vertragsleistungserbringern behandeln lassen. Deshalb bei Reisen immer die eGK mitnehmen. Für wenige weitere Länder gibt es außerdem spezielle Auslandskrankenscheine.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)

Die folgenden Gebiete gehören zwar geographisch zumeist nicht zu Europa, aber sie gehören zu Ländern der Europäischen Union (EU). Deshalb kann die EHIC auch dort eingesetzt werden: 

Azoren, Ceuta, Französisch-Guayana, Gibraltar, Gozo, Guadeloupe, Madeira, Martinique, Mayotte, Melilla, Réunion, Saint Barthelmy, Saint Martin (französischer Teil)

Sie erhalten alle notwendigen Leistungen, als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert. Dabei wird Ihre voraussichtliche Aufenthaltsdauer berücksichtigt. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, dürfen nicht erbracht werden. Außerdem gibt es von Land zu Land Unterschiede im „Leistungskatalog“. Es kann daher sein, dass Sie nicht alles, was Sie aus Deutschland kennen, auch tatsächlich über die EHIC erhalten. Insbesondere bei zahnärztlicher Behandlung gibt es in anderen Staaten häufig nur ein sehr eingeschränktes Angebot.

Achten Sie darauf, dass der Arzt oder das Krankenhaus berechtigt ist, Leistungen zu Lasten des nationalen Systems der Krankenversicherung zu erbringen. Am Besten informieren Sie sich bereits vor Reiseantritt oder direkt nach Ihrer Ankunft vor Ort über die nächstgelegenen „Vertragsbehandler“. Informationen über Vertragsärzte oder –krankenhäuser erhalten Sie oft an der Rezeption Ihres Hotels, bei Ihrer Reiseleitung oder der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Der Vertragsbehandler stellt die Kosten Ihrer Behandlung der ausländischen Krankenkasse in Rechnung. Diese wiederum rechnen dann mit der Barmer ab. 

Sofern die Regelungen Ihres Urlaubslandes Zuzahlungen oder Eigenanteile vorsehen, müssen Sie diese entrichten. Diese können je nach Land deutlich höher ausfallen als in Deutschland. So beträgt die Zuzahlung bei einer Krankenhausbehandlung in Frankreich z.B. in der Regel 20 Prozent der Gesamtkosten. Wir dürfen diese Kosten nicht erstatten. Allerdings können sie in Höhe der vergleichbar in Deutschland zu leistenden Zuzahlungen bei der Belastungsgrenze berücksichtigt werden.

Länder für die es gesonderte Auslandskrankenscheine gibt

  • Türkei
  • Bosnien-Herzegowina
  • Tunesien

Sie können den Auslandskrankenschein direkt auf unserer Homepage herunterladen. Bitte melden Sie sich dazu bei Meine Barmer an.

Wie Sie im Fall der Fälle Leistungen in Anspruch nehmen können, erfahren Sie aus dem Merkblatt zu Ihrem Urlaubsland. Die EHIC können Sie in diesen Ländern nicht benutzen.

Außerhalb Europas gilt: Es sollte unbedingt eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Doch auch innerhalb Europas kann der zusätzliche private Reisekrankenversicherungsschutz sinnvoll sein. Zum Beispiel können hohe landestypische Eigenanteile (bspw. bei einer stationären Krankenhausbehandlung), Rücktransporte etc. nicht zu Lasten der GKV über die EHIC abgerechnet  werden.
Müssen Sie in Bosnien-Herzegowina oder in Tunesien zum Arzt oder ins Krankenhaus, wenden Sie sich mit Ihrem Auslandskrankenschein an eine Krankenkasse vor Ort. Um die Adresse zu erfahren, sprechen Sie am besten Ihre Reiseleitung oder die Rezeption Ihres Hotels an. Von der Krankenkasse erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein, den Sie beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen können. Weiterlesen
Es kann vorkommen, dass die EHIC oder der Auslandskrankenschein vom Vertragsbehandler nicht akzeptiert werden. Auch Privatärzte oder Privatkliniken können prinzipiell nicht über die EHIC oder den Auslandskrankenschein abrechnen. In diesen Fällen erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie zunächst selber bezahlen müssen. Weiterlesen

Eine gute private Auslandsreise-Krankenversicherung ist auf Reisen immer sinnvoll. Das gilt uneingeschränkt auch innerhalb Europas. Denn sie übernimmt auch Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen darf – zum Beispiel einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland oder die im Einzelfall sehr hohen Kosten einer privaten Behandlung. Mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung genießen Sie das gute Gefühl, rundum abgesichert zu sein.

Unsere Empfehlung exklusiv für Versicherte der Barmer: Die Auslandsreise-Krankenversicherungen unseres Kooperationspartners HUK bieten Sicherheit auf Reisen für Einzelpersonen und Familien bei längeren Auslandsaufenthalten.

Gründe hierfür könnten z.B. erhebliche Vorerkrankungen oder ein fortgeschrittenes Alter sein. Mehrere private Reisekrankenversicherer haben Ihnen gegenüber einen Vertragsabschluss schriftlich abgelehnt? Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise an. Rufen Sie an oder besuchen Sie uns in Ihrer Geschäftsstelle in der Nähe.
Ein weiterer Grund für eine private Reisekrankenversicherung: Wird aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig, fallen sehr hohe Kosten an. Ein ärztlich begleiteter Flug mit einem Ambulanzflugzeug kostet schnell mehrere 10.000 Euro. Das Problem: Die deutschen Krankenkassen dürfen sich an den Kosten eines Rücktransports nicht beteiligen. 

Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit schnellstmöglich per Telefon, Fax oder E-Mail sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch Ihrer Krankenkasse. Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Arbeitsunfähig ab wann
  • Arbeitsunfähig voraussichtlich bis wann
  • Adresse am Urlaubsort

Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt vor Ort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die Sie ebenfalls sofort an Ihren Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse senden. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland noch arbeitsunfähig sind, sollten Sie unverzüglich Ihren Arzt aufsuchen. So vermeiden Sie Probleme bei der Gehaltsfortzahlung und Ihrem Krankengeldanspruch.

Wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers im Ausland unterwegs sind und krank werden, reichen Sie eventuell anfallende Rechnungen bitte bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dieser wird Ihnen die entstandenen Kosten erstatten und hat seinerseits gegenüber der Barmer einen – ggf. anteiligen – Anspruch auf Erstattung.

Bei allen Fragen zur Erstattung beraten wir Sie gerne persönlich in ihrer Geschäftsstelle.

Nicht nur auf Urlaubsreisen im europäischen Ausland sind Sie bei der Barmer gut versichert! Auch wenn Sie zum Beispiel extra zur Zahnbehandlung nach Polen oder zur Physiotherapie in die Niederlande fahren möchten, kann sich die Barmer in den meisten Fällen an den Behandlungskosten beteiligen. Weiterlesen

Sie planen Deutschland zu verlassen und dauerhaft im Ausland zu leben? Dann sollten Sie sich rechtzeitig vor der Ausreise ein paar Gedanken über Ihre Krankenversicherung machen. Ob die Versicherung bei der Barmer bestehen bleiben kann, ist von einigen Faktoren abhängig. So kommt es z.B. darauf an, wohin Sie Ihren Lebensmittelpunkt verlegen wollen, ob Sie Rentner sind, oder im neuen Land einen Job aufnehmen wollen.

Sie sind Rentner und wollen in ein anderes europäisches Land? Dann empfehlen wir Ihnen das Merkblatt der DVKA „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“(PDF).

Sie arbeiten weiterhin bei einem deutschen Arbeitgeber, aber wollen Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dann empfehlen wir Ihnen die Merkblätter für Grenzgänger der DVKA.
Die Bestimmung sind zu komplex, um sie hier umfassend darzustellen – sprechen Sie uns deshalb bei Fragen rechtzeitig an.

Auch wenn Sie im Ausland sind, können Sie sich bei uns informieren oder beraten lassen. International erreichen Sie uns z. B. unter der Telefonnummer +49 202 568 333 1010. Außerdem stehen Ihnen verschiedene weitere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Im Urlaub gut geschützt: 100 Prozent Kostenübernahme für alle Reiseimpfungen

Wer freut sich nicht auf den Urlaub und möchte die schönsten Wochen des Jahres möglichst stressfrei und ohne krank zu werden genießen? Gerade bei Fernreisen sollte man sich rechtzeitig vor Reiseantritt um die notwendingen Impfungen kümmern oder erforderliche Auffrischimpfungen durchführen lassen, um Infektionen wie Gelbfieber oder Malaria vorzubeugen. Doch auch in bestimmten Regionen in Europa können zum Teil gesundheitliche Risiken bestehen. So kann über infizierte Zecken das FSME-Virus übertragen werden und eine virusbedingte Hirnhautentzündung auslösen. Damit Sie vor Krankheiten geschützt sind, unterstützt die Barmer Krankenversicherung Sie bestmöglich und übernimmt 100 Prozent der Kosten für Ihre Reiseschutzimpfung.
 

Tipps für Ihre Reiseapotheke

Wer die Ferien fernab der eigenen vier Wände verbringt, sollte seine Reiseapotheke frühzeitig zusammenstellen. Natürlich dürfen individuell notwendige Medikamente nicht fehlen, aber auch Arzneimittel gegen Durchfall, Reiseübelkeit oder Sonnenbrand gehören mit ins Gepäck. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um die optimale Reiseapotheke zusammengefasst.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auch im Ausland abgesichert

Die europäische Krankenversichertenkarte oder auch European Health-Insurance-Card (EHIC) kann in den meisten europäischen Ländern genutzt werden, um eine im Notfall notwendige Behandlung abzusichern. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, daher sollten Sie diese auf Reisen immer mitnehmen. Für wenige weitere Länder gibt es außerdem spezielle Auslandkrankenscheine. Wo die EHIC und Auslandkrankenscheine akzeptiert werden und für welche Länder Sie besser eine private Auslandsreisekrankenversicherung als Zusatzversicherung abschließen, erfahren Sie im Bereich Leistungen im Ausland.

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