Eine Frau sitzt stark erkältet auf einer Couch
Urlaub, Reise, Ausland

Krank im Urlaub: Was es zu beachten gilt

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Redaktion:

Barmer

Qualitätssicherung:

  • Nils Ermert (Barmer Ausland Leistungsrecht),
  • Andreas Schüler (Barmer Krankengeld)

Krank im Urlaub: Drei wichtige Informationen

Ursachen für Krankheit im Urlaub

Viele Menschen erkranken im Urlaub, das ist wissenschaftlich belegt. Häufiger Grund offenbar: Sie stehen vor dem Urlaub unter Stress, sodass ihr Immunsystem geschwächt und anfälliger für Erkrankungen ist.

Gut versichert im Urlaub

Eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt Kosten, die Ihre Krankenkasse nicht abdeckt. Informieren Sie sich zusätzlich über die medizinische Versorgung an Ihrem Urlaubsort.

Urlaubstage einfach zurückholen

Die gute Nachricht: Werden Sie im Urlaub krank, können Sie sich Ihre Urlaubstage zurückholen. Voraussetzung dafür sind aber eine sofortige Krankmeldung und eine rechtsgültige Bescheinigung der Erkrankung.

Die schönste Zeit des Jahres: Die Vorfreude auf den Urlaub und die lange geplante Reise ist groß – und dann erwischt es einen. Oder die Erkrankung schlägt am Ferienort zu und es heißt: Bett statt Strandliege. Aber warum werden viele Menschen ausgerechnet in dieser Zeit krank? Und was sollten Reisende wissen, die im Urlaub auf ärztliche Hilfe angewiesen sind? Was gilt es zu beachten, welche Schritte sollten Erkrankte befolgen?

Warum werden Menschen im Urlaub häufig krank? 

Dass Erholungshungrige während ihres Jahresurlaubs häufig krank werden, ist wissenschaftlich belegt. Leisure Sickness heißt das Phänomen, von dem etwa jede fünfte Person in Deutschland schon einmal betroffen war.

Den Grund dafür vermuten Forschende darin, dass sich viele Menschen vor dem Urlaub verausgaben. Sie geraten in eine akute Stressphase, weil sie auf der Arbeit und zu Hause alle Aufgaben erledigen wollen. Die dabei ausgeschütteten Stresshormone schwächen das Immunsystem. Folge: Wenn man seinen Urlaub begonnen hat, wird man krank. 

Gilt meine Krankenversicherung auch im Ausland?

Im EU-Ausland und in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sichert die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) eine notwendige Behandlung ab. Sie befindet sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte. Für wenige andere Länder gibt es spezielle Auslandskrankenscheine.

Es kann vorkommen, dass die EHIC oder ein Auslandskrankenschein nicht akzeptiert werden. Man wird dann gegen direkte Bezahlung als Privatpatientin oder Privatpatient behandelt. Tipp: Es sollte zusätzlich immer eine private Auslands-Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Länderübersicht: Hier wird die EHIC akzeptiert

Lassen sich Deutsche im europäischen Ausland ärztlich behandeln, sind sie über ihre gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Vorausgesetzt, die gewählte Praxis oder das Krankenhaus ist in das Versorgungssystem des Reiselandes eingebunden. Dann erhalten Urlauberinnen und Urlauber alle notwendigen Leistungen von der Krankenkasse – so, als wären sie in dem jeweiligen Land versichert. 

Dabei wird die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts berücksichtigt. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, dürfen von der Krankenkasse nicht im Ausland erbracht werden. Das gilt auch für EU-Länder. 

Es kann zudem sein, dass Reisende nicht alle Leistungen, die sie aus Deutschland und von ihrer Krankenkasse kennen, tatsächlich über die EHIC erhalten. Insbesondere bei zahnärztlichen Behandlungen gibt es in anderen Staaten häufig nur ein eingeschränktes Leistungsangebot. Und es können landesübliche Zuzahlungen anfallen, die ggf. deutlich höher sind, als die in Deutschland.

Ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig?

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung sollte immer abgeschlossen werden. Das gilt auch innerhalb Europas. Denn sie übernimmt bei Krankheit auch Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht vollständig bezahlen.

Ein Beispiel sind private Behandlungen, die im Einzelfall sehr hohe Kosten verursachen können. Wird aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig, fallen ebenfalls hohe Kosten an. Ein ärztlich begleiteter Flug mit einem Ambulanzflugzeug kostet schnell mehrere 10.000 Euro. Das Problem: Deutsche Krankenkassen dürfen sich an den Kosten eines Rücktransports nicht beteiligen.

Was sollte ich bei der Wahl des Arztes oder der Ärztin berücksichtigen?

Gut zu wissen: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Krankheit die Behandlungskosten von ärztlichen Praxen und Kliniken, die im System der Krankenversorgung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung berechtigt sind. Art und Umfang der Leistungen und ggf. anfallende Zuzahlungen richten sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Häufig empfehlen aber Hotelangestellte reine Privatpraxen oder -kliniken, die nur private Zahlungen entgegennehmen und die keine Kassenzulassung haben.

Es kann deshalb hilfreich sein, schon vor der Auszeit zu recherchieren, welche Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bei einer Erkrankung im Urlaubsland infrage kommen. Informationen über Vertragspraxen und -krankenhäuser sind oft über die Reiseleitung bei Pauschalreisen sowie über die örtliche Gemeindeverwaltung erhältlich.

Weiterer Tipp: Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland stellt für viele Reiseländer Merkblätter mit Informationen und Link-Hinweisen zu Gesundheitsdienstleistern vor Ort zur Verfügung. 

Kann man im Urlaub Arbeitsunfähig werden, sich also krankschreiben lassen?

Arbeitnehmende können sich bei ihrem Arbeitgeber krankmelden und verlieren so ihre Urlaubstage nicht. Die entgangene Entspannung können sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen und  Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

„Es gehört zu den ausdrücklichen Rechten von Arbeitnehmenden, sich krankzumelden – auch wenn dies an einem Urlaubstag geschieht“, sagt Manfred Schmid, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons. „Urlaub hat eine Funktion: Menschen sollen sich erholen und regenerieren.“ Schließlich können Arbeitnehmende ja nur dann gute Arbeit leisten, wenn sie im Vollbesitz ihrer Kräfte seien.

Allerdings gelten bei einer Krankmeldung an einem Urlaubstag strenge Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber: „Es kommt nicht allein auf eine Erkrankung im medizinischen Sinne an“, sagt Schmid. Eine Krankschreibung ist nur dann rechtens, wenn die arbeitnehmende Person nicht arbeiten könnte, wäre sie zu Hause.

Entscheidend ist, dass die erkrankte Person wirklich arbeitsunfähig ist. Ein leichtes Unwohlsein genügt nicht. Auch sollten Arbeitnehmende die Vor- und Nachteile einer Krankmeldung grundsätzlich abwägen: „Weiß ich davon, dass mein Arbeitgeber Krankmeldungen im Urlaub überhaupt nicht leiden kann, so ist es sicherlich nicht ratsam, wegen einer leichten Magenverstimmung den Arbeitsplatz zu gefährden“, gibt Schmid zu bedenken.

Handelte es sich aber tatsächlich um eine ernsthafte Erkrankung, sei eine Krankmeldung in diesem Fall natürlich sinnvoll.

Mann liegt mit geschlossenen Augen und sichtlich erschöpft auf dem Sofa und hält sich die Hand an die Stirn.

Wenn Sie während Ihres Urlaubs ernsthaft erkranken, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und ein Attest einreichen, um Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können.

Brauche ich im Krankheitsfall im Urlaub ein Attest? 

Die Krankschreibung müssen Mitarbeitende vom ersten Tag, nicht wie oft üblich erst vom dritten Tag an, mit einem ärztlichen Attest bei ihrem Arbeitgeber belegen. „Im Ausland kann es manchmal schwierig sein, ein ärztliches Zeugnis zu bekommen, das hiesigen Rechtsstandards genügt“, sagt Schmid.

In Deutschland hat ein ärztliches Attest, in diesem Fall die übliche Krankschreibung (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt), eine hohe Beweiskraft. Das bedeutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit, die korrekt von einer deutschen Ärztin oder einem deutschen Arzt belegt wird, kaum angezweifelt werden kann.

In manchen Urlaubsländern kann es sein, dass sich die Sozialsysteme stark vom deutschen System unterscheiden. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt weiß womöglich nicht, wie ein Nachweis für Arbeitsunfähigkeit korrekt ausgestellt wird. Erkrankte Reisende sollten deshalb in einer ausländischen Praxis darauf achten, dass ein Attest nicht nur eine Krankheit belegt, sondern auch explizit eine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert. Wichtig ist ebenso die korrekte Angabe, wann eine Krankheit begann und voraussichtlich endet.

Wer krank wird, sollte auch in den Ferien den klassischen Weg der Krankmeldung einhalten: Zuerst gilt es – wie zu Hause auch – den Arbeitgeber am ersten Krankheitstag über die Krankheit zu informieren. Bis spätestens zum vierten Kalendertag (Vorsicht: nicht Werktag) sollte dem Arbeitgeber dann ein gültiges Attest vorliegen. Beachten Sie hierbei, dass die Post aus dem Ausland nach Hause oft länger dauert als innerhalb Deutschlands. Zudem  benötigt der Arbeitgeber die Adresse des Aufenthaltsortes, sollten Sie sich im Ausland aufhalten.  Ähnliches gilt für die Krankenkasse: Auch diese braucht das Attest innerhalb von einer Woche.

Wenn  Sie während Ihrer Krankschreibung aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitzuteilen.

Werden die gesetzlichen Anzeige- und Nachweispflichten nicht eingehalten, kann dies im Zweifel ernste Konsequenzen haben. „Möchte ein Unternehmen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter loswerden, so kann es solche scheinbaren Kleinigkeiten wie unkorrekte Atteste nutzen“, warnt Schmid. Ein Betrug im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit kann darüber hinaus zu einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers führen.

Verfällt der Urlaub bei Krankheit?

Nein, der Urlaubsanspruch ändert sich nicht grundlegend. Und er verlängert sich nicht automatisch um die Tage der Arbeitsunfähigkeit. „Wer die freien Tage arbeitsunfähig gemeldet ist, kann die verlorenen Urlaubstage nachholen. Den Urlaub muss man aber neu beantragen oder explizit um Verlängerung bitten“, erklärt Arbeitsrechtler Manfred Schmid.

Von den gesetzlichen Vorgaben sollte man sich aber nicht abschrecken lassen: „Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und sprechen Sie respektvoll und korrekt mit Ihrem Arbeitgeber. Doch wenn Sie krank sind, sind Sie krank. Und jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Erholung.“

Häufige Fragen und Antworten zu Urlaubserkrankungen

Ja, Sie erhalten Ihre Urlaubstage zurück, wenn Sie während der Ferien arbeitsunfähig erkranken. Der Urlaubsanspruch ändert sich dadurch nicht grundlegend und Sie können die verlorenen Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Dafür müssen Sie jedoch einen neuen Urlaubsantrag stellen oder explizit um eine Verlängerung bitten. Wichtig ist, dass Sie die Krankmeldung ordnungsgemäß durchführen und ein gültiges ärztliches Attest vorlegen.
Ja, Sie müssen sich auch im Urlaub krankmelden, wenn Sie arbeitsunfähig erkranken. Sie sollten am ersten Krankheitstag per Telefon oder E-Mail Ihren Arbeitgeber informieren und sich die Arbeitsunfähigkeit anschließend ärztlich bescheinigen lassen. Allerdings gelten strenge Nachweispflichten und die Krankmeldung ist nur rechtens, wenn Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Ein leichtes Unwohlsein reicht nicht aus, Sie müssen objektiv nicht in der Lage sein, zu arbeiten.
Grundsätzlich ja, aber der Beweiswert kann je nach Urlaubsland variieren. Deutsche ärztliche Atteste haben eine hohe Beweiskraft und können kaum angezweifelt werden. Bei Attesten aus dem Ausland ist die Anerkennung nicht immer so einfach. Dies liegt daran, dass sich die Sozialsysteme oft stark vom deutschen System unterscheiden. Wichtig ist, dass das Attest nicht nur eine Krankheit belegt, sondern auch explizit eine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert.
Sie sollten den klassischen Weg der Krankmeldung einhalten, auch wenn Sie sich im Ausland befinden. Informieren Sie am ersten Krankheitstag Ihren Arbeitgeber über die Erkrankung. Bis spätestens zum vierten Kalendertag muss dem Arbeitgeber ein gültiges ärztliches Attest vorliegen, bis zum siebten Kalendertag der Krankenkasse. Beachten Sie die teilweise deutlich längeren Postlaufzeiten aus dem Ausland. Zusätzlich benötigt der Arbeitgeber die Adresse Ihres Aufenthaltsortes im Ausland. Achten Sie darauf, dass das ausländische Attest sowohl die Krankheit als auch die Arbeitsunfähigkeit explizit dokumentiert.
Sie haben das ausdrückliche Recht, sich krankzumelden, auch wenn dies an einem Urlaubstag geschieht. Bei ordnungsgemäßer Krankmeldung verlieren Sie Ihre Urlaubstage nicht und haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die verlorenen Urlaubstage können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, sie müssen jedoch neu beantragt werden. Entscheidend ist jedoch, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind – ein leichtes Unwohlsein genügt nicht für eine rechtmäßige Krankmeldung.
Melden Sie sich am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber. Suchen Sie eine Praxis oder Klinik auf und lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen, das bis spätestens zum vierten Kalendertag beim Arbeitgeber vorliegen muss. Achten Sie darauf, dass das Attest nicht nur die Krankheit, sondern auch die Arbeitsunfähigkeit explizit dokumentiert. Übermitteln Sie das Attest kurzfristig Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Adresse Ihres Aufenthaltsortes mit. Wenn Sie während der Krankschreibung aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, sind Sie verpflichtet, dies sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse mitzuteilen.
Leisure Sickness beschreibt das wissenschaftlich belegte Phänomen, dass Menschen häufig während ihres Urlaubs krank werden. Bereits jede fünfte Person ist schon einmal betroffen gewesen. Die Ursache liegt darin, dass sich viele Personen vor dem Urlaub verausgaben und in eine akute Stressphase geraten, weil sie alle Aufgaben erledigen wollen. Die dabei ausgeschütteten Stresshormone schwächen das Immunsystem. Wenn dann der Urlaub beginnt, werden Betroffene krank, da das Immunsystem durch den vorherigen Stress anfälliger für Erkrankungen geworden ist.
Nein, Sie müssen nicht aus dem Urlaub zurückkehren, nur weil Sie krank geworden sind. Wenn Sie jedoch während Ihrer Krankschreibung aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitzuteilen. Die Krankmeldung und das ärztliche Attest müssen ordnungsgemäß eingereicht werden, damit die Rückerstattung Ihrer Urlaubstage problemlos funktioniert.
Die gleichen Fristen wie im Inland gelten auch für Krankmeldungen aus dem Urlaub oder Ausland. Sie müssen Ihren Arbeitgeber am ersten Krankheitstag über die Erkrankung informieren. Das ärztliche Attest muss bis spätestens zum vierten Kalendertag beim Arbeitgeber, bis zum siebten Kalendertag der Krankenkasse vorliegen – nicht Werktag, sondern Kalendertag. Im Ausland kann es manchmal schwierig sein, ein ärztliches Zeugnis zu bekommen, das deutschen Rechtsstandards genügt. Daher sollten Sie sich frühzeitig um die erforderlichen Nachweise kümmern.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt nur für Krankmeldungen im Inland. Wenn Sie im Ausland Urlaub machen, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Urlaubsort in Papierform einholen. Diese müssen Sie dann selbst an Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse übermitteln. Ob Ihrem Arbeitgeber eine sichere, digitale Übermittlung ausreicht, können Sie nur dort erfragen. Der Barmer reicht in aller Regel eine digitale Übermittlung aus – S icher und schnell über die Barmer-App.

Literatur

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