Als Barmer-Mitglied erhalten Sie immer automatisch eine aktuelle Versichertenkarte zugesandt. Alle zukünftigen Gesundheitskarten werden mit der neuen NFC-Technologie ausgestellt. Dass Sie eine NFC-fähige eGK besitzen, erkennen Sie am aufgedruckten Kontaktloszeichen (Wellen-Symbol). Die bisher ausgestellten Gesundheitskarten ohne NFC behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, welches Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte finden.
Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
Die elektronische Gesundheitskarte ist ihr Versicherungsnachweis. So weisen Sie sich in Arztpraxen und Krankenhäusern aus und bestätigen Ihre Versicherung bei der Barmer. Auf der Rückseite ist die Europäische Gesundheitskarte. Diese können sie in den meisten europäischen Ländern nutzen, wenn sie ärztliche Hilfe benötigen.
Welche Informationen enthält die Gesundheitskarte?
Die eGK enthält neben Ihrer Unterschrift auch Ihr Foto. Zudem ist das Kontaktloszeichen oben auf der Karte angedruckt. Auf der Rückseite Ihrer Karte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) – damit stehen Ihnen auch im Ausland jederzeit die Leistungen der Barmer zur Verfügung.
Die Abbildung zeigt die elektronische Gesundheitskarte und die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer Karte.
Beginn und gegebenenfalls Ablauf des Versicherungsschutzes
Was können Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte noch machen?
Zugriff auf die eCare (elektronische Patientenakte)
In der eCare können Sie wichtige medizinische Dokumente wie Laborergebnisse, elektronische Arztbriefe, Befunde und Ihren Medikationsplan sicher speichern und mit Ihren Ärzten teilen.
Die elektronische Gesundheitskarte benötigen Sie, wenn Sie eine Arztpraxis vor Ort für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte berechtigen möchten.
Eine NFC-fähige Gesundheitskarte brauchen Sie, um die eCare-Anwendung für PC und Laptop zu nutzen. In der eCare-App können Sie sich einfach mit Ihrem Benutzerkonto einloggen – der Login mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte ist optional möglich.
Ihren Medikationsplan können Sie auch direkt auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Dafür müssen Sie beim Arzt Ihre Karte in das Lesegerät stecken und Ihre PIN eingeben.
Auch Notfalldaten können Sie in auf der Gesundheitskarte speichern lassen. Darin stehen zum Beispiel Informationen zu chronischen Krankheiten, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten oder Schutzimpfungen. Vorteil: Im Notfall können Behandelnde die Daten auch ohne Ihre Freigabe auslesen.
Wie können Sie die elektronische Gesundheitskarte nutzen?
Informieren Sie uns, wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte noch nicht haben. Anhand eines Vordrucks oder der Upload-Funktion auf unserer Seite brauchen Sie uns dann lediglich ein digitales oder papierenes Passfoto zukommen zu lassen, mit dem wir für Sie eine Karte erstellen können.
Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren haben, diese defekt ist oder Sie aus einem anderen Grund eine neue Karte benötigen. Wir werden Ihnen eine neue Karte ausstellen und dafür Sorge tragen, dass die alte Karte gesperrt wird.
Wichtig: Falls das Ablaufdatum Ihrer eGK naht - wir senden Ihnen vor diesem Datum automatisch eine neue eGK zu. Sie brauchen also selbst keine neue Karte beantragen.
Wenn Sie mit der Gesundheitskarte auf die eCare zugreifen oder Ihren Medikationsplan auf der Karte speichern lassen möchten, benötigen Sie eine PIN. Mehr Informationen zur Ausgabe der PIN finden Sie in unserem Artikel zur PIN für die elektronische Gesundheitskarte.
Übermittlung des Passfotos ohne Registrierung mit Auftragsnummer
Mit Erhalt des Kartenantrags stehen Ihnen drei Möglichkeiten der Foto-Übermittlung zur Auswahl:
Den Vordruck ausfüllen, unterschreiben, mit einem Foto versehen und im beigelegten Rückumschlag per Post zurückschicken (Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die eingereichten Bilder nicht wieder zurückgegeben werden können).
Laden Sie Ihr digitales Bild im Internet hoch. Dazu steht Ihnen eine Online-Funktion zur Verfügung:
Upload mit Auftragsnummer
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Bitte versenden Sie zum Schutz Ihrer Daten das Foto nicht per E-Mail.
Eine Identitätsfeststellung ist bei Beantragung der elektronischen Gesundheitskarte nicht erforderlich.
Tipps und Hinweise zu Ihrem digitalen Foto und dem damit verbundenen Upload erhalten Sie im Bereich von Meine Barmer.
Sie haben noch keine elektronische Gesundheitskarte? Nutzen Sie doch unseren Service und beantragen per E-Mail den Vordruck für die elektronische Gesundheitskarte. Fordern Sie einen Kartenvordruck per E-Mail-Formular an.
Wie sind die Daten bei der elektronischen Gesundheitskarte geschützt?
Die Speicherung der medizinischen Daten ist vor allem für Patientinnen und Patienten sinnvoll, die mehrere Einrichtungen des Gesundheitswesens häufig in Anspruch nehmen müssen – zum Beispiel einen Hausarzt, einen Facharzt, ein Krankenhaus und eine Rehaklinik. Ein vernetzter Informationsfluss ist die beste Voraussetzung für eine optimale Behandlung.
Das durch die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) bestätigte "Sicherheitsgutachten für die eGK-Herausgabeprozesse" der Barmer gewährleistet den Schutz der besonders sensiblen Daten, die auf der Karte und im System gespeichert werden.
Datenschutz der elektronischen Gesundheitskarte
Den Umfang der Einträge und wer diese einsehen darf, bestimmen die Versicherten selbst.
Die Versicherten haben das uneingeschränkte Recht, ihre Daten jederzeit wieder löschen zu lassen.
Jede elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügt über eine persönliche Geheimzahl (PIN). Die Eingabe der PIN ist für die Nutzung der zukünftigen freiwilligen Anwendungen erforderlich.
Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben nur Personen mit einem speziellen Berechtigungsausweis (Heilberufsausweis), der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet ist, wie zum Beispiel Ärztinnen oder Ärzte, Apothekerinnen oder Apotheker, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Krankenhäuser (sog. Heilberufler).
Der Zugriff auf die sensiblen Daten ist nur möglich, wenn der Heilberufler seinen Heilberufsausweis und der Versicherte seine Gesundheitskarte zeitgleich im System nutzen.
Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte
Ab sofort kann die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte in Arztpraxen überprüft werden. Wenn Sie zum Beispiel bei Verlust oder Adressänderung eine neue Karte erhalten, wird Ihre "alte" Gesundheitskarte gesperrt. Liegt ein Sperrvermerk für eine Karte vor, wird in der Praxissoftware ein entsprechender Hinweis erzeugt. Nutzen Sie daher bei jedem Arztkontakt immer Ihre gültige Gesundheitskarte (i.d.R. die Karte mit dem längeren Gültigkeitsdatum (Rückseite Feld Nr. 9).
Was wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
Bezeichnung
Beispiel und Erläuterung
Nachname
zum Beispiel: Glücklich
Vorname
zum Beispiel: Ulrike
Geburtsdatum
zum Beispiel: 25.08.1960 (Die Speicherung der Datumsangaben auf der Chipkarte erfolgt gegebenenfalls aufgrund technischer Einschränkungen in einem anderen Format.).
Versicherten-ID
zum Beispiel: K564784359 (Sie enthält die neue, bundeseinheitliche Krankenversichertennummer.)
Geschlecht
M = männlich, W = weiblich, X = unbestimmt
Titel
zum Beispiel: Dr., Prof., Dipl.
Namenszusatz
zum Beispiel: Graf, Gräfin, Freiherr, Freifrau
Vorsatzwort
zum Beispiel: von, de, van, da, del, zu
Wohnsitzländercode
zum Beispiel: D (offizielle Kurzbezeichnung des Wohnsitzstaates)
PLZ (Postleitzahl)
zum Beispiel: 12345
Ort
zum Beispiel: Musterstadt
Straße und Hausnummer
zum Beispiel: Musterstraße 12
Anschriftenzusatz
zum Beispiel: Hinterhaus
Wohnsitzländercode-Postfach
zum Beispiel: D (offizielle Kurzbezeichnung des Wohnsitzstaates, sofern ein Postfach vorhanden ist)
PLZ-Postfach
Postleitzahl des Postfaches, sofern vorhanden
Ort-Postfach
Ort des Postfaches, sofern vorhanden
Postfachbezeichnung
Nummer des Postfaches, sofern vorhanden
Beginn des aktuellen Leistungsanspruchzeitraumes
zum Beispiel: 01.01.2006 (Die Speicherung der Datumsangaben auf der Chipkarte erfolgt gegebenenfalls aufgrund technischer Einschränkungen in einem anderen Format), dieses kann vom eigentlichen Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei der Barmer abweichen (der Beginn des aktuellen Leistungsanspruchszeitraumes wird zum Beispiel bestimmt durch Beginn einer eigenständigen Mitgliedschaft, Wechsel in die Familienversicherung oder in die Krankenversicherung der Rentner oder sonstige Meldungen).
Endet oder wird Ihr Versicherungsschutz in absehbarer Zeit unterbrochen
zum Beispiel: 01.11.2011 (Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, ist der letzte Tag Ihres Versicherungsschutzes hier eingetragen. Die Speicherung der Datumsangaben auf der Chipkarte erfolgt gegebenenfalls aufgrund technischer Einschränkungen in einem anderen Format.)
Abrechnender-Kostenträger-Name
Barmer
Abrechnender-Kostenträger-IK
zum Beispiel: 104940005 (Institutionskennzeichen (IK) der Barmer. Über dieses kann im Gesundheitswesen beispielsweise der Zahlungsverkehr gesteuert werden.)
Kostenträgerländercode
D (Staat, in dem der Kostenträger - in diesem Falle die Barmer - seinen Sitz hat)
WOP-Kennzeichen
zum Beispiel: "01" für "Schleswig-Holstein" (Ein Abrechnungskennzeichen für Ihren Arzt.)
Versichertenart
zum Beispiel: "1" (1 = Mitglied, 3 = Familienversicherter, 5 = Rentner und ihre Familienangehörigen)
Besondere Personengruppe
Hier kann ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppe enthalten sein. Diese Information ist wichtig für die Abrechnung von Leistungen, für die andere Leistungsträger aufkommen müssen. Die Krankenkasse wird hier im Auftrag tätig. Standardmäßig ist hier nichts angegeben. Die übrigen Werte können der folgenden Aufzählung entnommen werden:
4 = Sozialhilfeempfänger § 264 SGB V,
6 = BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges)
7 = SVA - Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht (Personen aus dem Ausland mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung nach Aufwand)
8 = SVA - Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht (Personen aus dem Ausland mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung pauschal)
9 = Asylbewerber § 264 SGB V
Ihre Gesundheitskarte ist defekt oder verloren gegangen?
Um schnell einen vorläufigen Ersatz zu bekommen, können Sie Ihr aktiviertes Benutzerkonto bei der BARMER nutzen. Damit können Sie sich digital eine Ersatzbescheinigung für die Gesundheitskarte, auch Behandlungsschein genannt, ausstellen lassen. Es gibt ihn als PDF zum Download und zum Direktversand in Meine BARMER und der BARMER-App. Mit dem Behandlungsausweis erhalten Sie in Deutschland medizinische Leistungen von Ärzten und Zahnärzten in Praxen oder Kliniken. Zeigen Sie das Ersatzdokument dort vor. Oder schicken Sie es direkt an die medizinische Einrichtung. Ein Benutzerkonto können Sie jederzeit einrichten. Alternativ können Sie den Behandlungsausweis bei der BARMER auch telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 333 1010 anfordern.
Um einen Ersatz für Ihre Gesundheitskarte, auch Versichertenkarte genannt, zu bekommen, können Sie diese online bestellen.
Die neue Gesundheitskarte mit NFC-Technologie
Zukünftig werden alle Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der NFC-Technologie ausstellen. NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann. Diese Funktion benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie sich mit Ihrer Gesundheitskarte in der eCare-App (elektronischen Patientenakte) einloggen möchten.
NFC gilt als besonders sicher, weil Daten in einer geringen Distanz ausgetauscht werden. Bei größeren Entfernungen ist ein Datenfluss nicht mehr möglich. Die Daten können kontaktlos nur in Kombination mit der zusätzlichen Eingabe der sechsstelligen Card Access Number (CAN) verschlüsselt übertragen werden.
Wichtig: Ihre alte eGK ist weiterhin gültig. Beachten Sie aber bitte das Ablaufdatum auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.
Falls das Problem auftritt, dass Ihre Barmer-Gesundheitskarte nicht akzeptiert wird, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir klären das Problem mit den zuständigen Stellen und informieren die betroffene Arztpraxis. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gern eine neue Gesundheitskarte zu.
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