Zwei junge Frauen feiern mit Konfetti in der Stadt
Leistungen im Ausland

Krankenversicherung bei Reisen ins Ausland – Im Notfall gut abgesichert

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Nils Ermert (Barmer)

Bei Reisen ins Ausland sind Sie im Notfall in vielen europäischen Ländern über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) abgesichert. Für einige Länder benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Zusätzlich sollten Sie unbedingt  eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Wir zeigen Ihnen hier im Überblick, wie Sie auch bei Reisen ins Ausland mit der Barmer abgesichert sind.

Ob Urlaub, Kurztrip oder Dienstreise – in Notfallsituationen müssen Sie wissen, wie Sie sich medizinisch im Ausland behandeln lassen können. Grundsätzlich sind Sie bei Auslandsreisen auf folgende Art versichert:

  • über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) in allen EU-Ländern und einigen weiteren Staaten
  • über einen Auslandskrankenschein in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina 
  • in allen restlichen Ländern: nur über eine private Auslandsreisekrankenversicherung

Wichtiger Hinweis: Es kann vorkommen, dass die EHIC oder der Auslandskrankenschein vor Ort nicht akzeptiert werden. Auch sog. Bergungskosten (z. B. Hubschraubertransport von der Skipiste) oder ein Rücktransport nach Deutschland sind nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Deshalb sollte zusätzlich immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC)

Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (European Health-Insurance-Card, kurz: EHIC) finden Sie auf der Rückseite Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese bietet Ihnen einen Basisschutz für medizinische Leistungen in allen EU-Ländern und in einigen weiteren Staaten. Bei einer Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt zeigen Sie die EHIC sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor und erhalten medizinische Hilfe. Wichtig dabei: Die Einrichtung muss in das Gesundheitssystem des jeweiligen Landes eingebunden sein. In Privatpraxen oder Privatkliniken erhalten Sie eine Privatrechnung und müssen die Behandlung selbst bezahlen.

In welchen Ländern gilt die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC)?

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
  • Aufgrund EU-Zugehörigkeit ebenso: Azoren, Ceuta, Französisch-Guayana, Gibraltar, Gozo, Guadeloupe, Madeira, Martinique, Mayotte, Melilla, Réunion, Saint Barthelmy, Saint Martin (französischer Teil)
  • Nach dem Brexit auch weiterhin: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland 

Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern finden Sie in den Merkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) unter "Merkblätter Urlaub im Ausland".

Haben Sie Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) zuhause vergessen, können Sie sich eine provisorische Ersatzbescheinigung für die EHIC bequem und schnell über Meine Barmer herunterladen.

Auslandskrankenschein

Für Reisen in die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein (auch Anspruchsbescheinigung), mit dem Notfallbehandlungen in diesen Ländern abgesichert sind. Alle Informationen zur Beantragung und zum Leistungsumfang haben wir Ihnen auf der Seite zum Auslandskrankenschein zusammengestellt. Bitte lesen Sie die Informationen vor Reiseantritt, da die Regelungen sich von Land zu Land unterscheiden.

Welche medizinischen Leistungen können Sie im Ausland erhalten?

In den Ländern der EU erhalten Sie alle notwendigen Leistungen, als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, dürfen nicht erbracht werden.

In den Ländern mit Auslandskrankenschein, insbesondere in der Türkei, werden nur die zwingend unmittelbar notwendigen Leistungen im Rahmen einer Notfallbehandlung erbracht.

Außerdem gibt es von Land zu Land Unterschiede im Leistungskatalog. Es kann daher sein, dass Sie nicht alles, was Sie aus Deutschland kennen, auch tatsächlich über die EHIC erhalten. Insbesondere bei der zahnärztlichen Behandlung gibt es in anderen Ländern häufig nur ein sehr eingeschränktes Angebot.

Beachten Sie zudem, dass Zuzahlungen oder Eigenanteile im Ausland deutlich höher ausfallen können als in Deutschland. Diese können von der Barmer nicht übernommen werden. So beträgt z. B. die Zuzahlung bei einer Krankenhausbehandlung in Frankreich in der Regel 20 Prozent der Gesamtkosten. Wichtig für Skifahrer oder Wanderer: Bergungskosten aus unwegsamem Gelände (z. B. Hubschraubertransport bei Skiunfällen) können in der Regel nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet werden. Auch ein Rücktransport nach Deutschland darf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Wie können Sie sich die Kosten für eine Behandlung im Ausland erstatten lassen?

Haben Sie eine Privatrechnung erhalten und bezahlt, reichen Sie diese bei uns ein und wir prüfen, ob und in welcher Höhe wir Kosten erstatten können. Ein Antrag auf Kostenerstattung ist auf folgenden Wegen möglich:

Für die Beantragung benötigen wir die Rechnungen für Arzt- und/oder Rezeptkosten (wie Medikamente, Hilfsmittel, Heilmittel, Verbandsmaterial). Senden Sie uns ggf. bitte die Erstattungsmitteilung Ihrer Zusatzversicherung, falls Sie schon Leistungen erstattet bekommen haben.

Erstattungen können wir auf Rechnungen aus Ländern vornehmen, in denen auch über die EHIC oder einen Auslandskrankenschein ein Anspruch auf Leistungen bestanden hätte.

Was gilt für Reisen in den Rest der Welt?

Schließen Sie unbedingt eine private Auslandsreisekrankenversicherung ab. Die Barmer darf für Behandlungen in den nicht genannten Ländern keine Erstattungen vornehmen. Ohne Zusatzversicherung können die Kosten, die auf Sie zukommen, sehr hoch sein.

Auch innerhalb Europas ist ein zusätzlicher privater Reisekrankenversicherungsschutz mehr als sinnvoll. Hohe landestypische Eigenanteile (z. B. bei einer stationären Krankenhausbehandlung), teure Privatbehandlungen, Bergungskosten (z. B. Hubschrauber nach Skiunfall) oder Rücktransporte aus dem Ausland können darüber abgesichert werden.

Ihre BARMER-Vorteile bei Reisen ins Ausland

  • Nahezu europaweiter Versicherungsschutz: Im Krankheitsfall können Sie sich gegen Vorlage Ihrer EHIC bei Vertragsärzten im Urlaubsgebiet der aufgeführten Länder behandeln lassen. In den Abkommensstaaten Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien besteht der Versicherungsschutz nicht über die EHIC, sondern über den Auslandskrankenschein.
  • Rechnungen einfach online einreichen: Wenn Sie eine Privatrechnung erhalten und bezahlt haben, können Sie diese ganz unkompliziert online bei einreichen. Wir prüfen dann, ob und in welcher Höhe wir Kosten übernehmen. 
  • Persönliche Beratung: Benötigen Sie für Ihre bevorstehende Reise noch zusätzliche Informationen? Oder sind Sie derzeit im Ausland und möchten uns von dort aus kontaktieren? Innerhalb Deutschlands haben Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Barmer. International erreichen Sie uns unter der Telefonnummer +49 202 568 333 1010.