Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld während Sie im Mutterschutz sind – sechs Wochen (42 Tage) vor der Geburt, am Entbindungstag (1 Tag) und acht Wochen (56 Tage) nach der Geburt. Bei Mehrlingen, Frühchen oder einer Behinderung des Kindes, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen (84 Tage).
Berechnen Sie den Zeitraum Ihres Mutterschutzes einfach mit unserem Mutterschutzrechner.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten insgesamt zwei Zahlungen von uns. Eine vor der Geburt und eine weitere nach der Geburt Ihres Kindes. Übrigens: Wenn Sie vor der Geburt noch kein Mutterschaftsgeld beantragt und erhalten haben, bekommen Sie den Betrag für beide Zeiträume nach der Geburt insgesamt ausgezahlt.
Sie erhalten 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, das in den zwölf Monaten vor Beginn Ihres Mutterschutzes an die Künstlersozialkasse gemeldet wurde. Das maximale Mutterschaftsgeld ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Es beträgt 2023 maximal 116,38 Euro täglich.
Sobald uns der Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin vorliegt, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum vor der Geburt. Frühestens mit Beginn des Mutterschutzes.
Wir benötigen von Ihnen die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Kindes. Reichen Sie diese einfach online über Meine Barmer, in der Barmer-App oder postalisch bei uns ein. Sobald Ihr Arbeitgeber uns zusätzlich Ihre Gehaltsdaten übermittelt hat, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für den Zeitraum nach der Geburt.
Wenn Ihr Kind bereits auf der Welt ist, Sie aber vor der Geburt keine Zahlung beantragt haben, dann reichen Sie uns bitte die Geburtsurkunde oder einen Geburtsnachweis ein sowie den ausgefüllten Antrag auf Mutterschaftsgeld. Sie erhalten Ihr Mutterschaftsgeld dann insgesamt ausgezahlt, sobald Ihr Arbeitgeber uns zusätzlich Ihre Gehaltsdaten übermittelt hat.
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit der Barmer-App wissen Sie jederzeit, wann das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer, die einen Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt haben, exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil der Funktion Kompass. Sie können diese Funktion über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-App aufrufen.
Stellen Sie den Antrag auf Familienversicherung gerne schon vor der Geburt mit dem Online-Antrag. Alternativ gibt es das Formular als PDF-Download.
Der Name und Geburtstermin Ihres Kindes bleiben frei. Wir tragen dies ein, sobald uns die Geburtsurkunde vorliegt. So ist Ihr Kind von der ersten Sekunde an versichert.
Man spricht von einer Frühgeburt, wenn
Der Arzt stellt Ihnen in diesem Fall eine Bescheinigung aus, die Sie dann bei uns einreichen.
Bei einer Frühgeburt erhalten Sie zwölf Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld.
Sie haben vollen Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wenn Ihr Kind still geboren wurde.
Wenn das Kind über 500 Gramm wiegt und im Mutterleib oder bei der Geburt verstirbt, wird das medizinisch als stille Geburt bezeichnet. Sie muss beim Standesamt gemeldet werden. Für das verstorbene Kind wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Das Beschäftigungsverbot gilt hier nicht absolut. Sie können bereits vor Ablauf des Mutterschutzes – frühestens ab der dritten Woche nach der Entbindung – auf eigenen Wunsch wieder arbeiten. Falls Sie das möchten, informieren Sie uns bitte.