Als Freiberufler nehmen Sie die Dinge selbst in die Hand. Tagaus, tagein entscheiden Sie, was für Sie wichtig ist. Sie genießen diesen Freiraum und stellen den Anspruch auch an Ihren Versicherungsschutz? Mit der Barmer Krankenversicherung für Selbstständige bleiben Sie flexibel – in vielerlei Hinsicht.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach
* Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
** ohne Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Gut zu wissen: Unabhängig davon, wie hoch Ihre (erwarteten) Einnahmen tatsächlich sind: Die Beiträge werden stets aus einer Mindesteinnahme von 1.131,67 Euro (Stand: 2023) erhoben. Außerdem richten sie sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Grenzbetrag liegt in 2023 bei monatlich 4.987,50 Euro. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht mehr in die Berechnung mit ein.
Jetzt einfach Ihre Beiträge als Selbständiger oder Selbstständige berechnen.
Als Einnahmen gelten Ihr Arbeitseinkommen (der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn) und weitere Einnahmen – zum Beispiel aus Kapitaleinkünften.
Ihr aktueller Einkommensteuerbescheid dient als Nachweis.
Wenn Sie noch keinen Einkommensteuerbescheid haben:
Beginnen Sie gerade Ihre selbstständige Tätigkeit, haben Sie vorerst keinen Einkommensteuerbescheid mit Informationen zum Gewinn vorliegen. In diesem Fall ziehen wir für die Beitragsberechnung andere Unterlagen heran. Dies können zum Beispiel eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine gewissenhafte Schätzung Ihres erwarteten Gewinns sein. Auf dieser Grundlage setzen wir Ihren Beitrag vorläufig fest. Die endgültige Beitragsberechnung erfolgt, sobald Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt.
Wenn Sie keine Einkommensnachweise einreichen:
Ihr Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt zwischen dem Mindest (1.131,67 Euro) - und Höchstbeitrag (4.987,50 Euro). Reichen Sie keine Einkommensnachweise ein, wird der Höchstbeitrag festgelegt.
Wenn Sie aktuell weniger als zuvor verdienen:
Reduziert sich Ihr aktuelles Arbeitseinkommen gegenüber Ihren Einnahmen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid um mindestens 25 Prozent, können Sie die Beiträge vorläufig entsprechend anpassen lassen. Sprechen Sie uns hierzu bitte möglichst zeitnah an.
Ihr Beitrag wird solange vorläufig berechnet, bis Sie Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen.
Wer krankenversichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied der Pflegeversicherung. Folgender Beitrag fällt zusätzlich an:
Grundlage zur Beitragsberechnung | Kinderlose* | mit Kind |
---|---|---|
Beitragssatz | 3,4 Prozent | 3,05 Prozent |
Mindestbeitrag (1.131,67 Euro) | 38,48 Euro | 34,52 Euro |
Höchstbeitrag (4.987,50 Euro) | 169,58 Euro | 152,12 Euro |
* Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zur Pflegeversicherung einen gesetzlich festgelegten Zuschlag von 0,35 Prozent.
Hinweis: Die Beiträge zur Pflegeversicherung berechnen sich analog zur Krankenversicherung.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie sich Ihren individuellen Beitrag ganz einfach ausrechnen.
Egal, ob Sie bereits bei uns versichert sind oder nicht: Mit unserem Vorteilsrechner können Sie mit wenigen Klicks Ihre persönlichen Vorteile und Leistungen errechnen.
Füllen Sie einfach den Aufnahmeantrag online aus. Danach können Sie sich zurücklehnen: Wir klären mit Ihrer bisherigen Krankenkasse alles Weitere.
Sie haben die Wahl, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sein möchten. An diese Entscheidung sind Sie drei Jahre gebunden. Möchten Sie im Krankheitsfall schon früher abgesichert sein? Oder reicht es Ihnen aus, wenn Sie erst später Krankengeld erhalten? Wir bieten zwei Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige an.
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld* | Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld* | |
---|---|---|
Beitragssätze | 16,1 Prozent | 15,5 Prozent |
Mindestbeitrag | 182,20 Euro | 175,41 Euro |
Höchstbeitrag | 802,99 Euro | 773,06 Euro |
* Ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit
Als Selbstständiger ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich mit oder ohne Krankengeld versichern wollen.
Sie haben Ihr eigenes Geschäft in der Hand und mit der Mitgliedschaft bei der Barmer auch Ihre Krankenversicherung für Selbständige. Die freiwillige Versicherung bei der Barmer ist eine gute Entscheidung mit der Sie von Ihrem persönlichen Wahltarif bis hin zu exzellenten, professionellen Leistungen profitieren. Erledigen Sie mit unseren Online-Services alles schnell und einfach. Mit dem guten Gefühl, ausgezeichnet und günstig geschützt zu sein, können sich Selbstständige so voll auf Ihre Aufträge konzentrieren.
Ihre Barmer bietet Ihnen eine umfassende Versorgung und berät Sie kompetent. Mit der freiwilligen Versicherung profitieren Sie von Spitzenmedizin und höchster Expertise, z.B. den Teledoktor, den Sie rund um die Uhr erreichen. Sparen Sie in unseren Wahltarifen bis zu 100 Euro Cashback und sichern Sie sich mit dem Bonusprogramm der Barmer Krankenkasse für Selbstständige attraktive Prämien. Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre maßgeschneiderten Zusatzversicherungen exklusive Konditionen bei unserem Partner HUK-COBURG Krankenversicherung.
Selbstständige nutzen bei der BARMER viele Services rund um ihre Krankenversicherung ganz einfach digital.
Ihre Zeit ist wertvoll, daher bauen wir unsere digitalen Services aus. Erledigen Sie mit Meine Barmer alles online. Unterwegs haben Sie mit unseren Apps alles zur Hand, was Versorgung und Vorsorge einfacher macht. Die eCare zum Beispiel. Die Barmer „Schlafenszeit“ sorgt für entspannten Schlaf. Die Barmer-App ist Ihre digitale Schaltzentrale mit der Sie z.B. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch im Wartezimmer an uns übermitteln oder Anträge auf Krankengeld stellen.