Für ein sicheres Gefühl
Krankengeld

Krankengeld: Bleiben Sie finanziell abgesichert

Diese Barmer-Tools unterstützen Sie beim Krankengeld

Schnell ausrechnen, wie viel Sie bekommen

Mit dem Krankengeldrechner direkt erfahren, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird 

Immer den Status Ihrer Krankschreibung einsehen

Volle Transparenz im Mitgliederbereich Meine Barmer im Web oder in der App 

Digital krankgeschrieben werden

Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird direkt an die Barmer verschickt 

So erhalten Sie Ihr Krankengeld

Die wichtigsten Aspekte rund ums Krankengeld haben wir in unserem Animationsvideo für Sie zusammengefasst. Es erklärt anschaulich, wie lange Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt und was Sie beim Krankengeld beachten müssen. Außerdem erfahren Sie, mit welchen Services die Barmer Sie als Krankenkasse beim Thema Krankengeld unterstützt. Ein Audiotranskript des Sprechertextes unseres Erklärvideos gibt es zum Download als PDF.

Volle Transparenz über Ihr Krankengeld in Meine Barmer

Einfach sehen, ob die digitale Krankschreibung eingegangen ist
Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand Ihrer Krankschreibung verfolgen
Wissen wann und wieviel Krankengeld ausgezahlt wurde
BARMER-App_Kompass_Krankengeld

Fragen und Antworten zum Thema Krankengeld

Anspruch 

Finanzielle Sicherheit ist bei längerer Krankheit wichtig, um sich ganz der Genesung zu widmen. Werden Beschäftigte krank, haben sie in der Regel sechs Wochen lang Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die Barmer Krankengeld.

Kurz bevor Ihre Gehaltsfortzahlung endet, erhalten Sie von uns ein Schreiben. Wir benötigen unter anderem die Angaben zu Ihrer Bankverbindung. Bitte schicken Sie uns dieses Schreiben ausgefüllt zurück. Sie können die Angaben auch im Mitgliederbereich im Web oder in der App machen.

Innerhalb von drei Jahren haben Sie für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Krankheit krankgeschrieben waren, werden bei Ihrem Anspruch auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Krankheit noch eine weitere Arbeitsunfähigkeit durch eine andere Erkrankung hinzukommt.

Für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige und Beschäftigte ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Gehaltsfortzahlung (zum Beispiel unständig und kurzzeitig Beschäftigte) ist der Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Diese Personenkreise haben jedoch die Möglichkeit sich für einen Krankengeld-Wahltarif zu entscheiden.
Der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht spätestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Er besteht grundsätzlich für jede Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Besteht wegen derselben Erkrankung erneut Arbeitsunfähigkeit, ist der Anspruch auf insgesamt sechs Wochen begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ein neuer Gehaltsfortzahlungsanspruch entstehen. Wir beraten Sie gerne.  

Höhe und Auszahlung 

Um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengeld zu erfahren, können Sie unseren Krankengeld-Rechner für Arbeitnehmer nutzen. Es werden wenige Angaben zu Ihrem regelmäßigen Einkommen benötigt. 

Im Mitgliederbereich Meine Barmer können Sie per App oder im Web über den Kompass jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung einsehen. Sie sehen außerdem wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld ausgezahlt wurde.

Diese Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.

Den Vordruck zur Änderung der Bankverbindung im laufenden Krankengeldbezug können Sie hier herunterladen.

Änderung der Bankverbindung (PDF, 565 KB)

Krankschreibung 

Sie haben Fragen zur digitalen Krankschreibung (eAU)?
Die Antworten finden Sie in unseren FAQ

So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:

  • Über Ihre Arztpraxis:
    In der Regel schickt Ihre Praxis Ihre digitale Krankschreibung (eAU) automatisch an uns.  Einfach, kostenlos und sicher.


Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:

  • Upload mit der BARMER-App
    Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden
  • Per Post an:
    BARMER, 42267 Wuppertal
    (Postleitzahl-Raum 00000 - 46999)
    BARMER, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (Postleitzahl-Raum 47000 - 99999)

Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibungen innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.

Hat die Arztpraxis eine digitale Krankschreibung ausgestellt? Dann entfällt für Sie die Frist.

Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
 

So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:

  • Über die Barmer-App:
    Einfach die Liegebescheinigung abfotografieren, direkt einsenden und den Bearbeitungsstatus in der Barmer-App verfolgen.
  • Alternativ können Sie das Rücksendeschreiben hier zum Ausdrucken direkt herunterladen und zusammen mit der „Liegebescheinigung“
    per Post an: 
    BARMER, 42267 Wuppertal
    (PLZ-Raum 00000 - 46999)
    BARMER, 73520 Schwäbisch Gmünd
    (PLZ-Raum 47000 - 99999)
    oder per Telefax 0800 3330090
    senden.

Wenn Sie noch nicht gesund sind, Ihre aktuelle Krankschreibung aber abläuft, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen neuen Termin in Ihrer Praxis. Damit Sie Ihr Krankengeld durchgehend erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre nächste Krankschreibung sofort am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) ausstellen lassen. Ist Ihre behandelnde Praxis geschlossen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin bei einer Vertretungspraxis.

Sollte es zu einem verspäteten Praxisbesuch kommen, dürfen wir die Krankengeldzahlung erst ab dem Tag der Ausstellung dieser Krankschreibung wieder aufnehmen. Eine spätere Nachzahlung ist leider nicht möglich. Auch rückdatierte Bescheinigungen dürfen wir nicht anerkennen. 

Das ist kein Problem, da eine Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitsverbot ist. Eine "Gesundschreibung" gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein zusätzliches ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Bei einer früheren Arbeitsaufnahme oder Arbeitsfähigkeit ist es allerdings wichtig, die Arztpraxis zu informieren, damit diese die ursprüngliche eAU korrigiert oder eine neue, kürzere Krankschreibung ausstellt. Die Barmer kann diese nicht ändern.

Durch die neue Meldung der Arztpraxis werden die Krankenkasse und damit auch Ihr Arbeitgeber über die frühere Arbeitsfähigkeit informiert. Die Verfahren zur eAU machen dies nun möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit trotz Krankschreibung.

Krankengeld: Weiterführende Infos erhalten für Ihre Einkommenssituation

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