Finanzielle Sicherheit ist bei längerer Krankheit eine wichtige Voraussetzung, damit Sie sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren können. Um Sie als Krankenkasse dabei bestmöglich zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Krankengeld, Ihrem Anspruch, Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit und mehr für Sie zusammengefasst. Wenn die Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, sind Sie durch das Krankengeld finanziell abgesichert.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird?
Wie viel wird mir gezahlt? Um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengeld zu erfahren, können Sie unseren Krankengeld-Rechner für Arbeitnehmer nutzen. Es werden wenige Angaben zu Ihrem regelmäßigen Einkommen benötigt.
Im Barmer Kompass erhalten Sie jederzeit transparente Infos zur Bearbeitung Ihrer Krankschreibung und zum Zeitpunkt, wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld gezahlt wurde. Er ist Bestandteil des persönlichen Mitgliederbereichs Meine Barmer sowie der Barmer-App.
Sie habe Fragen zur neuen digitalen Krankschreibung (eAU)?
Die Antworten finden Sie in unseren FAQ.
Die wichtigsten Aspekte rund ums Krankengeld haben wir in unserem Animationsvideo für Sie zusammengefasst. Es erklärt anschaulich, wie lange Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt oder was es beim Beantragen und beim Anspruch zu beachten gilt. Außerdem erfahren Sie, mit welchen Services die Barmer Sie als Krankenkasse beim Thema Krankengeld und dem Antrag darauf unterstützt. Ein Audiotranskript des Sprechertextes unseres Erklärvideos gibt es zum Download als PDF.
Bitte reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer schnellstmöglich bei Ihrer Krankenkasse ein. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, oder das nicht gezahlt werden kann. Nutzen Sie hierfür als Versicherter der Barmer einfach einen der folgenden Wege:
Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Hat die Arztpraxis eine digitale Krankschreibung ausgestellt? Dann entfällt für Sie die Frist.
Als Arbeitnehmer haben Sie bei Erkrankung innerhalb von drei Jahren Anspruch für maximal 78 Wochen Krankengeld. Dabei gilt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, werden bei Ihrem Anspruch auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Krankheit noch eine weitere Arbeitsunfähigkeit durch eine andere Erkrankung hinzukommt.
Diese Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Um im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wieder auf die Beine zu kommen, brauchen Sie eine Krankenversicherung als zuverlässigen Partner. Deswegen zahlen wir Ihnen Krankengeld. Den Vordruck zur Änderung der Bankverbindung im laufenden Krankengeldbezug können Sie hier herunterladen.
Änderung der Bankverbindung (PDF, 565 KB)
Für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Gehaltsfortzahlung (zum Beispiel unständig und kurzzeitig Beschäftigte) ist der Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Diese Personenkreise haben jedoch die Möglichkeit sich für einen Krankengeld-Wahltarif zu entscheiden.
Der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht spätestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Er besteht grundsätzlich für jede Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Besteht wegen derselben Erkrankung erneut Arbeitsunfähigkeit, ist der Anspruch auf insgesamt sechs Wochen begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ein neuer Gehaltsfortzahlungsanspruch entstehen. Wir beraten Sie gerne.
Als Nutzer des Bereichs Meine Barmer können Sie mit der Barmer-App viele unserer Services ganz einfach von unterwegs nutzen. Zum Beispiel: