Die Barmer sorgt in der Regel nach sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit für Ihre finanzielle Sicherheit und zahlt Ihnen Krankengeld, sofern Sie selbstständiger Künstler oder Publizist nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sind. Um bereits vor der 7. Woche finanziell abgesichert zu sein, besteht die Möglichkeit einen früheren Anspruch auf Krankengeld zu wählen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Wahltarif Krankengeld.
Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibung innerhalb einer Woche melden. Geht die Bescheinigung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Bescheinigung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich. Für eine durchgehende Zahlung ist es wichtig, dass Sie Ihre nächste Krankschreibung am nächsten Werktag (Montag - Freitag) ausstellen lassen.
Die Höhe Ihres Krankengeldes beträgt 70% Ihres Arbeitseinkommens, von dem Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge gezahlt haben. Dieses teilt uns die Künstlersozialkasse mit.
Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt im Jahr 2020 109,38 Euro beziehungsweise 112,88 Euro im Jahr 2021. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Nachdem wir Ihr Krankengeld mit der Rückmeldung der Künstlersozialkasse und Ihren Angaben zu weiteren Geldleistungen berechnen konnten, zahlen wir Ihnen Ihr Krankengeld aus. Diese Zahlungen sind immer rückwirkend, das heißt, wenn es sich nicht um eine "Endbescheinigung" handelt, muss der Arzt bei Ihrem erneuten Arztbesuch bestätigen, dass Sie tatsächlich für den kompletten Zeitraum arbeitsunfähig waren.
Beispiel:
Sie werden am 2. Juli von Ihrem Arzt bis 10. Juli krankgeschrieben. Erst mit der weiteren Krankschreibung, die Ihr Arzt am 10. Juli ausstellt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld nachträglich vom 2. bis 10. Juli.
Bitte reichen Sie die „Liegebescheinigung“ und das Barmer-Rücksendeschreiben zusammen ein. Nutzen Sie hierfür einfach einen der folgenden Wege:
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Krankengeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über das Burger Menü in der Barmer-App aufrufen.
Nutzen Sie das Online-Postfach bei Meine Barmer zur persönlichen und datenschutzsicheren Kommunikation.
Noch kein Online-Postfach? Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Senden Sie uns eine Nachricht an service@barmer.de
Sie sind noch nicht (selbst) bei der Barmer versichert und haben Interesse an einer Mitgliedschaft bei uns? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an neukunde@barmer.de