Wer kann Leistungen für die Pflege erhalten? Erfahren Sie direkt bei der Antragstellung, ob Sie Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Pflegebedürftig sind Menschen, die für mindestens sechs Monate körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen haben und deshalb im Alltag Hilfe brauchen – etwa beim Aufstehen, An- und Ausziehen, Essen, Trinken oder Waschen.
Wie kann ich Pflegeleistungen beantragen? Rufen Sie einfach bei der Barmer unter der Telefonnummer 0202 568 333 1010 an. Sie können den Antrag auch digital über Ihren persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer stellen. Zusätzlich steht Ihnen ein schriftlicher Antrag als PDF zur Verfügung, den Sie ausgedruckt und unterschrieben an die Barmer senden.
Warum ist die Pflegebegutachtung für Sie wichtig? Beim Besuch des Medizinischen Dienstes geht es darum zu verstehen, in welchem Umfang Sie oder die zu pflegende Person Pflege und Unterstützung nötig hat. Ziel der Begutachtung ist es, den Anspruch auf Pflegeleistungen angemessen bewerten zu können.
Wie läuft der Termin für die Begutachtung ab? Der Medizinische Dienst meldet sich bei Ihnen und führt die Pflegebegutachtung direkt bei der pflegebedürftigen Person zu Hause durch. Dabei stellt der Gutachter oder die Gutachterin Fragen, beobachtet ein wenig, liest medizinische Unterlagen, die Sie ihr geben.
Pflegebegutachtung vorbereiten
Was steht in Ihrem Pflegebescheid? Der Brief der Barmer Pflegekasse enthält alle wichtigen Angaben zum Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingestuft worden ist. Erst der Pflegegrad ermöglicht es, dass Sie passende Pflegeleistungen erhalten.
Kann der Pflegegrad angepasst werden? Im Lauf der Zeit kann es sein, dass Sie mehr Hilfe brauchen, weil sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Dann kann der Pflegegrad angepasst werden. Damit dies geschieht, können Sie eine Höherstufung Ihres Pflegegrades beantragen. Der Medizinische Dienst erstellt dafür ein neues Pflegegutachten.
Wo finde ich Tipps für den Pflegealltag? Angehörige, die die Pflege von Familienmitgliedern meist als Laien ausüben, bekommen Hilfe beim Barmer Pflegecoach. Das Internetportal enthält Infos und Tipps zu Körperpflege, Ernährung, Lagerung, Demenz und vieles mehr. Besuchen Sie außerdem den kostenlosen Online-Kurs Nachbarschaftshilfe und lernen Sie, besser auf Herausforderungen und Notfälle vorbereitet zu sein.
Wie kann ich mich bei der Pflege vertreten lassen? Hierfür gibt es z. B. die Kurzzeitpflege in Pflegeeinrichtungen. Die Kosten dafür bezuschusst die Barmer Pflegekasse für alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5.
Beim Thema Pflege ergeben sich oft viele Fragen. Die Barmer Pflegekasse unterstützt Sie und hilft, wenn es um die Beantragung von Pflegeleistungen geht.
Hat die Barmer Ihren Antrag bekommen, beauftragt sie eine Fachkraft des Medizinischen Dienstes (MD) damit, ein Gutachten über die zu pflegende Person und ihren Pflegebedarf zu erstellen. Ein Gutachten kann der Fachkraft nur gelingen, wenn sie die betroffene Person, die Hilfe und Pflege braucht, in ihrer Alltagsumgebung persönlich gesehen hat.
So können Sie sich auf die Pflegebegutachtung vorbereiten: Sammeln Sie daher in der Zeit bis zum Termin alle wichtigen Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne und Pflegedokumentationen. Füllen Sie am besten auch die Selbsteinschätzungsbogen in unserer Pflegebroschüre aus, um den Pflegebedarf detailliert darzustellen.
Auf der Grundlage des Pflegegutachtens wird der individuelle Pflegegrad festgelegt. Hierfür wird ein Punktesystem genutzt, das von Pflegewissenschaftlerinnen und Pflegewissenschaftlern erarbeitet und gesetzlich festgelegt wurde.
Dabei gilt: Je stärker die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten beeinträchtigt sind, und je umfassender der dadurch entstehende Hilfebedarf ist, desto höher ist der Pflegegrad und desto höher sind auch die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung.