In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel Ihr Arbeitgeber mit einer Gehaltsfortzahlung für Ihre finanzielle Sicherheit. Im Anschluss daran, also ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung, zahlt Ihnen die Barmer Krankengeld.
Sie haben innerhalb der letzten 4 Wochen einen neuen Job angefangen? Werden Sie innerhalb der ersten 4 Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt). Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der 5. Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über 6 Wochen Ihr Gehalt weiter. Danach erhalten Sie dann wieder Krankengeld von der Barmer.
Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibung innerhalb einer Woche melden. Geht die Bescheinigung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Bescheinigung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich. Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag einen Arzt aufzusuchen.
Um zu sehen, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird, nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner.
Die Höhe Ihres Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen. Es beträgt entweder 70 Prozent Ihres Brutto-Gehalts oder 90 Prozent Ihres Netto-Gehalts. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass der niedrigere der beiden Werte zur Berechnung Ihres Krankengeldes zu Grunde gelegt wird.
Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt im Jahr 2020 109,38 Euro beziehungsweise 112,88 Euro im Jahr 2021. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Nachdem wir das Krankengeld mit der Rückmeldung Ihres Arbeitgebers und Ihren Angaben zu weiteren Geldleistungen berechnen konnten, zahlen wir Ihr Krankengeld aus. Diese Zahlungen erfolgen immer rückwirkend. Das heißt, wenn es sich nicht um eine "Endbescheinigung" handelt, muss der Arzt bei Ihrem erneuten Arztbesuch bestätigen, dass Sie tatsächlich für den kompletten Zeitraum arbeitsunfähig waren.
Beispiel:
Sie werden am 2. Juli von Ihrem Arzt bis 10. Juli krankgeschrieben. Erst mit der weiteren Krankschreibung, die Ihr Arzt am 10. Juli ausstellt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld nachträglich vom 2. bis 10. Juli.
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Krankengeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über das Burger Menü in der Barmer-App aufrufen.
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