In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel Ihr Arbeitgeber mit einer Gehaltsfortzahlung für Ihre finanzielle Sicherheit. Im Anschluss daran, also ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung, zahlt Ihnen die Barmer Krankengeld.
Sie haben innerhalb der letzten 4 Wochen einen neuen Job angefangen? Werden Sie innerhalb der ersten 4 Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt). Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der 5. Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über 6 Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld von der Barmer.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankmeldungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Um zu sehen, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird, nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner.
Die Höhe Ihres Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen. Es beträgt entweder 70 Prozent Ihres Brutto-Gehalts aber maximal 90 Prozent Ihres Netto-Gehalts. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass der niedrigere der beiden Werte Ihr Krankengeld ergibt
Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 112,88 Euro im Jahr 2022. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Nachdem wir das Krankengeld mit der Rückmeldung Ihres Arbeitgebers und Ihren Angaben zu weiteren Geldleistungen berechnen konnten, zahlen wir Ihr Krankengeld aus. Diese Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
Beispiel:
Sie werden am 2. Juli von Ihrer Praxis bis 10. Juli krankgeschrieben. Erst mit der weiteren Krankschreibung, die Ihre Praxis am 10. Juli ausstellt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld nachträglich vom 2. bis 10. Juli.
Achten Sie bitte darauf, dass uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Überweisung vorliegt.
Wenn Sie noch nicht gesund sind, Ihre aktuelle Krankschreibung aber abläuft, achten Sie bitte darauf, rechtzeitig einen Arzttermin wahrzunehmen. Wichtig für eine durchgehende Zahlung des Krankengeldes ist es, Ihre nächste Krankschreibung sofort am nächsten Werktag (Montag - Freitag) ausstellen zu lassen. Ist Ihre behandelnde Praxis geschlossen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin bei einer Vertretungspaxis. Sollte es zu einem verspäteten Arztbesuch kommen, dürfen wir die Krankengeldzahlung erst ab dem Tag der Ausstellung dieser Krankschreibung wieder aufnehmen. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich. Rückdatierte Bescheinigungen dürfen wir nicht anerkennen.
Achten Sie auf einen rechtzeitigen Arzttermin.
Falls Ihr Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezuges endet und Sie Ihre nächste Krankschreibung nicht rechtzeitig ausstellen lassen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld komplett. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung.
Werden Sie innerhalb der ersten 4 Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen).
Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der 5. Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel 6 Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld der Barmer.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Krankengeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-App aufrufen.
Reichen Sie der Barmer Ihre Krankschreibung bitte immer schnellstmöglich ein. Nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Krankschreibung bitte einen der nachfolgend aufgeführten Wege. So stellen Sie eine schnelle Zahlung Ihres Krankengeldes sicher:
Wenn Sie Gehalt, Arbeitseinkommen oder andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld erhalten, sind Sie dadurch finanziell abgesichert. Deshalb zahlen wir Ihnen in dieser Zeit kein Krankengeld. Diese Zeiten werden auf die maximale Dauer von 78 Wochen angerechnet.
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von einer Vertragsarztpraxis ausgestellt worden sind, innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen in der Regel für 6 Wochen Ihr Gehalt weiter. Im Anschluss daran, also normalerweise ab der 7. Woche Ihrer Erkrankung, sorgt die Barmer für ihre finanzielle Sicherheit.
Werden Sie innerhalb der ersten 4 Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt). Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der 5. Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über 6 Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld von der Barmer.
Im Barmer Kompass erhalten Sie jederzeit transparente Infos zur Bearbeitung Ihrer Krankschreibung und zum Zeitpunkt, wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld ausgezahlt wurde. Der Kompass ist Bestandteil des persönlichen Mitgliederbereichs Meine Barmer sowie der Barmer-App.
Sie haben innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Krankheit krankgeschrieben waren, werden auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Krankheit noch eine weitere Erkrankung hinzukommt.
Die Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend, das heißt, wenn wir Ihre Krankschreibung erhalten, zahlen wir Ihnen das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Teilweise zahlen Arbeitgeber nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld, um für den Mitarbeitenden die Differenz zwischen Krankengeld und dem bisherigen Netto-Gehalt auszugleichen.
Nein, in der Zeit, in der Sie Krankengeld von uns erhalten, zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge. Sofern Sie Beiträge an die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, führt die Barmer die Beiträge direkt an die entsprechenden Versicherungen für Sie ab. Die Barmer übernimmt dabei übrigens auch mindestens die Hälfte dieser Beiträge.
Wenn Sie Krankengeld erhalten haben, müssen Sie dies auch in Ihrer Steuererklärung belegen. Die Barmer übermittelt dem Finanzamt automatisch bis zum 28.02. des Folgejahres die Höhe und die Zeiträume des Krankengeldes. Die Finanzamtsbescheinigung erhalten Sie kurz nach der Übermittlung per Post. Diese Bescheinigung ist wichtig für Ihre Steuererklärung, heben Sie diese bitte gut auf.
Sie benötigen eine Bescheinigung z. B. zur Vorlage bei Ihrer Zusatzversicherung? Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Online-Postfach. Teilen Sie uns darin den genauen Zeitraum mit, für den sie die Bescheinigung benötigen. Wir bestätigen Ihnen den Zeitraum und die Höhe Ihres Krankengeldes inklusive Ihrer Beitragsanteile. Sie erhalten die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post an Ihre bei der Barmer gespeicherten Adresse.