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Wie hoch ist die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Lesedauer weniger als 6 Min

Redaktion:

Oliver Treubel (Redakteur, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Beitragsbemessungsgrenze: Drei Fragen

Bemessungsgrenze: Was bedeutet das?

Die Beitragsbemessungsgrenzen sorgen dafür, dass Beiträge zur Sozialversicherung nur bis zu einem bestimmten Bruttoeinkommen steigen. Alles darüber bleibt beitragsfrei.

Warum gibt es zwei Bemessungsgrenzen?

Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung und eine höhere für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Was ist die Pflichtgrenze für Versicherte?

Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, entscheidet darüber, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmende in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Der Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Wie die Grenzen funktionieren, warum es unterschiedliche Werte gibt und was sich 2026 ändert.

Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen?

Arbeitnehmenden und Arbeitgeber zahlen jeweils einen prozentualen Anteil des Bruttogehalts in die Sozialversicherungen wie Krankenversicherung oder Rentenversicherung ein. Wie hoch dieser Anteil maximal ausfallen kann, bestimmen die Beitragsbemessungsgrenzen.

Warum gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen? 

  • Für die Krankenversicherung gilt die Beitragsbemessungsgrenze nach § 55 Absatz 2 SGB XI auch für die Pflegeversicherung.

  • Für die Rentenversicherung gilt die Beitragsbemessungsgrenze nach § 341 Absatz 4 SGB III auch für die Arbeitslosenversicherung.

Deshalb gibt es zwei Hauptgrenzen. Zusätzlich existiert eine eigene Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung.

Die Bundesregierung legt die Werte jedes Jahr neu fest. Dabei spielt die allgemeine Lohnentwicklung eine zentrale Rolle. Steigen die Einkommen, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen.

Darum gibt es Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen verhindern, dass Beiträge für hohe Einkommen unbegrenzt steigen. Ohne regelmäßige Anpassung würden Gutverdienende bei steigenden Löhnen im Verhältnis weniger zum Sozialversicherungssystem beitragen. Dadurch würde die finanzielle Last stärker auf Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen fallen.

Die Bundesregierung beschreibt die Regelung so: 

Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Beitragsbemessungsgrenzen begrenzen die maximalen Sozialversicherungsbeiträge. Da Arbeitgeber und Arbeitnehmende die Beiträge zur Sozialversicherung hälftig tragen, profitieren beide Seiten. Eine Ausnahme bildet die Pflegeversicherung. Zuschläge wie der Kinderlosenzuschlag werden nur von Arbeitnehmenden gezahlt.

 

Was ist der Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Begriffe Versicherungspflichtgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze meinen dasselbe. Sie legen fest, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmende in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt dagegen nur, ab welchem Einkommen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben werden.

Wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und dies auch im Folgejahr so bleibt, endet die Pflichtversicherung zum Jahresende. Ab Jahresbeginn des Folgejahres besteht eine freiwillige Mitgliedschaft.

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

Diese Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026:

  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung: 69.750 Euro im Jahr oder 5.812,50 Euro im Monat
  • Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: 101.400 Euro im Jahr oder 8.450 Euro im Monat
  • Versicherungspflichtgrenze: 77.400 Euro im Jahr oder 6.450 Euro im Monat

Steigen die Einkommen in Deutschland, werden die Grenzen im Folgejahr nach oben angepasst.

Was passiert, wenn das Gehalt über einer Beitragsbemessungsgrenze liegt?

Die Auswirkungen lassen sich gut an einem Beispiel nachvollziehen. Angenommen, Ihr Einkommen beträgt 79.000 Euro jährlich.

  • Für Krankenversicherung und Pflegeversicherung zählen nur 69.750 Euro. Alles darüber bleibt beitragsfrei.
  • In der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung wird der Beitrag auf das volle Einkommen von 79.000 Euro berechnet, da die dortige Beitragsbemessungsgrenze bei 101.400 Euro liegt.
  • Da Sie mit 79.000 Euro über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro liegen, endet Ihre Pflichtversicherung zum Jahresende. Wenn Ihr Einkommen auch im Folgejahr über dieser Grenze liegt, werden Sie freiwilliges Mitglied.

Arbeitnehmende müssen nichts selbst tun. Die Berechnung erfolgt vollständig über die Lohnabrechnung.

Wichtige Sonder- und Spezialfälle

Die Frage, ob die Beitragsbemessungsgrenzen gelten, hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch von der Beschäftigungsart.

Grundsätzlich gilt: Alle sozialversicherungspflichtigen Jobs werden für das beitragspflichtige Einkommen zusammengerechnet. Das gilt auch für mehrere Jobs gleichzeitig.

Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten nicht nur für Arbeitnehmende. Sie betreffen auch:

  • Selbstständige
  • freiwillig Versicherte
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Studierende

Bei diesen Gruppen gelten zusätzliche Besonderheiten. Selbstständige müssen ihre Einkünfte beispielsweise über den Einkommensteuerbescheid nachweisen.

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Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze

Grundlagen: Was sind Beitragsbemessungsgrenzen und warum gibt es sie?

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge in der Sozialversicherung fällig werden. Es gibt unterschiedliche Grenzen für Kranken und Pflegeversicherung sowie für Renten und Arbeitslosenversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenzen bleibt beitragsfrei.
Sie begrenzen die maximale Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge. Für Menschen mit durchschnittlichem Einkommen ändern sich die Beiträge meist nicht, wenn die Grenzen steigen.
Sie verhindern, dass hohe Einkommen bei steigenden Löhnen im Verhältnis weniger zum Sozialversicherungssystem beitragen. Dadurch bleibt die Finanzierung ausgewogener.

Auswirkungen auf Lohnabrechnung und Einkommen

In der Lohnabrechnung werden Beiträge nur bis zur jeweiligen Grenze ausgewiesen. Alles darüber bleibt beitragsfrei. In der Pflegeversicherung gibt es besondere Zuschläge, die allein Arbeitnehmende tragen.
Entscheidend ist, was zum Bruttoeinkommen zählt und was nicht. Während Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auch Prämien in die Berechnung einfließen, gilt dies nicht für Zahlungen wie Reisekostenerstattungen. Bei vermögenswirksamen Leistungen kommt es darauf an, ob sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden (dann zählen sie zum Bruttoeinkommen dazu) oder ob sie aus dem Arbeitsentgelt umgewandelt werden (dann zählen sie nicht zum Bruttoeinkommen dazu).
Das Einkommen bis zur Grenze zählt für die Sozialversicherungsbeiträge. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Für die Berechnung müssen Arbeitnehmende nichts tun. Für Selbstständige gelten Besonderheiten.

Unterschiede zu anderen Einkommensgrenzen

Die Versicherungspflichtgrenze regelt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, wie weit Beiträge steigen können. Beide Begriffe haben unterschiedliche Funktionen.
Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze ist lediglich ein anderes Wort für Versicherungspflichtgrenze. 
Der Begriff Beitragsgrenze ist keine offizielle Verkürzung des Begriffs Beitragsbemessungsgrenze und kann sich auf verschiedene Beiträge und Grenzen beziehen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist klar definiert als das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der Sozialversicherung fällig werden. Der Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze ist dann beitragsfrei.

Aktuelle Werte und besondere Konstellationen

Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 lauten 69.750 Euro im Jahr für Kranken und Pflegeversicherung sowie 101.400 Euro im Jahr für Renten und Arbeitslosenversicherung. Entscheidend sind die Bruttoeinkünfte.
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen regelmäßig mit den Einkommen in Deutschland. Auch 2026 liegen sie höher als 2025.
Wenn das Bruttoeinkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt und dies auch im Folgejahr so bleibt, endet die Pflichtversicherung zum Jahresende. Ab dann besteht Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
 
Ja. Alle sozialversicherungspflichtigen Einkünfte werden zusammengerechnet.
Die Grenzen gelten grundsätzlich für alle genannten Gruppen. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, zum Beispiel beim Einkommensnachweis für Selbstständige.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 08.01.2026): Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG), § 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 08.01.2026): Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), § 341 Beitragssatz und Beitragsbemessung 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 08.01.2026): Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014), § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Verordnungsermächtigung 

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 08.01.2026): Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung 

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 08.01.2026): Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesregierung (Abruf vom 08.01.2026): Rechengrößen in der Sozialversicherung 

Bundesverwaltungsamt (Abruf vom 08.01.2026): Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)? 

Deutsche Rentenversicherung (Abruf vom 08.01.2026): Einmalzahlung 

Versicherungskammer Bayern (Abruf vom 08.01.2026): Vermögenswirksame Leistungen