Liegt Ihr Gehalt über einer Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung trotz eines höheren Einkommens nicht weiter: Der Einkommensanteil oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei, aber weiterhin steuerpflichtig. Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, können deshalb höhere Beiträge und ein niedrigeres Nettogehalt die Folge sein. In der Rentenversicherung können die zusätzlichen Beiträge zugleich zu höheren Rentenansprüchen führen. 2026 liegen die Grenzen bei 69.750 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 Euro für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Welche Auswirkungen eine Überschreitung für die Krankenversicherung?
Welche Auswirkung die Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung hat, lässt sich am besten an einem konkreten Beispiel erklären:
- Haben Sie ein jährliches Bruttogehalt von 75.000 Euro, liegt dieses 5.250 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2026.
- Auf diese 5.250 Euro oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen Sie keine Beiträge für diese Versicherungen.
Was muss ich tun, wenn mein Gehalt die Betragsbemessungsgrenze überschreitet?
Um etwas kümmern müssen Sie sich beim Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze nicht. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden automatisch gedeckelt. Beachten Sie jedoch, dass auf das für die betroffenen Versicherungszweige beitragsfreie Einkommen (in diesem Beispiel 5.250 Euro) weiterhin etwa Lohnsteuer anfällt.