Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben. Wer ihn zahlt, hängt von der Lebenssituation ab.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag ist ein prozentualer Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Er wird auf das beitragspflichtige Einkommen angewendet und kommt zum allgemeinen Beitragssatz hinzu.
Wichtig:
- Die Höhe des Zusatzbeitrags unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
- Gezahlt wird er immer gemeinsam mit den regulären Krankenversicherungsbeiträgen.
Übersicht: Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
| Lebenssituation | Wer zahlt den Zusatzbeitrag? |
|---|---|
| Angestellte | Arbeitgeber & Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte |
| Minijob* | Kein eigener Beiträge |
| Midijob | Reduzierter Arbeitnehmeranteil |
| Auszubildende | Meist hälftig, ggf. vollständig Arbeitgeber |
| Studierende | Selbst (außer wenn familienversichert) |
| Selbstständige | Vollständig selbst |
| Rentner* | Hälfte selbst, Hälfte Rentenversicherung |
| Arbeitslosigkeit | Job-Center oder Agentur für Arbeit |
| Krankengeld/Reha | Kostenträger |
| *pflichtversichert |
Angestellte
Angestellte zahlen den Zusatzbeitrag nicht allein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen ihn je zur Hälfte. Das gilt für Vollzeit, Teilzeit und flexible Arbeitsmodelle.
Abwicklung:
- Der Beitrag wird automatisch vom Bruttolohn einbehalten
- Er erscheint separat auf der Gehaltsabrechnung
- Ein eigenes Tätigwerden ist nicht erforderlich