- Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
- Zahlung des Zusatzbeitrags bei Arbeitnehmenden
- Andere Regelung beim Minijob und Midijob
- Zahlung des Zusatzbeitrags bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten
- Zahlung des Zusatzbeitrags bei einer Rente
- In welchen Lebenssituationen muss der Zusatzbeitrag nicht gezahlt werden?
- Warum sind die Regelungen zum Zusatzbeitrag so unterschiedlich?
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- Häufige Fragen zur Zahlung des Zusatzbeitrags
Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, doch hinter den Zahlen steckt ein einfaches Prinzip: Die Krankenkassen erheben neben dem für alle einheitlichen Satz einen zusätzlichen Beitrag, der für jede Kasse individuell ist und regelmäßig angepasst wird. Erfahren Sie, wer ihn zahlt und für wen Sonderregelungen gelten.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag der Krankenkasse?
Der Zusatzbeitrag fällt zusätzlich zum allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag an und ist für jede Krankenkasse individuell. Er wird immer prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.
Zahlung des Zusatzbeitrags bei Arbeitnehmenden
Für Angestellte ist der Ablauf besonders unkompliziert: Der Zusatzbeitrag wird automatisch über die monatliche Gehaltsabrechnung abgezogen. Sie sehen ihn dort als eigenen Posten – aber kümmern müssen Sie sich um nichts. Es gibt jedoch auch freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die den Beitrag selbst an die Krankenkasse abführen
Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrags. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder in einem flexiblen Arbeitsmodell arbeiten.