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Zusatzbeitrag der Krankenkasse erhöht: Was Sie jetzt wissen und tun sollten

Lesedauer weniger als 2 Min

Redaktion:

Vera Laufer (Medical Writer, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Erhöht Ihre gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Krankenkasse ohne Mindestbindungsfrist kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Die Kündigung ist bis zum Ende des Monats möglich, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals gilt.

Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags erfolgt, wenn die finanzielle Situation einer Krankenkasse dies erfordert. Gründe können sein:

  • steigende Ausgaben für medizinische Leistungen
  • höhere Arzneimittel- und Pflegekosten
  • veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen

Eine Erhöhung erfolgt häufig zum Jahreswechsel, kann aber grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt im Jahr beschlossen werden.
Wichtig: Der Zusatzbeitrag darf niemals rückwirkend erhöht werden.

Habe ich bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Sobald Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, entsteht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.

Das bedeutet konkret: 

  • Sie können ohne Einhaltung der 12‑monatigen Mindestbindungsfrist kündigen
  • Die Kündigung ist möglich bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt
  • Kündigen Sie nicht, läuft Ihre Mitgliedschaft automatisch mit dem höheren Beitrag weiter

Beispiel: Wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar erhöht, können Sie bis einschließlich 31. Januar kündigen. 

 

Wie werden Sie über die Beitragserhöhung informiert?

Die Information erfolgt per

  • Brief
  • elektronischem Postfach
  • E-Mail, falls Sie dem Kontaktweg zugestimmt haben 

Viele Kassen veröffentlichen die Inhalte zusätzlich auf ihrer Website oder in Newslettern. Die Mitteilung enthält auch den Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Sie können direkt entscheiden, ob Sie bleiben oder wechseln möchten.

Wie funktioniert der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?

Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist unkompliziert und vollständig rechtssicher.

Schritt-für-Schritt: 

  • Neue Krankenkasse auswählen
  • Mitgliedsantrag stellen
    • online, per App oder per Post
  • Kündigung der alten Kasse
    • übernimmt oft die neue Kasse automatisch
  • Bestätigung abwarten
  • Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin 

Was passiert, wenn ich trotz Erhöhung nicht kündige?

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen:

  • bleibt Ihre Mitgliedschaft bestehen
  • der höhere Zusatzbeitrag wird automatisch fällig
  • an den Leistungen ändert sich nichts

Ein regelmäßiger Vergleich kann dennoch sinnvoll sein, da Beitragssätze und Zusatzleistungen je nach Krankenkasse deutlich variieren.

Häufige Fragen zur Erhöhung des Zusatzbeitrags

Grundsätzlich kann der Zusatzbeitrag angepasst werden, wenn es wirtschaftlich erforderlich ist. Mehrfache Anpassungen innerhalb eines Jahres sind selten, aber möglich.
Ja. Jede Erhöhung des Zusatzbeitrags, unabhängig von der Höhe, löst das Sonderkündigungsrecht aus. 
Dann bleibt Ihre Mitgliedschaft bestehen und der erhöhte Beitrag gilt weiter. Ein Wechsel ist erst nach Ablauf der regulären Bindungsfrist möglich.
Familienversicherte selbst haben kein eigenes Sonderkündigungsrecht, es gilt für das Mitglied, über das die Versicherung läuft.

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Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom 03.12.2025): Sonderkündigung wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags 

Verbraucherzentrale (Abruf vom 03.12.2025): Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich

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