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Erhöhung des Zusatzbeitrags: So einfach wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Vera Laufer (Medical Writer, Content Fleet GmbH)

Zusatzbeitrag erhöht: Drei Fakten

Recht zum sofortigen Wechsel

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Krankenkasse ohne die zwölfmonatige Bindungsfrist zum Ende des übernächsten Monats wechseln.

Informationspflicht der Kasse

Die Krankenkasse muss Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich über die Beitragserhöhung informieren. So bleibt Ihnen genug Zeit, Angebote zu vergleichen und zu entscheiden.

Keine Lücke im Versicherungsschutz

Auch bei einem Wechsel bleiben Sie jederzeit vollständig versichert. Die neue und alte Krankenkasse stimmen den Übergang ab – für Sie entsteht keine Unterbrechung im Versicherungsschutz.

Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, wirkt sich das direkt auf Ihre monatlichen Kosten aus. Eine Anpassung kann deshalb ein guter Zeitpunkt sein, um die eigenen Optionen zu prüfen und vielleicht zu einer anderen Kasse zu wechseln. Warum eine Beitragserhöhung relevant ist, welche Rechte Sie dabei haben und welche Schritte einen Wechsel erleichtern.

Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

Gesetzliche Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag, um Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Gründe für eine Erhöhung sind unter anderem gestiegene Kosten für Gesundheit und Pflege.

Eine Erhöhung erfolgt häufig zum Jahreswechsel, sie kann aber auch unterjährig beschlossen werden. Entscheidend ist: Eine Erhöhung gilt erst ab dem im Schreiben genannten Datum. Rückwirkend darf der Zusatzbeitragssatz nicht erhöht werden. Zudem muss die Kasse die wirtschaftliche Notwendigkeit der Erhöhung begründen.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?

Steigt der Zusatzbeitrag, entsteht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird, ohne eine bestehende Mindestbindungsfrist einhalten zu müssen.

Wird der Beitrag beispielsweise zum 1. Januar erhöht, können Sie noch bis einschließlich 31. Januar kündigen. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bei der alten Kasse eingehen muss.

Kündigen Sie nicht oder zu spät, bleibt Ihre Mitgliedschaft bestehen und der höhere Zusatzbeitrag wird abgebucht.

 

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Wie wird über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert?

Ihre Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Wirksamwerden der Erhöhung schriftlich darüber zu unterrichten – per Brief, aber auch über das digitale Postfach oder per E-Mail, sofern Sie diesen Kommunikationskanälen zugestimmt haben.

Oft finden Sie die Informationen außerdem auf der Website oder in Newslettern. Im Zuge dieser Mitteilung muss Sie die Krankenkasse auch über Ihr Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung aufklären.

Was bedeutet das praktisch für Sie? Erhalten Sie die Ankündigung, können Sie direkt reagieren. Die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten an Ihre Krankenkasse ist dann unerheblich. Entweder bleiben Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert oder Sie nutzen Ihr Recht zum sofortigen Wechsel.

Wie funktioniert der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?

Wenn Sie mit dem neuen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind, können Sie einfach einen Mitgliedsantrag bei einer anderen Kasse stellen. Das geht online, per App oder per Post. Viele Kassen übernehmen im Verlauf die Kündigung bei der alten Kasse für Sie. 

Alternativ kündigen Sie selbst schriftlich bei Ihrer bisherigen Kasse. Sie erhalten im Anschluss eine Kündigungsbestätigung, die Sie an Ihre neue Krankenkasse weiterleiten müssen. Erst dann kann eine neue Mitgliedschaft wirksam werden.

Sobald die neue Krankenkasse Ihren Antrag annimmt, erhalten Sie eine Mitgliedsbestätigung. Der Wechsel wird zum nächstmöglichen Termin wirksam, sodass es nicht zu einer Versicherungslücke kommt.

Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Kasse, die Mitgliedsbestätigung der neuen Kasse und die neue Mitgliedsnummer gut auf.

Krankenkasse behalten trotz Beitragserhöhung 

Bleiben Sie trotz Beitragserhöhung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert, ändert sich nur Ihr Beitrag. Ihr Leistungsumfang bleibt gleich.

Trotzdem lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich: Einige Kassen wie die Barmer bieten besondere Zusatzleistungen und Bonusprogramme an, bei denen Sie entweder Geld zurückerhalten oder für Ihren Beitrag Leistungen in Anspruch nehmen können, die über den gesetzlich vorgesehen Rahmen hinausgehen. Besonders Studierende, Auszubildende und Berufsneulinge können mit einem Wechsel innerhalb kurzer Zeit viel Geld sparen. 

Häufige Fragen zum Wechsel wegen Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag wird erhöht, wenn die Krankenkasse steigende Ausgaben hat und ihre Finanzlage eine Anpassung notwendig macht. Häufig geschieht das zum Jahreswechsel, grundsätzlich kann die Erhöhung aber jederzeit beschlossen werden.
Der neue Zusatzbeitrag gilt ab dem Datum, das die Krankenkasse in der schriftlichen Mitteilung nennt. Eine rückwirkende Erhebung ist nicht zulässig.
Eine gesetzliche Begrenzung gibt es nicht. Die Krankenkasse darf den Zusatzbeitrag so oft ändern, wie es wirtschaftlich erforderlich ist.
Ja, die Krankenkasse muss ihre Mitglieder schriftlich informieren. Die Information muss spätestens einen Monat vor Inkrafttreten erfolgen und kann per Brief, über das elektronische Postfach oder per E-Mail verschickt werden, sofern Sie dem digitalen Kontakt zugestimmt haben.
Sie erhalten die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Mitteilung direkt von Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich veröffentlichen viele Kassen die neuen Beitragssätze auf ihrer Website oder in Apps und Newslettern.
Ja, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse ohne Bindungsfrist wechseln. Die Kündigungsfrist bleibt dennoch in Kraft: Der Wechsel kann zum Ende des übernächsten Monats nach einer Kündigung erfolgen.
Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals gilt. Die Kündigung muss Ihrer bisherigen Krankenkasse innerhalb dieser Frist vorliegen.
Um zu wechseln, wählen Sie eine neue Krankenkasse, stellen dort einen Aufnahmeantrag und erhalten anschließend eine Mitgliedsbestätigung. Viele Kassen übernehmen die Kündigung der alten Mitgliedschaft für Sie. Alternativ können Sie selbst schriftlich kündigen und die Bestätigung an die neue Kasse weiterleiten.
Wenn Sie nicht kündigen, bleiben Sie automatisch bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert und zahlen dann den erhöhten Zusatzbeitrag. Ihre Leistungen bleiben unverändert bestehen.

Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom 03.12.2025): Sonderkündigung wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags 

Verbraucherzentrale (Abruf vom 03.12.2025): Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich

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