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Erhöhung des Zusatzbeitrags: So einfach wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Lesedauer weniger als 3 Min

Redaktion:

Vera Laufer (Medical Writer, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Zusatzbeitrag erhöht: Drei Fakten

Recht zum sofortigen Wechsel

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ohne zwölfmonatige Bindungsfrist kündigen. Der Wechsel erfolgt zum Ende des übernächsten Monats nach Ihrer Kündigung.

Informationspflicht der Kasse

Ihre Krankenkasse muss Sie rechtzeitig schriftlich über die Erhöhung informieren, in der Regel mindestens einen Monat vorher.

Keine Lücke im Versicherungsschutz

Auch während eines Wechsels bleiben Sie vollständig versichert. Die beteiligten Krankenkassen stimmen den Übergang ab. Wenn Sie die Fristen einhalten, entsteht in der Regel keine Versicherungslücke.

Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ohne Bindungsfrist wechseln. Welche Rechte Sie dabei haben und wie der Wechsel funktioniert. 

Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?

Gesetzliche Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Gründe für eine Erhöhung sind zum Beispiel steigende Gesundheits- und Pflegekosten.

Eine Erhöhung erfolgt häufig zum Jahreswechsel, kann aber jederzeit beschlossen werden. Sie gilt nie rückwirkend. Die Krankenkasse muss die wirtschaftliche Notwendigkeit der Erhöhung erklären.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?

Steigt der Zusatzbeitrag, haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Mitgliedschaft bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird. Eine bestehende Mindestbindungsfrist spielt dann keine Rolle.

Beispiel: Wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar erhöht, können Sie bis einschließlich 31. Januar kündigen. Entscheidend ist, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingeht.

Wenn Sie nicht kündigen, gilt der höhere Beitrag und Ihre Mitgliedschaft läuft weiter.

 

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Wie werden Sie über die Erhöhung informiert?

Die Information erfolgt per

  • Brief
  • elektronischem Postfach
  • E-Mail, falls Sie dem Kontaktweg zugestimmt haben 

Viele Kassen veröffentlichen die Inhalte zusätzlich auf ihrer Website oder in Newslettern. Die Mitteilung enthält auch den Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht. Sie können direkt entscheiden, ob Sie bleiben oder wechseln möchten.

 

Wie funktioniert der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?

Wenn Sie mit dem höheren Zusatzbeitrag nicht einverstanden sind, können Sie einen Mitgliedsantrag bei einer neuen Krankenkasse stellen. Das ist online, per App oder per Post möglich. Viele Kassen übernehmen die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.

Alternativ kündigen Sie selbst schriftlich. Die Kündigungsbestätigung leiten Sie an die neue Krankenkasse weiter. Erst danach kann die neue Mitgliedschaft wirksam werden.

Nach Annahme Ihres Antrags erhalten Sie eine Mitgliedsbestätigung. Der Wechsel erfolgt zum nächstmöglichen Termin ohne Versicherungslücke.

Sinnvoll aufzubewahren sind:

  • Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse
  • Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse
  • Neue Mitgliedsnummer

Krankenkasse behalten trotz Beitragserhöhung 

Wenn Sie trotz Erhöhung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse bleiben, ändert sich nur der Beitrag. Die Leistungen bleiben unverändert.

Ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich jedoch. Einige Kassen wie die Barmer bieten besondere Zusatzleistungen und Bonusprogramme an, durch die Sie Geld zurückerhalten oder zusätzliche Leistungen nutzen können, die über den gesetzlich vorgesehen Rahmen hinausgehen. Besonders Studierende, Auszubildende und Berufsneulinge können durch einen Wechsel Geld sparen.

Häufige Fragen zum Wechsel wegen Zusatzbeitrag

Wenn steigende Ausgaben dies wirtschaftlich notwendig machen. Häufig geschieht dies zum Jahreswechsel, grundsätzlich kann eine Erhöhung aber jederzeit beschlossen werden.
Ab dem Datum, das in der schriftlichen Mitteilung Ihrer Krankenkasse steht. Eine rückwirkende Erhebung ist nicht erlaubt.
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Die Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag so oft anpassen, wie es wirtschaftlich erforderlich ist.
Ja. Die Krankenkasse muss Sie spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich informieren. Dies kann per Brief, elektronischem Postfach oder E-Mail erfolgen, sofern Sie digitale Kommunikation zugelassen haben.
Sie erhalten die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Mitteilung direkt von Ihrer Krankenkasse. Zusätzlich veröffentlichen viele Kassen die neuen Beitragssätze auf ihrer Website oder in Apps und Newslettern.
Ja. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ohne Bindungsfrist wechseln. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt. Ihre Kündigung muss innerhalb dieser Frist bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingehen.
Wählen Sie eine neue Krankenkasse und stellen Sie dort einen Aufnahmeantrag. Viele Kassen übernehmen die Kündigung der alten Mitgliedschaft für Sie. Alternativ können Sie selbst schriftlich kündigen und die Bestätigung an die neue Kasse übermitteln.
Wenn Sie nicht kündigen, bleiben Sie automatisch versichert und zahlen den erhöhten Zusatzbeitrag. Ihre Leistungen bleiben unverändert.

Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom 03.12.2025): Sonderkündigung wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags 

Verbraucherzentrale (Abruf vom 03.12.2025): Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich

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