- Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?
- Habe ich bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
- Wie werden Sie über die Beitragserhöhung informiert?
- Wie funktioniert der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?
- Was passiert, wenn ich trotz Erhöhung nicht kündige?
- Häufige Fragen zur Erhöhung des Zusatzbeitrags
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Erhöht Ihre gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Krankenkasse ohne Mindestbindungsfrist kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Die Kündigung ist bis zum Ende des Monats möglich, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals gilt.
Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?
Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags erfolgt, wenn die finanzielle Situation einer Krankenkasse dies erfordert. Gründe können sein:
- steigende Ausgaben für medizinische Leistungen
- höhere Arzneimittel- und Pflegekosten
- veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen
Eine Erhöhung erfolgt häufig zum Jahreswechsel, kann aber grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt im Jahr beschlossen werden.
Wichtig: Der Zusatzbeitrag darf niemals rückwirkend erhöht werden.
Habe ich bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Sobald Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, entsteht automatisch ein Sonderkündigungsrecht.
Das bedeutet konkret:
- Sie können ohne Einhaltung der 12‑monatigen Mindestbindungsfrist kündigen
- Die Kündigung ist möglich bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt
- Kündigen Sie nicht, läuft Ihre Mitgliedschaft automatisch mit dem höheren Beitrag weiter
Beispiel: Wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar erhöht, können Sie bis einschließlich 31. Januar kündigen.