- Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?
- Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
- Jetzt in nur 5 Minuten zur Barmer wechseln
- Wie werden Sie über die Erhöhung informiert?
- Wie funktioniert der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?
- Krankenkasse behalten trotz Beitragserhöhung
- Häufige Fragen zum Wechsel wegen Zusatzbeitrag
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ohne Bindungsfrist wechseln. Welche Rechte Sie dabei haben und wie der Wechsel funktioniert.
Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?
Gesetzliche Krankenkassen erheben den Zusatzbeitrag, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Gründe für eine Erhöhung sind zum Beispiel steigende Gesundheits- und Pflegekosten.
Eine Erhöhung erfolgt häufig zum Jahreswechsel, kann aber jederzeit beschlossen werden. Sie gilt nie rückwirkend. Die Krankenkasse muss die wirtschaftliche Notwendigkeit der Erhöhung erklären.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
Steigt der Zusatzbeitrag, haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Mitgliedschaft bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird. Eine bestehende Mindestbindungsfrist spielt dann keine Rolle.
Beispiel: Wird der Zusatzbeitrag zum 1. Januar erhöht, können Sie bis einschließlich 31. Januar kündigen. Entscheidend ist, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingeht.
Wenn Sie nicht kündigen, gilt der höhere Beitrag und Ihre Mitgliedschaft läuft weiter.