- Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?
- Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
- Jetzt in nur 5 Minuten zur Barmer wechseln
- Wie wird über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert?
- Wie funktioniert der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?
- Krankenkasse behalten trotz Beitragserhöhung
- Häufige Fragen zum Wechsel wegen Zusatzbeitrag
Wenn der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse steigt, wirkt sich das direkt auf Ihre monatlichen Kosten aus. Eine Anpassung kann deshalb ein guter Zeitpunkt sein, um die eigenen Optionen zu prüfen und vielleicht zu einer anderen Kasse zu wechseln. Warum eine Beitragserhöhung relevant ist, welche Rechte Sie dabei haben und welche Schritte einen Wechsel erleichtern.
Wann und warum erhöhen Krankenkassen den Zusatzbeitrag?
Gesetzliche Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag, um Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Gründe für eine Erhöhung sind unter anderem gestiegene Kosten für Gesundheit und Pflege.
Eine Erhöhung erfolgt häufig zum Jahreswechsel, sie kann aber auch unterjährig beschlossen werden. Entscheidend ist: Eine Erhöhung gilt erst ab dem im Schreiben genannten Datum. Rückwirkend darf der Zusatzbeitragssatz nicht erhöht werden. Zudem muss die Kasse die wirtschaftliche Notwendigkeit der Erhöhung begründen.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
Steigt der Zusatzbeitrag, entsteht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung wirksam wird, ohne eine bestehende Mindestbindungsfrist einhalten zu müssen.
Wird der Beitrag beispielsweise zum 1. Januar erhöht, können Sie noch bis einschließlich 31. Januar kündigen. Wichtig ist, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bei der alten Kasse eingehen muss.
Kündigen Sie nicht oder zu spät, bleibt Ihre Mitgliedschaft bestehen und der höhere Zusatzbeitrag wird abgebucht.