Beiträge

Beitragsbemessungsgrenze: Höhe, Berechnung & Entwicklung

Lesedauer weniger als 4 Min
Redaktion:
Oliver Treubel (Redakteur, Content Fleet GmbH)
Qualitätssicherung:
Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter berechnet. Grundlage ist eine gesetzlich definierte Berechnungslogik im Sozialgesetzbuch. Die Bundesregierung setzt die neuen Werte jedes Jahr durch die Sozialversicherungs Rechengrößenverordnung fest.

Wie erfolgt die Berechnung im Detail?

Die Berechnung basiert auf zwei zentralen Faktoren. Erstens den gesetzlich vorgegebenen Berechnungsregeln und zweitens der tatsächlichen Lohnentwicklung in Deutschland.

Fachleute analysieren dafür amtliche Daten des Statistischen Bundesamtes. Auf Basis der Veränderung der durchschnittlichen Bruttolöhne und Gehälter wird ein Anpassungsfaktor ermittelt. Dieser Faktor wird auf die bestehenden Beitragsbemessungsgrenzen angewendet, um die neuen Werte festzulegen.

Seit 2025 gelten bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen für alle Versicherten. Diese Regelung gilt auch für das Jahr 2026.

Gesetzliche Grundlagen der Berechnung

Die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenzen ist klar gesetzlich geregelt.

Die wichtigsten Vorschriften sind:

  • Rentenversicherung: §§ 159 und 160 SGB VI
  • Krankenversicherung: § 223 Absatz 3 SGB V

Die Bundesregierung ist an diese Berechnungsgrundlagen gebunden. Die konkreten Zahlen werden jährlich in der Sozialversicherungs Rechengrößenverordnung festgelegt.

Diese Verordnung enthält alle zentralen Rechengrößen der Sozialversicherung und bildet die Grundlage für Beitragsberechnungen und Einkommensgrenzen.

Beispiel: Berechnung der Werte für 2026 

  • Für die Festlegung der Werte im Jahr 2026 wurde die Lohnentwicklung des Jahres 2024 im Vergleich zu 2023 herangezogen (die Lohnentwicklung für 2025 stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest).
  • Da die Löhne in diesem Zeitraum um 5,16 Prozent gestiegen sind, wurden auch die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend angehoben.

Wie hat sich die Beitragsbemessungsgrenze entwickelt?

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt langfristig mit der Einkommensentwicklung. Wie umfangreich diese Anpassungen waren, zeigt ein Blick auf die letzten zehn Jahre: Im Jahr 2015 lag die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung noch bei einem jährlichen Bruttogehalt von 72.600 Euro, also insgesamt 28.800 Euro niedriger als für 2026 (101.400 Euro).

Die Entwicklung seit 2015 zeigt: Mit wachsenden Einkommen steigen auch die Bemessungsgrenzen.

Die Entwicklung seit 2015 zeigt: Mit wachsenden Einkommen steigen auch die Bemessungsgrenzen.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze

Jahr Kranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
202669.750,00101.400,00
202566.150,0096.600,00
202462.100,0090.600,00
202359.850,0087.600,00
202258.050,0084.600,00
202158.050,0085.200,00
202056.250,0082.800,00
201954.450,0080.400,00
201853.100,0078.000,00
201752.200,0076.200,00
201650.850,0074.400,00
201549.500,0072.600,00

Bis 2024 gab es keine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ost- und Westdeutschland. In dieser Tabelle sind jeweils die Werte für Westdeutschland angegeben. 

Wie oft wird die Beitragsbemessungsgrenze angepasst? 

Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung werden jährlich neu angepasst. 

Warum wird die Beitragsbemessungsgrenze angepasst? 

Die Anpassung stellt sicher, dass die Finanzierung der Sozialversicherung mit der Lohnentwicklung Schritt hält.

Ohne regelmäßige Erhöhung würden immer mehr Einkommen oberhalb der Grenze liegen. Auf diese Einkommensanteile würden dann keine Beiträge mehr erhoben.

Das hätte zur Folge, dass die Beitragssätze für alle Versicherten steigen müssten. Besonders betroffen wären Normal und Geringverdienende.

Warum gibt es unterschiedlich hohe Beitragsbemessungsgrenzen?

Die Unterschiede ergeben sich aus den zugrunde liegenden Prinzipien der Sozialversicherung.

VersicherungPrinzip
Kranken- und PflegeversicherungSolidaritätsprinzip: Versicherte erhalten unabhängig von der Beitragshöhe vergleichbare Leistungen. 
Renten- und ArbeitslosenversicherungÄquivalenzprinzip: Höhere Beiträge führen zu höheren Leistungsansprüchen.

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt dabei die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei und erzeugt keine zusätzlichen Ansprüche.

Im Jahr 2026 können in der allgemeinen Rentenversicherung bis zu einem monatlichen Einkommen von 8.450 Euro Ansprüche erworben werden.

Jetzt zur BARMER wechseln

  1. Online-Antrag ausfüllen - ohne Papierkram
    Einfach online 7 Fragen beantworten - Sie brauchen keine speziellen Unterlagen.
  2. Wir kündigen Ihre aktuelle Krankenversicherung
    Für Sie entsteht kein Aufwand und kein Risiko - Sie sind in jedem Fall lückenlos versichert.
  3. Willkommen bei der Barmer!
    Sie sind jetzt Teil einer Gemeinschaft aus 8 Millionen Versicherten und profitieren von erstklassigem Schutz und starken Leistungen für Ihre Gesundheit.
Illustration mit Person mit stilisierter Checkliste auf grünem Grund

Häufige Fragen zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist grundsätzlich eine Jahresgrenze. Für die laufende Beitragsabrechnung wird sie auf einen monatlichen Wert umgerechnet. Beiträge werden jeweils nur bis zur entsprechenden monatlichen Grenze erhoben.
Nicht immer. Solange Ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, steigen mit dem Gehalt auch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Einkommen oberhalb der Grenze erhöht diese Beiträge nicht weiter.
Ja. Einmalige Einnahmen wie Weihnachtsgeld oder Boni werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, solange sie zusammen mit dem laufenden Einkommen innerhalb der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze liegen.
In verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs. Beispielsweise enthält das fünfte Buch Regelungen zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, während das elfte Buch Regelungen zur Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung enthält.