Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter berechnet. Grundlage ist eine gesetzlich definierte Berechnungslogik im Sozialgesetzbuch. Die Bundesregierung setzt die neuen Werte jedes Jahr durch die Sozialversicherungs Rechengrößenverordnung fest.
Wie erfolgt die Berechnung im Detail?
Die Berechnung basiert auf zwei zentralen Faktoren. Erstens den gesetzlich vorgegebenen Berechnungsregeln und zweitens der tatsächlichen Lohnentwicklung in Deutschland.
Fachleute analysieren dafür amtliche Daten des Statistischen Bundesamtes. Auf Basis der Veränderung der durchschnittlichen Bruttolöhne und Gehälter wird ein Anpassungsfaktor ermittelt. Dieser Faktor wird auf die bestehenden Beitragsbemessungsgrenzen angewendet, um die neuen Werte festzulegen.
Seit 2025 gelten bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen für alle Versicherten. Diese Regelung gilt auch für das Jahr 2026.