Versicherung & Beiträge

Rechengrößen und Grenzwerte

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Saskia Franke (Barmer)

Welche Bezugsgrößen gelten in der Sozialversicherung? Ab welchem Einkommen sind Beschäftigte versicherungspflichtig? Und wie lauten die Beitragsbemessungsgrenzen? Hier finden Sie einen Überblick zu den aktuellen Rechengrößen und Grenzwerten.

Jedes Jahr werden die Rechengrößen und Bezugswerte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Die Anpassung geschieht im Verhältnis zu den Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen der Arbeitnehmer vom Vorjahr. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Rechengrößen für 2023

Hier finden Sie die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen, die noch vom Bundesrat verabschiedet werden müssen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Monat

Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung

4.987,50 Euro

59.850 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung (West)

7.300 Euro

87.600 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost)

7.100 Euro

85.200 Euro

Knappschaftliche Rentenversicherung (West)

8.950 Euro

107.400 Euro

Knappschaftliche Rentenversicherung (Ost)

8.700 Euro

104.400 Euro

Versicherungspflichtgrenzen 2023

Monat

Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung

5.550 Euro

66.600 Euro

Bezugsgrößen 2023

Monat

Jahr

Bezugsgröße (West)

3.395 Euro

40.740 Euro

Bezugsgrößen (Ost)

3.290 Euro

39.480 Euro

Geringfügigkeitsgrenzen 2023

Tag

Monat

Geringverdienergrenze in der Ausbildung

10,83 Monat

325 Euro

Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

 -

520 Euro

Geringfügig entlohnte Beschäftigung im Übergangsbereich( Midijob)

 -

2.000 Euro (bis 31.12.2022 1.600 Euro)

Rechengrößen für 2022

Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Zeitraum

Kranken- und Pflegeversicherung

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Renten- und Arbeitslosenversicherung – nur neue Bundesländer und Ost-Berlin

Kalendertag

161,25 Euro

235,00 Euro 

225,00 Euro

Woche

1.128,75 Euro

1.645,00 Euro

1.575,00 Euro

Monat

4.837,50 Euro

7.050,00 Euro

6.750,00 Euro

Jahr

58.050,00 Euro

84.600,00 Euro

81.000,00 Euro

Krankenversicherungspflichtgrenze 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2023 in der Krankenversicherung beträgt 66.600,00 Euro.

Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und bei vorausschauender Betrachtung auch die ab dem folgendem Kalenderjahr an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert (Vollversicherung) waren, gilt im Jahr 2023 eine Krankenversicherungspflichtgrenze von 59.850,00 Euro.

Bezugsgrößen 2022

Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung. Sie betrug im Jahr 2022:

  • für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit 3.290,00 Euro monatlich 
  • für die Renten- und Arbeitslosenversicherung West 3.290,00 Euro monatlich
  • für die Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 3.150,00 Euro monatlich

Faktor F für den Übergangsbereich

Bei Beschäftigten mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro (bis 31.12.2022 1.600,00 Euro) tragen Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil. Wie hoch dieser liegt, können Sie ganz bequem mit unseren Sozialversicherungsrechner ausrechnen.

Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen

Ab 1. Oktober 2022 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 520 Euro monatlich und richtet sich nach dem aktuell gültigen Stundenlohn von 12 Euro.

Grenze für Geringverdiener

Bis zu einer Ausbildungsvergütung von 325 Euro monatlich trägt der Arbeitgeber für im Rahmen der betrieblichen Ausbildung Beschäftigte die Beiträge alleine.

Wann werden welche Beiträge fällig?

Welcher Stichtag gilt für die Übermittlung bzw. das Vorliegen des Beitragsnachweises? Hier gelangen Sie zu den aktuellen Fälligkeitsterminen.