- Rechengrößen für 2023
- Beitragsbemessungsgrenzen 2023
- Versicherungspflichtgrenzen 2023
- Bezugsgrößen 2023
- Geringfügigkeitsgrenzen 2023
- Rechengrößen für 2022
- Beitragsbemessungsgrenzen 2022
- Krankenversicherungspflichtgrenze
- Bezugsgrößen 2022
- Faktor F für den Übergangsbereich
- Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen
- Grenze für Geringverdiener
- Wann werden welche Beiträge fällig?
Welche Bezugsgrößen gelten in der Sozialversicherung? Ab welchem Einkommen sind Beschäftigte versicherungspflichtig? Und wie lauten die Beitragsbemessungsgrenzen? Hier finden Sie einen Überblick zu den aktuellen Rechengrößen und Grenzwerten.
Jedes Jahr werden die Rechengrößen und Bezugswerte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Die Anpassung geschieht im Verhältnis zu den Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen der Arbeitnehmer vom Vorjahr. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Rechengrößen für 2023
Hier finden Sie die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen, die noch vom Bundesrat verabschiedet werden müssen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2023
Monat | Jahr | |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.987,50 Euro | 59.850 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) | 7.300 Euro | 87.600 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost) | 7.100 Euro | 85.200 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung (West) | 8.950 Euro | 107.400 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung (Ost) | 8.700 Euro | 104.400 Euro |
Versicherungspflichtgrenzen 2023
Monat | Jahr | |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 5.550 Euro | 66.600 Euro |
Bezugsgrößen 2023
Monat | Jahr | |
---|---|---|
Bezugsgröße (West) | 3.395 Euro | 40.740 Euro |
Bezugsgrößen (Ost) | 3.290 Euro | 39.480 Euro |
Geringfügigkeitsgrenzen 2023
Tag | Monat | |
---|---|---|
Geringverdienergrenze in der Ausbildung | 10,83 Monat | 325 Euro |
Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) | - | 520 Euro |
Geringfügig entlohnte Beschäftigung im Übergangsbereich( Midijob) | - | 2.000 Euro (bis 31.12.2022 1.600 Euro) |
Rechengrößen für 2022
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Zeitraum | Kranken- und Pflegeversicherung | Renten- und Arbeitslosenversicherung | Renten- und Arbeitslosenversicherung – nur neue Bundesländer und Ost-Berlin |
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Kalendertag | 161,25 Euro | 235,00 Euro | 225,00 Euro |
Woche | 1.128,75 Euro | 1.645,00 Euro | 1.575,00 Euro |
Monat | 4.837,50 Euro | 7.050,00 Euro | 6.750,00 Euro |
Jahr | 58.050,00 Euro | 84.600,00 Euro | 81.000,00 Euro |
Krankenversicherungspflichtgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2023 in der Krankenversicherung beträgt 66.600,00 Euro.
Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und bei vorausschauender Betrachtung auch die ab dem folgendem Kalenderjahr an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert (Vollversicherung) waren, gilt im Jahr 2023 eine Krankenversicherungspflichtgrenze von 59.850,00 Euro.
Bezugsgrößen 2022
Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung. Sie betrug im Jahr 2022:
- für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit 3.290,00 Euro monatlich
- für die Renten- und Arbeitslosenversicherung West 3.290,00 Euro monatlich
- für die Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost 3.150,00 Euro monatlich
Faktor F für den Übergangsbereich
Bei Beschäftigten mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro (bis 31.12.2022 1.600,00 Euro) tragen Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil. Wie hoch dieser liegt, können Sie ganz bequem mit unseren Sozialversicherungsrechner ausrechnen.
Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen
Ab 1. Oktober 2022 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 520 Euro monatlich und richtet sich nach dem aktuell gültigen Stundenlohn von 12 Euro.
Grenze für Geringverdiener
Bis zu einer Ausbildungsvergütung von 325 Euro monatlich trägt der Arbeitgeber für im Rahmen der betrieblichen Ausbildung Beschäftigte die Beiträge alleine.
Wann werden welche Beiträge fällig?
Welcher Stichtag gilt für die Übermittlung bzw. das Vorliegen des Beitragsnachweises? Hier gelangen Sie zu den aktuellen Fälligkeitsterminen.