Praxiswissen
für Arbeitgeber

Sozialversicherungswissen auf einen Blick

Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, in allen Sozialversicherungsthemen auf dem neusten Stand zu sein. Wie sichern Sie Ihre Mitarbeitenden optimal ab? Welche gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt werden? Von den Grundlagen der Sozialversicherung bis hin zu Tipps für die betriebliche Praxis – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Verantwortung als Arbeitgeber erfolgreich wahrzunehmen.

Vielfalt fördern: So gestalten Sie verschiedene Beschäftigungsverhältnisse

Alles im Griff: Arbeitgeberpflichten einfach erklärt und leicht umgesetzt

Geschäftsmann sitzt mit Handy auf dem Schreibtisch

Für Firmenkunden: Kostenlose Telefonberatung

Wichtige Tools und Formulare für Arbeitgeber

Häufige Fragen zur Sozialversicherung

Die fünf Säulen der sozialen Sicherung in Deutschland sind: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Sie gewähren Schutz gegen Einkommensausfall durch Krankheit, Unfall, verminderte Erwerbsfähigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit und tragen die Kosten von Pflegebedürftigkeit.

Die gesetzliche Grundlage für die Sozialversicherung ist das Sozialgesetzbuch. Die Sozialversicherung ist eine Mischform aus Versicherung (Finanzierung durch Beiträge), Versorgung (Ausgleich nach sozialen Aspekten) und Fürsorge (Leistungen zur Rehabilitation). 

Sozialversicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Dazu gehören auch Auszubildende, Beschäftigte in Altersteilzeit, Werkstudierende oder Freiwillige im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

Sozialversicherungspflichtig sind auch Personen, die bestimmte Entgeltersatzleistungen erhalten, wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Krankengeld. Auch bestimmte Gruppen von Selbstständigen sind versicherungspflichtig, z. B. Landwirte, Handwerker oder Künstler.

Ihre Mitarbeitenden können Ihre Krankenkasse frei wählen und informieren Sie als Arbeitgeber über die Krankenkassenwahl. Nur für bestimmte Personenkreise, beispielsweise in der Landwirtschaft, erfolgt eine Festlegung auf eine bestimmte Krankenkasse. Teilt Ihnen Ihr Mitarbeiter oder ihre Mitarbeiterin keine Krankenkasse mit, sind Sie als Unternehmen dazu verpflichtet, sie bei der zuletzt versicherten Krankenkasse anzumelden.

Newsletter für Unternehmen

Erhalten Sie monatliche Updates zur Sozialversicherung sowie Tipps für kostenfreie Tools und eine gesunde Arbeitswelt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren