Beitragssätze und Werte in der Sozialversicherung

Beiträge und Rechengrößen zur Sozialversicherung

Jedes Jahr ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung und damit auch die Beiträge. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Beitragssätze und Rechengrößen.

Mann schaut konzentriert in sein Notebook
Rechner

Beiträge zur Sozialversicherung einfach berechnen

Wie lange besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Und wie hoch sind die Sozialversicherungsabgaben? Mit dem Sozialversicherungs-Rechner haben Sie alle wichtigen Daten sofort griffbereit.

  • In wenigen Schritten die monatlichen Abgaben für Beschäftigte ermitteln
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  • Alle Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Blick

Beiträge zur Sozialversicherung und Rechengrößen

Rechengrößen

Alljährlich zum Jahreswechsel ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und das Durchschnittsentgelt. Wir geben einen Überblick über die Werte.

Beitragssätze

Die Beiträge in der Sozialversicherung werden nach einem bestimmten Prozentsatz vom Arbeitsentgelt erhoben. Sie erfahren hier, welche Beitragssätze bei der Barmer gelten.

Pflegebeiträge

Beschäftigte mit Kindern werden beim Pflegeversicherungsbeitrag entlastet. Kinderlose bezahlen einen Zuschlag. Lesen Sie, wie der Pflegebeitrag gestaffelt ist.

Sachbezugswerte

Wenn Arbeitnehmer neben dem Lohn weitere Sachzuwendungen erhalten, unterliegen diese auch der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Hier ein Überblick über die Zahlen.

Fälligkeitstermine

Um Ihnen Ihre Abrechnungen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen sowie alle Fälligkeitstermine für das aktuelle Jahr zusammengestellt.

Beitragsbankkonten

Die Barmer hält bundesweit für alle Beitragszahler innerhalb aller großen Banken und Sparkassen einheitliche Bankkonten zur Überweisung Ihrer Beiträge bereit.

Betriebsnummern

Für Sozialversicherungsmeldungen brauchen Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Mit dieser Nummer werden Beiträge den entsprechenden Konten zugeordnet.

Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Übersteigt der Stundengrundlohn, aus dem die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ermittelt werden, 25 Euro, dann besteht Beitragspflicht.

Pfändungsfreibetrag

Bei einer Lohnpfändung müssen Sie als Arbeitgeber den aktuellen Pfändungsfreibetrag beachten.