Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie formlos über Ihr Lohnabrechnungsprogramm das SV-Meldeportal beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie dann ebenfalls elektronisch.
Wenn Sie kein Lohnabrechnungsprogramm nutzen und nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen, kontaktieren Sie uns gerne über unseren Barmer Service für Firmenkunden.
Wie beantragen Sie als Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
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