Wie beantragen Sie als Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

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Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie formlos über Ihr Lohnabrechnungsprogramm das SV-Meldeportal beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie dann ebenfalls elektronisch.

Wenn Sie kein Lohnabrechnungsprogramm nutzen und nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen, kontaktieren Sie uns gerne über unseren Barmer Service für Firmenkunden.