Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie formlos über Ihr Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie dann ebenfalls elektronisch.
Es gibt zwei Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass Sie Ihre Beitragsnachweise und Sozialversicherungsbeiträge aktuell sowie in den vergangenen sechs Monaten vollständig und fristgerecht eingereicht beziehungsweise gezahlt haben. Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass derzeit keine Beitragsrückstände bestehen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht ausgestellt werden, wenn Beitragsnachweise oder Beiträge nicht ordnungsgemäß gemeldet oder gezahlt wurden, kein aktives Arbeitgeberkonto besteht oder eine erforderliche Vollmacht fehlt.
Benötigen Sie die Bescheinigung regelmäßig, können Sie diese auch als elektronisches Abonnement beziehen. Die Bereitstellung erfolgt automatisch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich.
Wenn Sie kein Lohnabrechnungsprogramm nutzen und nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen, kontaktieren Sie uns gerne über unseren Barmer Service für Firmenkunden.