Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der Barmer eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen.
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Beitragsnachweis und Beitragszahlung
Sowohl der Termin zur Datenübertragung des Beitragsnachweises als auch die Fälligkeit der Beiträge sind gesetzlich geregelt. Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse zwei Tage früher vorliegen, ab Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.
Schätzung der Beitragsschuld in voraussichtlicher Höhe
Ist dem Arbeitgeber eine tatsächliche Beitragsberechnung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, sollten die Abrechnung und die Zahlung der Beiträge in voraussichtlicher Höhe erfolgen. Ein eventuell verbleibender Restbeitrag muss bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt werden.
Vereinfachte Abrechnung und Beitragsschuld des Vormonats
Statt einer Schätzung der Beiträge im laufenden Monat kann auch die tatsächliche Höhe der Beitragsschuld des Vormonats herangezogen werden. Mögliche Differenzen sind im Folgemonat auszugleichen. Die Vereinfachungsregelung gilt nicht für Einmalzahlungen. Dies ist bei der Berechnung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.
Erhebung von Säumniszuschlägen
Liegt uns ein aktives SEPA‑Lastschriftmandat vor, ziehen wir die geschätzten Beiträge fristgerecht ein. Sobald Ihr Beitragsnachweis bei uns eingeht, ersetzt dieser automatisch die vorherige Schätzung.
Ergibt sich zwischen der Schätzung und den tatsächlichen Beiträgen eine Differenz, die zu einer Nachzahlung führt, müssen wir auf den Differenzbetrag einen Säumniszuschlag erheben. Diese Verpflichtung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen – auch dann, wenn ein SEPA‑Lastschriftmandat vorliegt.
Unser Hinweis: Reichen Sie Ihren Beitragsnachweis bitte rechtzeitig ein. So stellen Sie sicher, dass Ihre Beiträge korrekt berechnet werden und vermeiden zusätzliche Kosten durch Säumniszuschläge.