Hier finden Sie alle Fälligkeitstermine sowie die wichtigsten Informationen zur Beitragszahlung auf einen Blick. Die Eckdaten für das aktuelle Jahr können Sie sich außerdem als praktische Tabelle herunterladen.
Bis wann sind die SV Beiträge fällig?
Der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats ist Fälligkeitstag für die Beitragszahlung. Der Datensatz des Beitragsnachweises muss zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit vorliegen (bis zum Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages, 0.00 Uhr). Der Beitragsnachweis ist deshalb spätestens am Vortag, am sechstletzten Bankarbeitstag des Monats, zu übermitteln. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig übermitteln können, wird die Beitragsschuld geschätzt.
Fälligkeitstermine
Hier finden Sie alle Termine für das Jahr 2026 im Überblick: