Bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden gibt es zahlreiche sozialrechtliche Aspekte zu beachten. Erfahren Sie, warum präzise Angaben wichtig sind und erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Meldepflicht mühelos erfüllen können. Informieren Sie sich außerdem über alle bedeutenden Meldearten, Meldeanlässe und dem Statusfeststellungsverfahren.
Die jährliche Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, auch als Jahresmeldung bekannt, wird von Arbeitgebern einmal im Jahr für ihre Mitarbeitenden erstellt. Dieses Dokument bestätigt die geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung und dient der Überprüfung der Rentenansprüche. Enthalten sind Informationen zum Beschäftigungszeitraum sowie zum Bruttoarbeitsentgelt.
Üblicherweise wird die Meldebescheinigung zwischen Januar und Februar ausgestellt und sollte spätestens bis April bei den Arbeitgebern vorliegen.
Neu eingestellte Mitarbeitende müssen innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Diese Anmeldung muss bis spätestens zur ersten Entgeltabrechnung erfolgen. Wichtig ist zu beachten, dass die Sofortmeldung nicht die separate Anmeldung bei der Krankenkasse ersetzt, denn diese muss zusätzlich erfolgen.
Gern unterstützen wir Sie beim Onboarding neuer Mitarbeitenden.