Schnell und unkompliziert
zur Barmer wechseln

Entscheiden Sie sich für die Barmer

Rund neun Millionen Versicherte vertrauen auf uns: Profitieren Sie von der Krankenkasse mit Bestnoten in Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlung. Noch ein Pluspunkt: Mit unserer ausgezeichneten App haben Sie die Barmer Services immer schnell zur Hand. 

Krankenkasse wechseln: So einfach geht's

Bessere Leistungen, günstigere Konditionen und individuelle Angebote: Die Krankenkasse zu wechseln kann sich für Sie aus verschiedenen Gründen lohnen. Ein Wechseln der Krankenkasse ist für gesetzlich Versicherte in wenigen Schritten erledigt. Erfahren Sie, wann Sie die Krankenkasse wechseln können und wie die Barmer Sie bei Ihrem Wechsel unterstützt.

Wie wechsle ich die Krankenkasse?

  • Füllen Sie einfach den Aufnahmeantrag aus – nutzen Sie dafür gerne den Online-Antrag. Alternativ können Sie auch eine Geschäftsstelle besuchen oder den Kundenservice telefonisch kontaktieren.
  • Ihre bisherige Krankenkasse brauchen Sie nicht zu kündigen. Das übernimmt Ihre neue Krankenkasse.
  • Nach dem erfolgreichen Krankenkassenwechsel informieren Sie Ihren Arbeitgeber formlos.

Zum Online-Antrag

Kann ich jederzeit die Krankenkasse wechseln?

Sie können jederzeit die Krankenkasse wechseln, sofern Sie bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse mindestens zwölf Monate versichert waren. Haben Sie einen Geld-zurück-Tarif bei Ihrer alten Kasse abgeschlossen, können daraus jedoch Bindungsfristen von bis zu drei Jahren entstehen, ehe ein erneuter Wechsel der Krankenkasse möglich ist.

Gern prüfen wir für Sie, ob einer oder mehrere dieser Punkte bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung zutreffen und wann Sie direkt zur Barmer wechseln können – rufen Sie uns einfach an unter der kostenfreien Rufnummer 0800 333 0333. Sie können auch einen Rückruf zu Ihrem Wunschtermin vereinbaren oder uns eine E-Mail schicken.

Muss ich beim Wechsel meiner Krankenkasse eine Kündigungsfrist oder andere Fristen beachten?

Wenn Sie zu einer neuen Krankenkasse wechseln möchten, gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten bis zum Monatsende.

Beispiel: Sie haben sich im Monat März entschieden, zur Barmer Krankenkasse zu wechseln, und den Online-Antrag abgeschickt. Dann endet Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse zum 31. Mai. Ab dem 1. Juni sind Sie bei der Barmer versichert. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern: Die BARMER informiert Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechsel.

Habe ich in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich meine Krankenkasse wechseln möchte?

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre bisherige Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht. Krankenkassen sind übrigens dazu verpflichtet, Ihnen eine Erhöhung des Zusatzbeitrags spätestens einen Monat, bevor der neue Zusatzbeitrag gilt, mitzuteilen.

Beispiel: Seit dem 1. Januar sind Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert. Sie erhalten von der Krankenkasse die Information, dass zum 1. Juni desselben Jahres der Zusatzbeitrag erhöht wird. Obwohl Sie noch keine zwölf Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, können Sie nun auch vor Ablauf der zwölf Monate Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen beziehungsweise zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Ausnahme: Sind Sie freiwillig bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert und haben einen Wahltarif für ein gesetzliches Krankengeld abgeschlossen, besteht auch im Falle einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht.

Das sind Ihre Vorteile, wenn Sie zur Barmer wechseln: 

  • Mit der Teledoktor-App per Video zum Arzt – bei Bedarf inklusive Rezept und Krankschreibung 
  • Mit der 7Mind-App zwölf Monate kostenlos meditieren und entspannen
  • 200 Euro Extra-Budget als werdende Eltern im Familien-Plus-Paket nutzen
  • Bis zu 150 Euro Top-Geldprämie sichern im Barmer Bonusprogramm
  • Papier, Zeit und Nerven sparen mit der Barmer-App
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Egal, ob bereits bei uns versichert oder nicht: Mit unserem Vorteilsrechner können Sie Ihre persönlichen Vorteile errechnen. 

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Krankenkasse wechseln: Weitere Fragen und Antworten

Arbeitgeber und Informationspflicht

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sofort möglich. Dabei brauchen Versicherte keine Kündigungsfrist und keine Bindungsfrist einzuhalten. Dieses Wahlrecht besteht innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem Sie Ihre neue Beschäftigung aufgenommen haben.

Beispiel: Zum 1. September nehmen Sie die Beschäftigung bei Ihrem neuen Arbeitgeber auf. Bis zum 14. September ist es nun für Sie möglich, Ihre Mitgliedschaft gegenüber einer neuen Krankenkasse zu erklären, ohne eine Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung einhalten zu müssen. Bei der BARMER können Sie Ihre Mitgliedschaft ganz einfach online beantragen.

Eine formlose Information an den Arbeitgeber, die Hochschule oder die zuständige Arbeitsagentur reicht aus, wenn Sie beispielsweise von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zur Barmer wechseln. Teilen Sie der jeweiligen Stelle einfach den Namen und Sitz Ihrer neuen Krankenkasse mit.
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nicht darüber informieren, dass Sie in eine neue Krankenkasse eintreten. Legen Sie bei Ihrem ersten Arztbesuch nach dem Krankenkassenwechsel bei der Anmeldung einfach die Versichertenkarte der Kasse vor, zu der Sie gewechselt sind. Bei Überweisungen zu Fachärztinnen und Fachärzten ist es wichtig, dass diese die korrekte Information erhalten, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ihre noch laufenden Überweisungen zu Facharztpraxen werden dann entsprechend geändert.

Arztbesuch und Behandlung

Bei der Barmer sind alle Menschen herzlich willkommen. Sowohl Ihr Alter als auch Ihr Gesundheitszustand spielen bei einem Wechsel der Krankenversicherung keine Rolle. Kontaktieren Sie uns: Gemeinsam besprechen wir, wie Sie optimal versorgt werden können.

Der Versand der Versichertenkarte nimmt ungefähr ein bis zwei Wochen in Anspruch. Wenn Ihr Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen ist, haben Sie Ihre neue Versichertenkarte in der Regel pünktlich zum Versicherungsstart. Die neue Versichertenkarte ist unmittelbar ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft gültig.

Sollte Ihr Aufnahmeantrag erst kurzfristig zum Start der Versicherung bei der Barmer eingehen, finden wir eine individuelle und unkomplizierte Lösung für Sie. Ihr Versicherungsschutz ist auf jeden Fall garantiert.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite zur elektronischen Gesundheitskarte.

Ein Krankenkassenwechsel hat keine Auswirkungen auf Ihre Behandlung. Im Falle eines Wechsels zur Barmer während einer Behandlung überträgt sich Ihr Leistungsanspruch auf uns.

Krankenversicherung und Versicherungsschutz

Ja, bei einem Krankenkassenwechsel zur Barmer besteht ein nahtloser Versicherungsschutz – auch für die mitversicherten Familienmitglieder. Es kommt also nicht zu einer Versicherungslücke. Ein besonderer Vorteil: Jede anspruchsberechtigte Ehe- oder Lebenspartnerin und jeder anspruchsberechtigte Ehe- oder Lebenspartner und jedes anspruchsberechtigte Kind ist bei der Barmer beitragsfrei mitversichert.

Für ihre exzellenten Leistungen wurde die Barmer übrigens als Top-Krankenkasse für Familien ausgezeichnet. Entdecken Sie alle Vorteile für Familien, von denen Sie und Ihre Liebsten bei der Barmer profitieren.

Die Höhe Ihrer Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ist davon abhängig, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie Sie versichert sind – zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, als Studentin oder Student oder als selbstständig tätige Person. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Beiträge.

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Wenn sich Ihre Lebensumstände so ändern, dass Sie zum ersten Mal oder wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet sind, können Sie sich für jede gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind und in den vergangenen fünf Jahren keine gesetzliche Versicherung hatten und mehr als die Hälfte dieser Zeit entweder keine Versicherung besaßen, von der Versicherungspflicht befreit waren oder hauptberuflich selbstständig waren, können Sie nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Junge Frau sitzt am Tisch mit Laptop und Smartphone

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