Bessere Leistungen, günstigere Konditionen und individuelle Angebote: Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich für Sie aus verschiedenen Gründen lohnen. Die gute Nachricht: Kündigen und wechseln ist für gesetzlich Versicherte unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt. Erfahren Sie, worauf Sie bei Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) achten müssen und wie Sie die BARMER bei Ihrem Wechsel unterstützt.
Egal, ob bereits bei uns versichert oder nicht: Mit unserem Vorteilsrechner können Sie Ihre persönlichen Vorteile errechnen.
Die Höhe Ihrer Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ist davon abhängig, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie Sie versichert sind – zum Beispiel als Arbeitnehmer, Student oder selbstständig Tätiger. Weitere Informationen hierzu haben wir für Sie zusammengestellt im Bereich Beiträge.
Grundsätzlich gilt bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erheben den gleichen Beitragssatz. Dieser beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der von jeder gesetzlichen Krankenkasse individuell erhoben wird.
Bei der BARMER als eine der größten gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beträgt der Zusatzbeitrag 1,5 Prozent. Dafür erhalten Sie bei der Barmer ein großes Angebot an vielen starken Leistungen von kostenlosen Reiseschutzimpfungen, praktischen Online-Services und Apps sowie einem abwechslungsreichen Angebot an Kursen, um Ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Sobald Sie Mitglied bei der Barmer sind und eine Versichertennummer sowie einen Zugang für Meine Barmer besitzen, können Sie außerdem mit Bonuspunkte sammeln und aus tollen Prämien wählen.
Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Services der BARMER.
Wenn Sie zu einer neuen Kasse wechseln möchten, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten beachten.
Beispiel: Sie haben sich im Monat März für eine neue Kasse entschieden und reichen im gleichen Monat die Kündigung für Ihre alte Krankenkasse ein. Dann endet Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse zum 31. Mai.
Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwölf Monate schon einmal Ihre Krankenkasse gewechselt haben, ist gegebenenfalls zunächst eine Bindungsfrist von zwölf Monaten einzuhalten, bevor Sie erneut wechseln können. Wenn Sie einen Wahltarif bei Ihrer alten Kasse abgeschlossen haben, können daraus ebenfalls Bindungsfristen von bis zu drei Jahren entstehen.
Gerne prüfen wir für Sie, ob einer oder mehrere dieser Punkte bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung der Fall ist - nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie dann, wenn Ihre bisherige Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt beziehungsweise der Zusatzbeitrag erhöht wird. Krankenkassen sind übrigens dazu verpflichtet, Ihnen eine Erhöhung des Zusatzbeitrags spätestens einen Monat, bevor der neue Zusatzbeitrag gilt, mitzuteilen.
Beispiel: Seit dem 1. Januar 2021 sind Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Sie erhalten von der Kasse die Information, dass zum 1. Juni des gleichen Jahres der Zusatzbeitrag erhöht wird. Obwohl Sie noch keine zwölf Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, können Sie nun auch vor Ablauf der zwölf Monate wechseln.
Ausnahme: Sind Sie freiwillig bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert und haben einen Wahltarif für ein gesetzliches Krankengeld abgeschlossen, gilt auch im Falle einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht.
Wenn Berufstätige bei einem neuen Arbeitgeber starten, ist ein Krankenkassenwechsel sofort möglich - eine Kündigungsfrist entfällt dann.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sofort möglich. Dabei müssen Versicherte keine Kündigungsfrist und keine Bindungsfrist einhalten. Dieses Wahlrecht besteht innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem Sie Ihre neue Beschäftigung aufgenommen haben.
Beispiel: Zum 1. September nehmen Sie die Beschäftigung bei Ihrem neuen Arbeitgeber auf. Bis zum 14. September ist es nun für Sie möglich, Ihre Mitgliedschaft gegenüber der neuen Krankenkasse zu erklären. Bei der BARMER können Sie Ihre Mitgliedschaft ganz einfach online beantragen.
Eine formlose Information an Ihren Arbeitgeber, Ihre Hochschule oder die zuständige Arbeitsagentur reicht aus, wenn Sie zu einer anderen Kasse wechseln. Teilen Sie einfach mit, um welche Kasse es sich handelt.
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arzt nicht darüber informieren, dass Sie in eine neue Krankenkasse eintreten. Legen Sie bei Ihrem ersten Arztbesuch nach Ihrem Wechsel einfach die Versichertenkarte der Kasse vor, zu der Sie gewechselt sind. Bei Überweisungen zu Fachärzten ist es wichtig, dass diese die korrekte Information erhalten, bei welcher Kasse Sie versichert sind. Ihre noch laufenden Überweisungen zu Fachärzten werden dann entsprechend auch geändert.
Über ihren Krankenkassenwechsel müssen Versicherte ihren Arzt nicht gesondert informieren.
Bei der BARMER ist jede und jeder willkommen. Sowohl Ihr Alter als auch Ihr Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Kontaktieren Sie uns: Gemeinsam besprechen wir, wie Sie optimal versorgt werden können.
Der Versand der Versichertenkarte nimmt ungefähr ein bis zwei Wochen in Anspruch. Wenn Ihr Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bei uns eingegangen ist, haben Sie Ihre neue Versichertenkarte in der Regel pünktlich zum Versicherungsstart. Die neue Versichertenkarte ist unmittelbar ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft gültig.
Sollte Ihr Aufnahmeantrag erst kurzfristig zum Start der Versicherung bei der BARMER eingehen, finden wir auf jeden Fall eine individuelle und unkomplizierte Lösung für Sie. Ihr Versicherungsschutz ist auf jeden Fall garantiert.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite zur elektronischen Gesundheitskarte.
Bei einem Krankenkassenwechsel zur Barmer besteht auch für die mitversicherten Familienmitglieder ein nahtloser Versicherungsschutz. Ein besonderer Vorteil: Jeder anspruchsberechtigte Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und jedes anspruchsberechtigte Kind ist bei der Barmer beitragsfrei mitversichert.
Für exzellente Leistungen wurde die BARMER übrigens als Top Krankenkasse für Familien ausgezeichnet. Entdecken Sie alle Vorteile für Familien, von denen Sie und Ihre Liebsten bei der BARMER profitieren.
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Interessenten erreichen uns bei WhatsApp unter der Nummer 0160 8487788. Wir antworten nach kurzer Zeit, und zwar montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr. Sie möchten lieber mit uns telefonieren? Dann melden Sie sich unter der kostenfreien Nummer 0800 333 1010 rund um die Uhr.