Selbstständig optimal abgesichert:
Barmer Krankenversicherung

Krankenversicherung für Selbstständige: Beiträge und Leistungen

Selbstständige müssen in Deutschland krankenversichert sein. Sie können abhängig von ihrer bisherigen Situation zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Selbstständige einkommensabhängige Beiträge mit einem festen Mindestbetrag. In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach Alter, Gesundheit und Tarif.

Müssen sich Selbstständige krankenversichern?

Ja. In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Krankenversicherung für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt, sofern kein anderer Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht.

Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung haben Selbstständige?

Selbstständige haben unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Welche Option möglich ist, hängt vor allem von der bisherigen Versicherung ab. Zusätzlich kommt unter engen Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung in Betracht.

Freiwillig gesetzlich versichert

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip.

Sie können dort freiwillig versichert sein, wenn Sie bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen. Ohne diese ist ein Zugang nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. 

  • Beiträge: Die Beiträge richten sich nach Ihrem gesamten beitragspflichtigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Es gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestbemessungsgrundlage.
  • Leistungen: Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und umfassen medizinisch notwendige Behandlungen. Krankenkassen können zusätzliche Leistungen anbieten.

Privat versichert

In der privaten Krankenversicherung basiert der Beitrag auf dem individuellen Risiko.

  • Beiträge: Die Höhe hängt ab von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
  • Leistungen: Sie vereinbaren die Leistungen im Vertrag. Höhere Leistungen führen zu höheren Beiträgen.

Familienversicherung für Selbstständige 

Eine Familienversicherung kommt in Betracht, wenn Ihre selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ist und Ihr Einkommen unter der gesetzlich festgelegten Grenze liegt (derzeit 565 Euro im Monat). Diese Grenze wird regelmäßig angepasst.

  • Voraussetzung für Mitversicherung: Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist gesetzlich versichert.
  • Sind Sie jünger als 25? Dann können Sie die Familienversicherung gegebenenfalls auch über Ihre Eltern nutzen, wenn diese gesetzlich versichert sind.

Wichtig: In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Familienmitglied, anders als bei der gesetzlichen Variante, einen eigenen, kostenpflichtigen Vertrag. 

Was kostet die Krankenversicherung für Selbstständige?

Bei einer gesetzlichen Versicherung hängen Ihre Krankenkassenbeiträge ab von Ihren beitragspflichtigen Einnahmen.

Dazu gehören neben dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit auch andere Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können. Dazu zählen z. B. Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte. 

Beiträge werden oft zunächst vorläufig festgesetzt und dann später anhand Ihrer Einkommensteuererklärung endgültig berechnet.

Wichtige Faktoren:  

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent (ermäßigt 14,0 Prozent ohne Krankengeld).
  • Kassenindividueller Zusatzbeitrag: Höhe unterscheidet sich je nach Kasse.
  • Pflegeversicherung:  Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent. Kinderlose über 23 zahlen 4,2 Prozent, Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren gestaffelt nach der Kinderanzahl weniger (wenigstens 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren).

Mindestbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze beachten

  • Einkommensuntergrenze: Bei der freiwilligen GKV derzeit 1.318,33 Euro pro Monat (Stand 2026) – auch wenn Sie weniger verdienen, müssen Sie Beiträge auf dieser Basis zahlen.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Sie liegt aktuell bei 5.812,50 Euro pro Monat (Stand 2026). Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge berechnet. Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt.

Wie die Beiträge für die PKV berechnet werden

Die Beiträge der PKV richten sich nach individuellen Kriterien bei Versicherungsbeginn, wie: 

  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Vorerkrankungen
  • Gebuchtes Leistungspaket 

Welche Leistungen sind für Selbstständige enthalten?

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen denselben Leistungsumfang wie die gesetzliche Pflichtversicherung, darunter: 

Darüber hinaus bieten Krankenkassen je nach Satzung zusätzliche Leistungen, zum Beispiel:

Bei den Leistungen der privaten Krankenversicherung kommt es auf den Vertrag an, den Sie mit der privaten Krankenkasse abschließen. 

Gesetzlich oder privat versichert – wann lohnt sich was? 

GKV ist oft sinnvoll, wenn

  • Sie ein schwankendes oder geringes Einkommen haben
  • Sie eine Familie absichern möchten
  • Sie Wert auf planbare Beiträge legen

PKV ist oft sinnvoll, wenn

  • Sie ein stabiles hohes Einkommen haben
  • Sie erweiterte Leistungen wünschen

Was sollen Selbstständige beim Wechsel der Krankenversicherung beachten?

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist oft langfristig. 

Wichtige Punkte: 

  • Familienplanung
    In der gesetzlichen Versicherung können Familienangehörige unter Umständen kostenfrei mitversichert werden.
  • Gesundheit
    Vor Eintritt erfolgt eine Gesundheitsprüfung, die den Beitrag beeinflusst.
  • Rückkehrmöglichkeit
    Eine Rückkehr von der PKV in die GKV wird mit zunehmendem Alter immer schwieriger. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gesetzlich stark eingeschränkt und nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

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Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige

Allgemeines zur Krankenversicherung für Selbstständige

Als Selbstständige oder Selbstständiger kümmern Sie sich selbst um Ihren Versicherungsschutz und tragen die Beiträge grundsätzlich selbst. Je nach Ihrer bisherigen Versicherung und den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Grundsätzlich gilt eine Krankenversicherungspflicht für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, soweit kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung besteht.

Arbeiten Sie hauptsächlich für einen Auftraggeber, sind in dessen Abläufe eingebunden und weisungsgebunden, kann geprüft werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Wird eine Tätigkeit rückwirkend als abhängige Beschäftigung eingestuft, können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Zahlungspflichtig gegenüber den Sozialversicherungsträgern ist grundsätzlich der Arbeitgeber (bisherige Auftraggeber). Der Arbeitnehmer trägt grundsätzlich den gesetzlich vorgesehenen Arbeitnehmeranteil; dessen nachträglicher Abzug vom Arbeitsentgelt ist allerdings nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.   

Sie können Ihren Status über das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.

Wenn Sie künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann die Künstlersozialkasse relevant sein.

Sie übernimmt den Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, der dem Arbeitgeberanteil bei Beschäftigten entspricht. 

Voraussetzung ist, dass Ihre Tätigkeit die gesetzlichen Kriterien erfüllt.

Optionen für Selbstständige

Je nach Voraussetzungen kommen die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine beitragsfreie Familienversicherung in Betracht.

Eine kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören Einkommensgrenzen und die Voraussetzung, dass keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.

  • Voraussetzung für Mitversicherung: Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist gesetzlich versichert.
  • Sind Sie jünger als 25? Dann können Sie die Familienversicherung gegebenenfalls auch über Ihre Eltern nutzen, wenn diese gesetzlich versichert sind.
     

Leistungen und Kosten für Selbstständige

In der GKV zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (14 Prozent ermäßigt) plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag sowie den Beiträgen zur Pflegeversicherung auf Ihr Einkommen, mindestens aber auf Basis von 1.318,33 Euro monatlich (Stand 2026). Die Beiträge der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach persönlichen Faktoren und dem gewählten Tarif. 

Ja, Sie können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt für die GKV ebenso wie für die Basisabsicherung der PKV.

Dabei gilt:

  • Beiträge zur Basisabsicherung sind vollständig absetzbar
  • Zusatzleistungen können eingeschränkt berücksichtigt werden 

Autor: Tobias Reuter (Redakteur, Content Fleet GmbH) 

Qualitätssicherung: Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Bundesamt für Soziale Sicherung (Abruf vom 01.09.2026): Künstlersozialkasse

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Abruf vom 01.09.2026): Einkommensteuergesetz (EStG) § 10

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 01.09.2026): Leistungen der (gesetzlichen) Krankenversicherung

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 01.09.2026): Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 01.09.2026): Wechsel zwischen GKV und PKV

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Abruf vom 01.09.2026): Für den Fall der Fälle: Sich versichern und vorsorgen

Die Bundesregierung (Abruf vom 01.09.2026): Rechengrößen in der Sozialversicherung

Familienportal NRW (Abruf vom 01.09.2026): Familienversicherung

gesund.bund.de (Abruf vom 01.09.2026): Leistungen für Versicherte

GKV-Spitzenverband (Abruf vom 01.09.2026): Beitragssatz

GKV-Spitzenverband (Abruf vom 01.09.2026): Krankenkassenliste

GKV-Spitzenverband (Abruf vom 01.09.2026): Pflegeversicherung Beitragssatz

Haufe (Abruf vom 01.09.2026): Littmann/Bitz/Pust: Das Einkommensteuerrecht, EStG § 10 ... / C. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen gemäß § 10 Abs 1 Nr 3 EstG 

IHK Köln (Abruf vom 01.09.2026): Scheinselbstständigkeit

IHK München und Oberbayern (Abruf vom 01.09.2026): Scheinselbstständigkeit vermeiden

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (Abruf vom 01.09.2026): Vorsorgeaufwendungen – was ist das? 

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 01.09.2026): § 5 SGB V Versicherungspflicht 

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 01.09.2026): § 10 SGB V Familienversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 01.09.2026): § 11 Leistungsarten

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 01.09.2026): § 241 Allgemeiner Beitragssatz

Verbraucherzentrale (Abruf vom 01.09.2026): Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse: Das müssen Sie wissen

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