- Aus der Selbstständigkeit in die GKV wechseln: So läuft es ab
- Wechsel von der PKV in die GKV: Welche Optionen gibt es für Selbstständige?
- Wechselmodell 1: Von der Selbstständigkeit ins Angestelltenverhältnis
- Wechselmodell 2: Über die Familienversicherung in die GKV
- Wechselmodell 3: In die GKV über die studentische Pflichtversicherung
- Wechselmodell 4: Wechsel in die GKV über Bezug von Arbeitslosengeld
- Weitere Fragen zur Rückkehr in die GKV für Selbstständige
Selbstständige können unter gewissen Umständen von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. In den meisten Fällen müssen sie dafür ihre hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben. Wann Selbstständige zurück in die GKV können, was ab einem Alter von 55 Jahren gilt und was Sie beim Wechsel beachten müssen.
Aus der Selbstständigkeit in die GKV wechseln: So läuft es ab
Wird für Sie eine Versicherungspflicht in der GKV begründet oder entsteht ein Anspruch auf Familienversicherung, können Sie Ihrer PKV unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend zu diesem Zeitpunkt kündigen. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Fristen einhalten und der PKV den neuen Versicherungsschutz nachweisen.
Wechsel für Selbstständige Schritt für Schritt
- Bei GKV anmelden: Melden Sie sich so zügig wie möglich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl an.
- PKV kündigen: Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht müssen Sie Ihrer PKV kündigen.
- Versichertenstatus nachweisen: Die Kündigung Ihrer PKV wird erst wirksam, wenn Sie nachweislich bei einer GKV versichert sind. Hierfür benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung der GKV.
Diese Nachweise brauchen Sie
- Die gesetzlichen Krankenkassen fordern einen Nachweis darüber, dass Sie Ihrer Selbstständigkeit nicht mehr hauptberuflich nachgehen.
- Sie müssen ebenfalls einen Nachweis erbringen, dass für Sie die Versicherungspflicht eingetreten ist. Das kann Ihr neuer Arbeitsvertrag oder der Nachweis über Bezug von Arbeitslosengeld sein.
- Beginnen Sie ein Studium und wechseln dadurch in die studentische gesetzliche Krankenversicherung, schicken Sie der PKV den Nachweis Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Eine reine Immatrikulations- oder Semesterbescheinigung genügt nicht immer.