- Welche Krankenversicherung gibt’s für studentische Aushilfen im Minijob?
- Wie wirkt sich ein Minijob auf deine Krankenversicherung aus?
- Kannst du als Student mit Minijob familienversichert bleiben?
- Wie beeinflusst deine Arbeitszeit die Krankenversicherung?
- Was passiert bei Änderungen im Job?
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- FAQ: Krankenversicherung für Studenten mit einem Minijob
Auch mit einem Minijob bleibst du im Studium in der Regel über deinen bisherigen Status krankenversichert, oft sogar ohne eigene Beiträge, wenn du familienversichert bist. Für die Familienversicherung darfst du monatlich nur bis zu einer bestimmten Grenze Geld verdienen.
Welche Krankenversicherung gibt’s für studentische Aushilfen im Minijob?
Studierende mit einem Minijob haben verschiedene Optionen für ihre Krankenversicherung: Familienversicherung, Krankenversicherung der Studierenden (KVdS), freiwillige gesetzliche Versicherung oder private Versicherung.
Du hast einen Nebenjob, um dir dein Studium zu finanzieren? Das ändert nichts an der grundsätzlichen Regel in Deutschland: Du musst krankenversichert sein.
Deine Optionen im Detail:
- Familienversicherung: Du bist kostenlos über deine Eltern mitversichert. In einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kannst du dich auch über deine gesetzlich versicherte Partnerin oder deinen gesetzlich versicherten Partner kostenlos versichern lassen.
- Studentische Krankenversicherung: Du zahlst einen pauschalen, preisgünstigen Beitrag – circa 150 Euro pro Monat (Stand: 2026, variiert je nach Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse).
- Freiwillige Versicherung: Wenn du älter als 30 Jahre bist oder ein höheres Einkommen hast, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Deine Beiträge werden dann einkommensabhängig berechnet, liegen jedoch mindestens bei einem Beitrag von etwa 270 Euro pro Monat (Stand: 2026, variiert je nach Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse).
- Private Versicherung: Für die private Krankenversicherung ist zu Beginn des Studiums eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht nötig. Diese Entscheidung gilt grundsätzlich für die gesamte Studienzeit.