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Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Studierende in der Krankenversicherung 2026?

Lesedauer weniger als 5 Min

Redaktion:

Tobias Reuter (Redakteur, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Die Einkommensgrenze für Studierende liegt 2026 bei 565 Euro monatlich (Familienversicherung) beziehungsweise 603 € bei Minijobs. Überschreitest du diese Grenze, musst du dich selbst versichern.

Welche Krankenversicherung gilt für Studierende?

Dein Versicherungsstatus hängt vor allem von zwei Dingen ab: von deinem Alter und von deinem Einkommen.

Typische Optionen im Studium:

Das gilt für dich:

  • Du bist unter 25 Jahre alt und verdienst wenig: Du kannst dich in der Regel familienversichern.
  • Dein Einkommen liegt über der Einkommensgrenze der Familienversicherung: Eine eigene Versicherung ist nötig. Das ist zum Beispiel im dualen Studium meistens der Fall.
  • Du bist älter als 25 und verdienst wenig: Die Familienversicherung über die Eltern endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag. Oft kannst du dann die Krankenversicherung für Studierende nutzen. In einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kannst du weiterhin familienversichert sein
     

Welche Altersgrenzen gelten in der Familienversicherung?

In der Regel endet die Familienversicherung für Kinder mit Vollendung des 25. Lebensjahres. 

Die Familienversicherung über die Eltern kann bei bestimmten gesetzlichen Ausnahmeregeln verlängert werden, zum Beispiel wenn das Studium durch einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Freiwilligendienst unterbrochen wurde. Die Verlängerung ist zeitlich begrenzt und muss der Krankenkasse nachgewiesen werden.

Eine Familienversicherung ist auch nach deinem 25. Geburtstag möglich, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und andere Voraussetzungen erfüllt werden. 

Welche Einkommensgrenzen gelten in der Familienversicherung?

Damit du familienversichert sein kannst, darf dein regelmäßiges monatliches Einkommen, beispielsweise aus einem Nebenjob, nicht über den gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen liegen.

Das sind die geltenden Einkommensobergrenzen für 2026:

  • Allgemein: 565 Euro monatlich
  • Für Minijobs ohne weiteres Einkommen: 603 Euro monatlich 

Liegt dein Einkommen unter der für dich relevanten Grenze, kannst du weiterhin die Familienversicherung nutzen und brauchst keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. 

Wie beeinflusst dein Einkommen deinen Versicherungsstatus?

Wenn du dein eigenes Geld verdienst, entscheidet die Gesamtsumme deines Einkommens, ob du familienversichert bleiben darfst oder dich eigenständig versichern musst.

Für dein Einkommen zählen alle Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht, sie werden zusammengerechnet.

Das sind unter anderem:

  • Einkommen aus dem Nebenjob (Minijob, Werkstudentenjob)
  • Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit
  • Kapitalerträge (zum Beispiel Zinsen)
  • Einnahmen aus einer Vermietung

Diese Einnahmen werden normalerweise nicht angerechnet:

  • BAföG
  • Unterhaltszahlungen der Eltern
  • Kindergeld
  • Zweckgebundene Stipendien

Deshalb solltest du dein Einkommen gut im Blick behalten, besonders wenn du mehrere Einnahmequellen hast.

Kannst du kurzfristig mehr verdienen?

Unter bestimmten Bedingungen kannst du auch dann in der Familienversicherung bleiben, wenn du über einen kurzfristigen Zeitraum mehr verdienst, als die Einkommensgrenze bestimmt.

Das ist erlaubt:

  • Minijob: Du arbeitest zum Beispiel in den Semesterferien vorübergehend etwas mehr.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Du hast eine kurzfristige Beschäftigung, zum Beispiel einen Ferienjob. Das bedeutet, du darfst maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr in diesem Job arbeiten und er ist von vorneherein zeitlich begrenzt. Die Höhe deines Verdienstes spielt in diesem Fall keine Rolle. Für die Familienversicherung prüft die Krankenkasse jedoch zusätzlich, ob insgesamt ein regelmäßiges Einkommen vorliegt.
  • Unvorhersehbare Mehrarbeit: Du machst zum Beispiel eine Krankheitsvertretung. Das darf aber maximal in zwei Monaten innerhalb eines 12-monatigen Beschäftigungszeitraums der Fall sein.

Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung?

Wenn du nicht länger familienversichert bleiben kannst, weil du beispielsweise die Altersgrenze überschritten hast oder dein Einkommen zu hoch ist, musst du dich selbst krankenversichern. Meist wechselst du in die studentische Krankenversicherung.

Beachte folgende Voraussetzungen der Krankenversicherung für Studenten:

  • Du bist jünger als 30 Jahre
  • Du arbeitest maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit.

Kalkuliere dafür Kosten von etwa 150 Euro pro Monat ein (inklusive Beitrag für die Pflegeversicherung).

Welche Einkommensgrenzen gelten in der studentischen Krankenversicherung?

In der Krankenversicherung für Studierende ist nicht die Höhe deines Einkommens entscheidend, sondern dass du beim Jobben zeitliche Begrenzungen einhältst und dein Studium trotz Nebenjob Priorität hat. 

Wichtig:

  • In der KVdS darfst du eine selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben, dann musst du dich freiwillig versichern
  • Besondere Regeln gelten für Werkstudenten (Werkstudentenprivileg).

Was musst du deiner Krankenkasse melden?

Du hast eine Meldepflicht gegenüber deiner Krankenversicherung. Das bedeutet: Sobald sich etwas ändert, musst du aktiv werden.

Das musst du deiner Krankenkasse melden:

  • Du nimmst neuen Job auf.
  • Die Höhe deines Einkommens ändert sich.
  • Der Umfang der Tätigkeit ändert sich

Wichtig: Wenn du eine neue Beschäftigung/selbstständige Tätigkeit aufnimmst, sich die Höhe deines Einkommens oder der Umfang deiner Tätigkeit verändert und du es nicht meldest, kann die Krankenkasse Beiträge rückwirkend verlangen. Das wird schnell teuer. Deshalb ist es immer besser, transparent zu sein und frühzeitig Bescheid zu geben – bei der Barmer etwa über das Meldeformular. 

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Häufige Fragen zur Einkommensgrenze für Studierende

Verdienst du dauerhaft mehr als die zulässige Grenze, endet deine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern oder deiner Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner. Du musst dich dann selbst krankenversichern.
Ja, für begrenzte Zeiträume darfst du mehr verdienen, ohne aus der Familienversicherung zu fallen. In den Semesterferien sind höhere Verdienste bei deinem Minijob vorübergehend möglich. Ferienjobs darfst du bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr ausüben. Auch unvorhergesehene Mehrarbeit ist in maximal zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten zulässig.
In der studentischen Krankenversicherung kommt es vielmehr auf die zeitlichen Grenzen deiner Beschäftigung an. Während der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Wochenstunden arbeiten. In den Semesterferien oder bei Arbeit überwiegend abends, nachts oder am Wochenende gelten Ausnahmen.
Die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung speziell für Studierende liegen bei etwa 150 Euro. Dieser Betrag deckt sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung ab.
BAföG-Zahlungen zählen nicht zu den anrechenbaren Einkünften. Ein Stipendium zählt zu den Einnahmen bei familienversicherten Studierenden. 

Arbeitsvertrag.org (Abruf vom 27.04.2026): „Kurzfristige Beschäftigung: So nutzen Sie die flexible Jobform richtig“

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 27.04.2026): Ratgeber Krankenversicherung

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 27.04.2026): Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung 

Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 27.04.2026): Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Krankenversicherung

Einkommensteuergesetz (EStG) (Abruf vom 27.04.2026): § 3

Finanztip (Abruf vom 27.04.2026): Das musst Du zur Krankenversicherung im Studium wissen

Finanztipp (Abruf vom 27.04.2026): So viel dürfen familienversicherte Kinder und Partner verdienen

gesund.bund.de (Abruf vom 27.04.2026): Wie können sich Studierende krankenversichern?

Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (Abruf vom 27.04.2026): § 10 SGB V Familienversicherung

Statistisches Bundesamt (Abruf vom 27.04.2026): Einkünfte

Studis Online (Abruf vom 27.04.2026): Pflege- und Krankenversicherung: Kostenfrei mit Familienversicherung im Studium

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