Eines ist klar: Alle Studierenden brauchen eine Krankenversicherung, das schreibt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht vor. Dabei kommen für dich grundsätzlich mehrere Möglichkeiten infrage. Welche Option genau zu dir passt, kommt beispielsweise darauf an, wie alt du bist, wie viel du in Praktika oder Nebenjobs verdienst und wie viele Stunden du arbeitest.
Die KVdS ist für dich möglich, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Die studentische Krankenversicherung endet in der Regel mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. In welchem Fachsemester du bist, spielt keine Rolle.
Die KVdS kann allerdings verlängert werden. Das ist in folgenden Ausnahmefällen möglich:
Trifft einer dieser Punkte auf dich zu? Dann kontaktiere uns für Details – wir beraten dich gerne.
Bist du in der KVdS versichert, darfst du monatlich maximal 505 Euro mit Nebenjobs verdienen. Handelt es sich um einen Minijob, liegt die Einkommensgrenze bei maximal 538 Euro. Liegt dein Einkommen darüber, kannst du unter Umständen trotzdem in der KVdS bleiben, sofern deine Arbeit wie die eines Werkstudenten oder einer Werkstudentin gewertet wird. Dazu kontaktiere uns bitte, wir prüfen das für dich.
Du kannst auch neben dem Studium eine Selbstständigkeit aufnehmen, darfst diese aber nicht hauptberuflich ausüben. Hauptberuflich Selbstständige können sich bei der Barmer freiwillig zu günstigen Konditionen versichern.
Wichtig zu wissen: Unterhaltszahlungen von Eltern und Ehepartnern und Ehepartnerinnen zählen nicht zum Einkommen. Das Gleiche gilt für BAföG.
Jobbst du neben deinem Studium, darfst du maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten, um in der KVdS zu bleiben. Andernfalls gilt deine Tätigkeit nicht mehr als Nebenjob, sondern als sozialversicherungspflichtig. Dann müssen dein Arbeitgeber und du Sozialversicherungsbeiträge zahlen, einschließlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Damit wechselst du von der KVdS in die reguläre Arbeitnehmer-Versicherung und zahlst andere Beiträge.
Gut zu wissen: Die 20-Stunden-Grenze darfst du überschreiten, wenn du die Tätigkeit nur in den Semesterferien ausübst oder sie auf drei Monate befristet ist. In diesem Fall kannst du zeitweise mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – höchstens jedoch für 26 Wochen innerhalb von zwölf Monaten.
Beitrag pro Monat bis 30.09.2024 | Beitrag pro Monat ab 01.10.2024 |
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Studentische Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag: | |
100,77 Euro | 106,10 Euro |
Pflegeversicherung für Studierende: | |
27,61 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder) oder: 32,48 Euro (Studierende über 23 Jahren ohne Kinder*)
| 29,07 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder) oder: 34,20 Euro (Studierende über 23 Jahren ohne Kinder*)
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Gesamt | |
128,38 Euro bzw. 133,25 Euro | 135,17 Euro bzw. 140,30 Euro |
*Studierende mit Kindern unter 25 Jahren zahlen einen reduzierten Pflegebeitrag und erhalten ab dem 2. Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind. Weitere Infos finden Sie hier Beiträge zur Pflegeversicherung.
Die Beiträge gelten ebenfalls für versicherungspflichtige Personen im Praktikum und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Azubis des zweiten Bildungswegs, freiwillig gesetzlich versicherte Berufsfachschüler und Berufsfachschülerinnen sowie Studierende im Ausland.
Wichtig: Zum 1. Oktober 2024 steigt der BAföG-Bedarfssatz an. Dieser dient als Grundlage, um den Studierendenbeitrag für die gesetzlichen Krankenkassen zu berechnen. Daher müssen alle Krankenkassen ihre Beiträge für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende anpassen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie selbst BAföG beziehen oder nicht. Übrigens: Wenn du nebenbei jobbst, variiert dein Beitrag – abhängig von deinem Gehalt, dem Arbeitsumfang und der Beschäftigungsdauer.
Du kannst während des Studiums kostenlos in der Familienversicherung mit deinen Eltern bleiben, wenn du unter 25 Jahre alt bist. Ab deinem 25. Geburtstag kannst du in die günstige Krankenversicherung der Studenten wechseln.
Hast du vor oder während des Studiums einen Freiwilligendienst oder einen freiwilligen Wehrdienst absolviert, wird dir diese Zeit angerechnet: Du bist dann über deinen 25. Geburtstag hinaus weiter familienversichert. So ist eine Verlängerung der Familienversicherung von maximal zwölf Monaten möglich.
Keine Altersgrenze gilt für Studierende, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst finanziell versorgen können. Für Studierende, die über die Familienversicherung ihrer Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise -partnerinnen versichert sind, gilt ebenfalls keine Altersgrenze.
Du bist kostenfrei mitversichert, wenn dein monatliches Einkommen maximal 505 Euro beträgt (538 Euro bei Ausübung eines Minijobs). Wenn du neben deinem Studium eine Selbstständigkeit aufnimmst, ist es ausschlaggebend, dass du sie neben- und nicht hauptberuflich ausübst. Übst du eine Nebenbeschäftigung aus oder nimmst eine Selbstständigkeit auf, prüfen wir gern für dich, ob die kostenfreie Familienversicherung weiter bestehen bleibt. Bitte kontaktiere uns für eine persönliche Beratung.
Wichtig zu wissen: Unterhaltszahlungen von Eltern und Ehepartnern oder Ehepartnerinnen zählen nicht zum Einkommen. Das Gleiche gilt für BAföG.
Du kannst dich als Student freiwillig versichern, wenn mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst, die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) endet und damit deine Krankenversicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse entfällt.
Überwiegt deine selbstständige Tätigkeit über das Studium, bist du also hauptberuflich selbstständig, kannst du dich ebenfalls freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse wie der Barmer versichern.
Die Kosten für die freiwillige Versicherung sind abhängig von deinem Einkommen. Der für dich geltende Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,0 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der Barmer derzeit 2,19 Prozent beträgt, und die Pflegeversicherung mit einem Beitragssatz von 4,0 Prozent. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag. Dieser gilt, wenn du monatlich bis zu 1.178,33 Euro verdienst. Für das Jahr 2024 liegt er bei:
Eltern mit mindestens einem Kind unter 25 Jahren zahlen einen reduzierten Pflegebeitrag von 40,06 Euro (3,4 Prozent). Dieser reduziert sich ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozent je Kind.
Verdienst du mehr, werden deine Beiträge einkommensabhängig berechnet.
Dich zieht es raus aus Deutschland? Kein Problem. Je nachdem, in welchem Land du studieren oder ein Praktikum absolvieren möchtest, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für deine Krankenversicherung. Studierst du beispielsweise in einem Staat der Europäischen Union oder in Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz und behältst deinen Hauptwohnsitz in Deutschland, ist weiterhin die Krankenversicherung der Studenten möglich. In bestimmten Fällen gilt das auch für die Familienversicherung. Studierst du außerhalb der EU, musst du dich in der Regel in dem jeweiligen Land selbst versichern. Denke auch rechtzeitig vor der Abreise an deine Schutzimpfungen.
Alles Wichtige zum Auslandsstudium
Auch Studierende, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, müssen für die Dauer ihres Aufenthalts krankenversichert sein. Welche Möglichkeiten infrage kommen, hängt unter anderem von Herkunftsland und Alter ab.
Bist du in der Krankenversicherung der Studenten versichert, darfst du nicht mehr als maximal 538 Euro monatlich verdienen. Doch Werkstudenten und Werkstudentinnen, die in der Regel über diesen Verdienst hinauskommen, dürfen unter gewissen Voraussetzungen trotzdem in der Krankenversicherung der Studenten bleiben.
Um von diesem Werkstudentenprivileg zu profitieren, darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Grenze kannst du jedoch maximal 26 Wochen im Jahr überschreiten, wenn du abends, nachts oder an den Wochenenden arbeitest.
Alle wichtigen Details und Sonderfälle liest du im Werkstudenten-FAQ.
In dualen, praxisintegrierten und ausbildungsbegleitenden Studiengängen musst du dich gesetzlich krankenversichern. Das gilt für die Theorie- und die Praxisphasen. Du bist also wie regulär Berufstätige krankenversichert: Dies ist Pflicht für alle, deren Jahreseinkommen unter einer gewissen Grenze liegt. Eine Privatversicherung oder eine Familienversicherung ist für dual Studierende nicht möglich.
Die Kosten hängen von deinem Verdienst ab. Mit dem Beitragsrechner findest du heraus, mit welchen Abgaben du rechnen kannst.
Die richtige Wahl der Krankenversicherung während eines Praktikums hängt von der Art des Praktikums ab.
Pflichtpraktikum: Die Bedingungen unterscheiden sich für Zwischenpraktika und vorgeschriebene Vor- beziehungsweise Nachpraktika.
Freiwilliges Praktikum:
Die monatlichen Kosten für die Krankenversicherung der Studenten setzen sich wie folgt zusammen:
Beitrag pro Monat bis 30.09.2024 | Beitrag pro Monat ab 01.10.2024 |
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Studentische Krankenversicherung: | |
100,77 Euro | 106,10 Euro |
Pflegeversicherung für Studierende: | |
27,61 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder) oder: 32,48 Euro für Studierende über 23 Jahren ohne Kinder* Studierende mit Kindern erhalten einen Abschlag auf ihren Pflegebeitrag – Für das erste Kind reduziert sich der Pflegebeitrag 4,0 auf 3,4 Prozent. Für jedes weitere Kind reduziert sich der Beitrag um je 0,25 Prozent. Das gilt für zwei bis fünf Kinder unter 25 Jahren. | 29,07 Euro (Studierende unter 23 Jahren ohne Kinder) oder: 34,20 Euro für Studierende über 23 Jahren ohne Kinder* Studierende mit Kindern erhalten einen Abschlag auf ihren Pflegebeitrag – Für das erste Kind reduziert sich der Pflegebeitrag 4,0 auf 3,4 Prozent. Für jedes weitere Kind reduziert sich der Beitrag um je 0,25 Prozent. Das gilt für zwei bis fünf Kinder unter 25 Jahren. |
Gesamt | |
128,38 Euro beziehungsweise 133,25 Euro | 135,17 Euro beziehungsweise 140,30 Euro |
Gut zu wissen: Diese Beiträge gelten auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Azubis des zweiten Bildungswegs sowie freiwillig versicherte Berufsfachschüler und Auslandsstudierende.
Wichtig: Wenn du nebenbei jobbst, variiert dein Beitrag – abhängig von deinem Gehalt, dem Arbeitsumfang sowie der Beschäftigungsdauer.
* Eltern mit Kindern unter 25 Jahren zahlen einen reduzierten Pflegebeitrag und erhalten ab dem 2. Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind. Weitere Infos finden Sie hier Beiträge der Pflegeversicherung.
Das kommt darauf an, wie du versichert bist. Hier siehst du die Grenzen hinsichtlich Einkommen und Arbeitszeit im Überblick:
Familienversicherung | Krankenversicherung der Studenten | |
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Maximales monatliches Einkommen | 505 Euro, bei Minijob 538 Euro | Bei Überschreiten der Minijob-Grenze ist eine Prüfung erforderlich, ob du versicherungsfrei als Werkstudent beziehungsweise Werkstudentin giltst. |
Maximale wöchentliche Arbeitszeit | / | 20 Stunden* |
Altersgrenzen | 25 Jahre bei der Familienversicherung über die Eltern | 30 Jahre |
* Die 20-Stunden-Grenze kann überschritten werden, wenn die Tätigkeit nur in den Semesterferien ausgeübt wird oder auf drei Monate befristet ist. Maximal darf die 20-Stunden-Grenze für 26 Wochen im Laufe eines Zeitjahres überschritten werden, bevor die Tätigkeit versicherungs- beziehungsweise beitragspflichtig wird.
Falls für dich die Voraussetzungen für eine Familienversicherung und die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) nicht gegeben sind, wirst du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin über deinen Arbeitgeber versichert.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich, solange du deine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich und nicht hauptberuflich ausübst und dein Einkommen nicht mehr als 505 Euro beträgt. Bist du im Studierendentarif versichert, darfst du deine selbstständige Tätigkeit ebenfalls nicht hauptberuflich ausüben.
Fülle den Aufnahmeantrag bequem online aus – und lehne dich danach zurück: Wir klären mit deiner bisherigen Krankenkasse alles Weitere.
Unter manchen Umständen kann die KVdS über den 30. Geburtstag hinaus verlängert werden. Das ist in folgenden Ausnahmefällen möglich:
Du darfst in der Krankenversicherung der Studenten wie auch in der Familienversicherung neben deinem Studium Geld verdienen. Allerdings gelten gewisse Einkommensgrenzen. In der KVdS darfst du nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienen (BAföG und Unterhaltszahlungen zählen nicht dazu). Liegt dein Einkommen darüber, sag uns bitte Bescheid – wir prüfen dann für dich, ob du unter Umständen als Werkstudent beziehungsweise Werkstudentin trotzdem in der KVdS bleiben kannst. In der Familienversicherung darfst du maximal 505 Euro (bei einem Minijob maximal 538 Euro) verdienen.
In beiden Versicherungsfällen ist es wichtig, dass du deine Tätigkeit nicht haupt-, sondern nebenberuflich ausübst. Das gilt auch für eine Selbstständigkeit.