Als Student oder Studentin brauchst du für die Immatrikulation eine gültige Krankenversicherung. Bei der Barmer bist du – je nach Alter, Einkommen und Studiensituation – entweder kostenlos familienversichert, in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) oder freiwillig gesetzlich versichert.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind weitgehend identisch. Unterschiede zeigen sich vor allem in diesen Bereichen:
| Kriterium | Warum das wichtig ist | Was die Barmer bietet |
|---|---|---|
| Beitrag | Studierende haben oft ein begrenztes Budget. | Bei der Barmer sind die Beiträge für Studierende klar geregelt und planbar. 2026 liegen sie – je nach Alter und Familiensituation – bei rund 146 bis 151 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung. |
| Digitale Services | Viele organisatorische Themen im Studium lassen sich direkt digital erledigen, etwa Bescheinigungen für die Immatrikulation oder das Einreichen von Unterlagen. | Im Mitgliederbereich Meine Barmer regeln Studis per App oder im Web ihre Anliegen schnell & sicher. |
| Zusatzleistungen | Hier unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen besonders. | Zum Beispiel Barmer Bonus (bis zu 200 Euro im Jahr), Geld-zurück-Tarife (bis zu 1.350 Euro zurück in drei Jahren) und Reiseimpfungen Plus (100% Kostenerstattung). |
| Erreichbarkeit | Bei Einschreibung, Jobwechsel oder Statusfragen brauchen Studis schnelle Hilfe. | Kontakt per Live-Chat, E-Mail, Telefon möglich. |
| Wechsel | Der Wechsel soll einfach und ohne Lücke im Versicherungsschutz funktionieren. | Online-Antrag in wenigen Minuten, Kündigung der bisherigen Krankenkasse durch die Barmer, lückenlose Versicherung. |
Fazit: Die Barmer ist die beste Krankenversicherung für dich, wenn du während deines Studiums eine unkomplizierte Organisation, schnelle digitale Prozesse und persönliche Unterstützung bei typischen Studiensituationen suchst. Dazu gehören eine App für Bescheinigungen und Anträge, digitale Einreichung von Dokumenten, Telemedizin sowie Beratung bei Themen wie Werkstudentenjob, Praktikum, Einkommensgrenzen oder dem Übergang in den Beruf.
In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt: Jeder muss krankenversichert sein, auch Studierende. Für dein Studium musst du daher vorher klären, wie du krankenversichert bist – ohne Nachweis keine Einschreibung.
Du hast die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
Familienversicherung: Du bist kostenlos über Eltern oder Ehe-/Lebenspartnerin oder -partner mitversichert – wenn deine Voraussetzungen stimmen.
Studentische Krankenversicherung (KVdS): Preisreduzierter Studierendentarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gilt in der Regel bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Höherpreisige Option, wenn weder die KVdS noch die Familienversicherung infrage kommen. Die Beiträge sind einkommensabhängig.
Private Krankenversicherung (PKV): Entscheidest du dich für eine private Krankenversicherung und lässt dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, gilt diese Befreiung für dein Studium. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn sich dein Versicherungsstatus rechtlich ändert.
Ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen ist möglich.
Halte die Mindestbindungsfrist ein, bevor du wechselst. In der Familienversicherung läuft ein Wechsel automatisch über den Statuswechsel.
Du kannst in die PKV wechseln, sobald du dich von der GKV-Pflicht befreien lässt. Der Antrag muss aber innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Versicherungspflicht eingehen. Sonst ist die Befreiung nicht möglich.
Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich – das solltest du vorher gut abwägen.
Zur Krankenversicherung der Studierenden gehört immer auch die Pflegeversicherung (PV) für Studierende. Als Grundlage für die Beitragsberechnung dient der aktuelle BAföG-Bedarfssatz – egal, ob du tatsächlich BAföG beziehst. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von deiner Krankenkasse und deiner persönlichen Situation ab.
Zahlen auf einen Blick
BAföG-Bedarfssatz: 855,00 Euro (2026)
| Versicherung | Beitragssatz |
|---|---|
Krankenversicherung (KV) | 10,22 % |
Zusatzbeitrag (BARMER) | 3,29 % |
Pflegeversicherung (PV) | 3,60 % |
PV (über 23 und kinderlos) | 4,20 %* |
* inkl. Zuschlag für Kinderlose von 0,6%
Besonderheiten in der Pflegeversicherung:
Gut zu wissen: Unterschiede zwischen den Kassen gibt es vor allem bei Zusatzleistungen, zum Beispiel Reiseimpfungen, professionelle Zahnreinigung oder Sportangeboten.
Die Familienversicherung ist die einfachste und günstigste Option für Studierende. Sie kostet dich nichts und läuft oft automatisch weiter, wenn du mit dem Studium beginnst. Aber sie ist an Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen für die Familienversicherung:
Viele Studierende jobben – und dabei entscheiden nicht nur der Verdienst, sondern auch Arbeitszeit und Status, wie du versichert bist.
BAföG oder Unterhalt von den Eltern zählen nicht als anzurechnendes Einkommen.
Während der Vorlesungszeit gilt grundsätzlich: Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Überschreitest du diese Grenze dauerhaft, gilt der Job nicht mehr als Nebenjob zum Studium. In dem Fall wirst du wie reguläre Arbeitnehmende versichert.
Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel:
Wichtig: Insgesamt dürfen pro Jahr maximal 26 Wochen über der 20-Arbeitsstunden-Grenze liegen, damit du weiterhin in der KVdS versichert bleiben kannst.
Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist nicht allein die Immatrikulation entscheidend, sondern eine Gesamtbetrachtung von Studienstatus und Umfang der Erwerbstätigkeit.
Die studentische Krankenversicherung endet in der Regel automatisch zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst – unabhängig vom Fachsemester. Für Studierende ab 30 gelten neue Vorgaben:
Regelfall: Wechsel in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Deine Beiträge richten sich nach deinem Einkommen, es gibt aber Mindestbeiträge.
Solange du studierst, ändert sich durch einen Fachwechsel nichts an deinem Versicherungsstatus.
Alter, Einkommen und Arbeitszeit bleiben die entscheidenden Faktoren.
Mit der Exmatrikulation endet auch der Versicherungsschutz über die studentische Krankenversicherung. Wie es weitergeht, hängt von deiner Situation ab:
Wichtig: Nach einer Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung. Falls keine Rückmeldung nach Studium erfolgt, setzt in der Regel die obligatorische Anschlussversicherung ein und die Mitgliedschaft wird als freiwillige Versicherung zum Höchstbeitrag fortgeführt. Eine Anschlussversicherung entsteht nicht automatisch und muss aktiv mit der Krankenkasse geklärt werden.
Auch Studierende aus dem Ausland müssen in Deutschland einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen – oft schon für Visum und Immatrikulation.
Zwei häufige Szenarien:
Tipp: Kläre das frühzeitig. Hochschulen und Ausländerbehörden verlangen konkrete Nachweise, und eine nachträgliche Prüfung kostet Zeit.
Für die Einschreibung wird einen Nachweis benötigt, dass eine Krankenversicherung besteht, meist als elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei privater Versicherung wird zusätzlich eine Befreiung von der Versicherungspflicht erforderlich.
Kontaktiere deine Krankenkasse deshalb frühzeitig und stoße die Meldung zur Immatrikulation dort aktiv an. So vermeidest du Stress kurz vor Semesterbeginn.
Studierende können in der Regel kostenfrei bei ihren Eltern familienversichert bleiben, wenn sie unter 25 Jahre alt sind, in Deutschland wohnen, nicht hauptberuflich selbstständig arbeiten, nicht von der Versicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei sind und ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Bei einer Familienversicherung über die Ehepartnerin oder den Ehepartner ist die Altersgrenze nicht relevant, die Voraussetzungen zur Tätigkeit und die Einkommensgrenzen zählen.
Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 04.02.2026): Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 04.02.2026): Studienvoraussetzung: Kranken- und Pflegeversicherung
Deutsches Studierendenwerk (Abruf vom 04.02.2026): Versicherungen für Studierende
DVKA (Abruf vom 04.02.2026): Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) in Deutschland
GKV-Spitzenverband (Abruf vom 04.02.2026): Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs vom 23.12.2025
GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und Agentur für Arbeit (Abruf vom 04.02.2026): Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten
Verband der Ersatzkassen (Abruf vom 04.02.2026): Familienversicherung – Gesamteinkommen, Unterhalt und Einkommensgrenzen
Verwaltung digital (Abruf vom 04.02.2026): Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen