Der Pflegebeitrag richtet sich danach, ob und wie viele Kinder Sie haben. Auch das Alter der Kinder ist wichtig.
Ohne Kinder | 1 Kind | 2 Kinder* | 3 Kinder* | 4 Kinder* | 5 Kinder oder mehr* | |
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Beitragssatz | 4,20 % | 3,60 % | 3,35 % | 3,10 % | 2,85 % | 2,60 % |
Ihr Anteil | 2,40 % | 1,80 % | 1,55% | 1,30 % | 1,05 % | 0,80 % |
* Gezählt werden Kinder unter 25 Jahren.
** Wird der Pflegebeitrag vom Arbeitgeber, der Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit gezahlt, beträgt der Anteil des Trägers 1,8 %. Von Ihnen selbst ist lediglich der Versichertenanteil zu übernehmen. Wenn Sie für die Zahlung Ihrer Beiträge selbst zuständig sind (z. B. freiwillig versicherte Selbstständige), müssen Sie den gesamten Pflegebeitrag übernehmen.
Wenn Sie Ihre Pflegebeiträge nicht selbst oder über den Arbeitgeber bezahlen, sondern durch Dritte (z. B. Arbeitsagentur), kommt es zu keiner Berücksichtigung von Beitragsabschlägen. Dies trifft auf folgende Personen zu:
Versicherte, die Ihre Beiträge selbst an die Barmer zahlen, müssen uns in jedem Fall informieren, also z. B. freiwillig Versicherte wie Selbstständige oder Versicherte, die Beiträge aus Kapitalleistungen zahlen. In Ihrem neuen Beitragsbescheid erfahren Sie, wie viele Kinder berücksichtigt wurden.
Sollten Ihre Beiträge durch den Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit gezahlt werden, informieren Sie diese bitte direkt über vorhandene Kinder. Eine zusätzliche Information an die Barmer ist dann nicht notwendig.
Grundsätzlich muss die Barmer über die Anzahl Ihrer Kinder Bescheid wissen (ggf. auch durch telefonische Information). Besondere Nachweise sind dafür nicht notwendig. Kinder, die bei uns familienversichert sind, werden automatisch angerechnet. Kinder, die uns nicht mitgeteilt werden, können wir nicht berücksichtigen.
Für die Meldung Ihrer Kinder haben Sie Zeit bis zum 30. Juni 2025, danach soll es ein digitales Nachweisverfahren geben.