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Der Ablauf beim Krankenkassenwechsel: Schritt für Schritt erklärt

Lesedauer weniger als 5 Min

Redaktion:

Helge Brumme (Redakteur, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Ablauf des Wechsels: Drei Fakten

Schneller Online-Wechsel

Pflichtversicherte können die Krankenkasse einfach online wechseln. Es sind nur wenige Angaben nötig . Die neue Krankenkasse informiert die bisherige automatisch.

Zwei Monate Kündigungsfrist

Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft können Sie die Krankenkasse in der Regel mit zweimonatiger Kündigungsfrist wechseln. Der Versicherungsschutz bleibt immer bestehen.

Neue Gesundheitskarte

Sind alle Wechselformalitäten geregelt, erhalten Sie Ihre neue Gesundheitskarte. Diese ist gültig ab dem Datum des Wechsels.

Mit wenigen Angaben können Sie einer neuen Krankenkasse beitreten. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie der Wechsel funktioniert, welche Fristen gelten und worauf Sie achten sollten.

Wie funktioniert der Krankenkassenwechsel?

Sie können Ihre Krankenkasse wechseln, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören meist eine zwölfmonatige Mindestmitgliedschaft oder ein Sonderkündigungsrecht. Die neue Krankenkasse prüft automatisch, ob ein Wechsel möglich ist, und erledigt die Formalitäten.

Bevor Sie wechseln, sollten Sie prüfen, welche Leistungen Sie benötigen und wie die Krankenkassen sich unterscheiden. Sind die Bedingungen erfüllt, steht dem Wechsel nichts im Weg.

Schritt 1: Neue Krankenkasse auswählen

Pflichtversicherte können die Krankenkasse heute meist schnell und bequem online wechseln. Nach dem Beitritt sind Sie für zwölf Monate an die Krankenkasse gebunden.

Nutzen Sie vorher etwas Zeit für einen Leistungsvergleich:

 

Schritt 2: Bei der Wunschkasse anmelden

Haben Sie sich entschieden, melden Sie sich bei Ihrer Wunschkasse an. Das funktioniert online, per Post oder in einer Filiale.

Typische Angaben, die benötigt werden: 

  • Name und Adresse
  • Versicherungsstatus (gesetzlich, privat, familienversichert)
  • Name und Adresse des Arbeitgebers oder der Hochschule
  • Name der aktuellen Krankenkasse und gegebenenfalls das Eintrittsdatum
  • Rentenversicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer, wird bei der Barmer automatisch ermittelt)

Schritt 3: Entspannt abwarten

Nach Ihrer Anmeldung prüft die neue Krankenkasse die Wechselvoraussetzungen und übernimmt alle Formalitäten, zum Beispiel:

  • Kündigung der bisherigen Krankenkasse
  • Meldung an die Rentenversicherung

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Bei einem höheren Zusatzbeitrag gelten abweichende Regelungen.

Schritt 4: Willkommen in der neuen Krankenkasse

Ihre Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist. Beispiel: Antrag am 15. Februar bedeutet neuer Versicherungsbeginn am 1. Mai.

Bei erstmaliger Versicherungspflicht oder einem Arbeitgeberwechsel können Sie innerhalb von 14 Tagen eine Krankenkasse wählen.

 

Wie informiere ich meinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel? 

Damit Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden, muss Ihr Arbeitgeber wissen, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

Eine gesonderte Bestätigung ist in der Regel nicht nötig. Ihr Arbeitgeber fragt die Daten digital ab und erhält die elektronische Mitgliedsbestätigung (DEÜV).

In welchen Fällen muss ich die alte Krankenversicherung selbstständig kündigen?

Solange Sie im System der gesetzlichen Pflichtversicherung bleiben, müssen Sie nicht selbst kündigen. Das übernimmt die neue Krankenkasse.

Eine eigenständige Kündigung ist nötig, wenn Ihre Versicherungspflicht endet und Sie in eine private Krankenversicherung wechseln möchten.

Ihre Krankenkasse informiert Sie über das Austrittsrecht. Erklären Sie den Austritt innerhalb von zwei Wochen und weisen Sie die Anschlussversicherung nach, können Sie direkt privat wechseln. Erfolgt keine Austrittserklärung, wird Ihre Mitgliedschaft freiwillig fortgeführt.

Beim dauerhaften Umzug ins Ausland kann die Mitgliedschaft enden. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über den Online-Service der jeweiligen Krankenkasse. Vordrucke finden Sie auf Verbraucherportalen.

Bekomme ich eine neue Gesundheitskarte bei Krankenkassenwechsel?

Ja. Ihre Gesundheitskarte dient als Identifikation im Gesundheitssystem. In Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern.

Sobald alle Formalitäten geklärt sind, erhalten Sie automatisch eine neue Gesundheitskarte.

  • Neue Karte ist gültig ab Wechseldatum
  • Die alte Karte wird gesperrt
  • Dieser Service ist kostenlos 

Wie weise ich den Krankenkassenwechsel nach?

Eine separate Bescheinigung erhalten Sie in der Regel nicht mehr. Der Nachweis erfolgt digital über die elektronische Mitgliedsbestätigung (DEÜV).

Wenn Sie dennoch einen gedruckten Nachweis benötigen, können Sie ihn bei Ihrer neuen Krankenkasse anfordern.

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Häufige Fragen zum Ablauf beim Krankenkassenwechsel

Krankenkasse wechseln: Ablauf & Anmeldung

Vergleichen Sie Leistungen, wählen Sie die passende Kasse und melden Sie sich online oder schriftlich an. Die neue Krankenkasse erledigt die Kündigung und alle weiteren Schritte.
Bei den meisten Krankenkassen ist die Online-Anmeldung möglich. Schriftliche Formulare können ebenfalls verwendet werden.
Viele Krankenkassen bieten Online-Formulare an. Die neue Krankenkasse übernimmt die Abmeldung bei der alten.

Kündigung & Formalitäten

Nein, das übernimmt die neue Krankenkasse.
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nicht selbst kündigen. Beim Wechsel in eine private Versicherung müssen Sie den Austritt erklären und eine Anschlussversicherung nachweisen.
Kündigungsvorlagen findest Sie beispielsweise auf Verbraucherportalen.
Name, Adresse, Versicherungsstatus, Arbeitgeber/Hochschule, aktuelle Krankenkasse und gegebenenfalls Eintrittsdatum.

Dauer & Versicherungsbeginn

In der Regel zwei Monate ab Ende des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. 
Nach Ablauf der Zweimonatsfrist bei der neuen Krankenkasse.
Sie sind durchgehend versichert. Die neue Kasse informiert die alte und regelt alles Weitere.

Arbeitgeber, Rentenversicherung & Nachweise

Die neue Krankenkasse informiert die alte. Ihren Arbeitgeber informieren Sie selbst. Eine Bescheinigung ist nicht nötig.
Automatisch die neue Krankenkasse.
Ihr Arbeitgeber ruft sie digital bei der Krankenkasse ab.
Nur auf Nachfrage, da der Prozess digital abläuft.
 
Ja, Sie brauchen eine neue Gesundheitskarte. Sie erhalten sie automatisch von der neuen Krankenkasse.
In der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Neuanmeldung.
Sie können eine sogenannte elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) anfordern. Arztpraxen und Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, diesen vorübergehenden Nachweis zu akzeptieren.
Der Krankenkassenwechsel ist kostenlos.

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 12.01.2026): Wechsel zwischen GKV und PKV

Informationsportal für Arbeitgeber (Abruf vom 12.01.2026): Keine Mitgliedsbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel nötig

Kassenärztliche Bundesvereinigung (Abruf vom 12.01.2026): Elektronische Ersatzbescheinigung: Annahme seit Juli Pflicht

Stiftung Warentest (Abruf vom 12.01.2026): Krankenkasse wechseln und sparen – so einfach geht’s

Verbraucherzentrale.de (Abruf vom 12.01.2026): Gesetzliche Krankenversicherung: Schneller Wechsel möglich

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