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Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Wofür er da ist und wie er berechnet wird

Lesedauer weniger als 10 Min

Redaktion:

Vera Laufer (Medical Writer, Content Fleet GmbH)

Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Drei Fakten

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist ein variabler Baustein des Krankenversicherungsbeitrags. Er fällt zusätzlich zu den für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Beiträgen an und kann je nach Krankenkasse individuell variieren.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der Barmer aktuell?

Bei der Barmer beträgt der Zusatzbeitrag derzeit 3,29 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Zusatzbeitrag nicht angehoben. Rechnen Sie mit dem Beitragsrechner ganz einfach Ihren individuellen Beitrag aus. 

Was tun bei einer Erhöhung?

Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann ohne Einhaltung der sonst üblichen Bindungsfrist zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse beeinflusst Monat für Monat, wie viel Geld Sie tatsächlich für die Versicherung zahlen. Warum es den Zusatzbeitrag gibt, wie er berechnet wird und welche Möglichkeiten Sie im Fall einer Erhöhung haben. 

Was ist der Zusatzbeitrag?

Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben einen allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende zu jeweils 50 Prozent. Dieser allgemeine Krankenversicherungsbeitrag ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. 

Den Zusatzbeitrag hingegen erhebt jede Krankenkasse individuell. Der zusätzliche Beitrag ermöglicht es der Krankenkasse, ihre tatsächlichen Kosten zu decken – denn trotz einheitlicher Aufgaben unterscheidet sich die finanzielle Situation einzelner Kassen deutlich. 

Die Krankenkasse erhebt den Zusatzbeitrag als prozentualen Aufschlag auf das beitragspflichtige Einkommen. Bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende diesen Anteil genauso wie den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag jeweils zur Hälfte. Für andere Gruppen – wie Studierende, freiwillig Versicherte oder bestimmte weitere Personengruppen – gelten abweichende Regeln. 

Wie sich der Zusatzbeitrag vom allgemeinen Beitragssatz unterscheidet 

Der entscheidende Unterschied zum allgemeinen Beitragssatz liegt in der Flexibilität: Während der allgemeine Beitrag gesetzlich festgelegt ist und meist über längere Zeit stabil bleibt, kann der Zusatzbeitrag von den Krankenkassen angepasst werden. 

Ändern sich Einnahmen oder Ausgaben oder entstehen neue gesetzliche Rahmenbedingungen, wird er entsprechend neu festgelegt. Der Zusatzbeitrag ist damit ein wichtiges Instrument, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen.

Zusammengefasst bedeutet das: Der Zusatzbeitrag ist ein Bestandteil des gesamten Beitrags, den Sie monatlich an Ihre Krankenkasse zahlen. Im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz ist seine Höhe aber je nach Krankenkasse unterschiedlich und er kann sich jedes Jahr ändern.

 

Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag?

Damit Krankenkassen ihre Leistungen finanzieren können, erhalten sie Mittel aus dem zentralen Gesundheitsfonds. Dieser Fonds sammelt die Beiträge aller gesetzlich Versicherten und verteilt sie an die Krankenkassen – allerdings nicht gleichmäßig, sondern über den sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. 

Das scheint erstmal kompliziert, bedeutet aber im Grunde nur: Wenn unter den Mitgliedern einer Krankenkasse besonders viele Menschen mit bestimmten Krankheiten sind, erhält diese Kasse automatisch höhere Beiträge als eine Kasse mit überwiegend jungen, gesunden Mitgliedern. Oder anders ausgedrückt: Eine Krankenkasse, die mehr Geld für ihre Mitglieder ausgibt, bekommt auch mehr Mittel aus dem zentralen Gesundheitsfonds.

Dieser Ausgleich kann nicht alle individuellen Kosten abdecken. Wenn die tatsächlichen Ausgaben einer Kasse höher sind als die zugewiesenen Mittel, ist der Zusatzbeitrag ein gesetzlich vorgesehenes Instrument für Krankenkassen, ihren Finanzbedarf zu decken. Er schließt die Lücke zwischen den tatsächlichen Versorgungskosten und der Finanzierung über den Gesundheitsfonds.

Welche Faktoren die Höhe des Zusatzbeitrags beeinflussen

Die Höhe des Zusatzbeitrags der Krankenkassen ist sowohl von allgemeinen als auch von kassenspezifischen Gegebenheiten abhängig. Zu den wichtigsten Faktoren zählen:

  • Struktur des Versichertenbestands: Eine Kasse, die tendenziell mehr ältere, pflegebedürftige oder chronisch erkrankte Mitglieder betreut, hat höhere Ausgaben für Krankenhausaufenthalte, Hilfsmittel, Medikamente und Rehabilitationsleistungen.
  • Regionale Besonderheiten: In manchen Bundesländern gibt es eine dichtere Krankenhauslandschaft oder bestimmte medizinische Schwerpunkte, die es in anderen Bundesländern nicht gibt. Das verursacht dort höhere Kosten. Auch regionale Unterschiede in der Vergütung medizinischer Leistungen wirken sich aus.
  • Finanzen und Rücklagen: Verfügt eine Kasse über solide Reserven, kann sie kurzfristige Schwankungen ausgleichen und ihren Zusatzbeitrag stabil halten. Kassen mit geringeren Reserven müssen stärker auf aktuelle Ausgaben reagieren, um ihre Finanzierung zu sichern.
  • Gesundheitspolitische Entwicklungen: Neue Gesetze oder Reformen wie beispielsweise die Krankenhausreform sowie Digitalisierungsvorgaben oder zusätzliche Leistungen beeinflussen die Kosten unmittelbar.
  • Preis- und Kostenentwicklung: Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflege, ambulante Behandlungen und Diagnostik werden seit Jahren kontinuierlich teurer. Das wirkt sich direkt auf die Ausgaben der Krankenkassen aus.

Diese vielfältigen Einflussfaktoren sorgen dafür, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkassen unterschiedlich ausfallen und sich auch regelmäßig verändern können. 

Entwicklung des Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren

In den vergangenen Jahren ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Zeitverlauf gestiegen. Die Entwicklung zeigt deutlich, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen schneller wachsen als die Einnahmen. Als Gründe werden unter anderem genannt:

  • Steigende Ausgaben für Gesundheit und Pflege
  • Demografischer Wandel
  • Medizinischer Fortschritt
  • Pandemiebedingte Auswirkungen

Viele Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren Rücklagen eingesetzt. Dadurch ist der finanzielle Spielraum gesunken – und Erhöhungen des Zusatzbeitrags sind insgesamt wahrscheinlicher geworden.

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungsfähigkeit und finanzielle Stabilität sicherzustellen. Dazu kann auch eine Anpassung des Zusatzbeitrags gehören. 

Üblich ist eine Änderung zum Jahreswechsel, da die Finanzplanung dann aktualisiert wird. In Ausnahmefällen – etwa bei unerwarteten Ausgabensteigerungen – darf der Zusatzbeitrag auch im Laufe des Jahres angehoben werden.

Wer über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheidet

Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheidet jede Kasse selbst – genauer gesagt ihr Verwaltungsrat. Dieser prüft:

  • Versichertenstruktur: Viele ältere oder chronisch erkrankte Personen erhöhen die Ausgaben.
  • Rücklagen: Sind ausreichende Reserven vorhanden, kann der Beitrag stabil bleiben.
  • Medizinische Kostenentwicklung: Steigende Preise für Medikamente, Behandlungen und Pflege wirken sich direkt auf die Ausgaben der Kasse aus.
  • Politische Vorgaben: Gesetzliche Reformen können kurzfristige Mehrkosten verursachen oder eine Entlastung bringen.

Jede Kasse muss diese Einflussfaktoren bei der Sicherung ihrer Finanzierung berücksichtigen, damit sie wirtschaftlich stabil bleibt. Die Höhe des individuellen Zusatzbeitrags ist daher kein willkürliches Element, sondern das Ergebnis einer klar definierten Finanzplanung. 

Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht zudem regelmäßig den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Orientierung. Das ist kein verpflichtender Wert, aber ein wichtiges Signal für die Branche. 2026 beträgt dieser Wert 2,9 Prozent. 

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag wird ebenso wie der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag bei pflichtversicherten Beschäftigten einfach vom Einkommen abgezogen. Bei anderen Versicherungsgruppen sieht das anders aus. 

Für freiwillig Versicherte und Selbstständige erfolgt kein automatischer Einkommensabzug, sondern eine Beitragszahlung auf Basis beitragspflichtiger Einnahmen. So unterscheidet sich die Aufteilung der Kosten je nach Gruppe: 

  • Arbeitnehmende teilen sich den Zusatzbeitrag mit ihrem Betrieb.
  • Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen, teilen sich den Zusatzbeitrag mit der Rentenversicherung. Für Versorgungsbezüge, betriebliche Altersvorsorge oder Arbeitseinkommen neben der Rente ist der Zusatzbeitrag vom Mitglied allein zu tragen.
  • Selbstständige, freiwillig Versicherte und Studierende, die nicht familienversichert sind, tragen den Zusatzbeitrag vollständig selbst.
  • Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II empfangen, zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst; er wird vom Jobcenter übernommen.

Bei der Zahlung und Verteilung des Zusatzbeitrags richtet sich die Belastung also nach Lebensrealität und finanzieller Situation des jeweiligen Mitglieds. 

Tipp: Rechnen Sie mit dem Beitragsrechner ganz einfach Ihren individuellen Beitrag aus. 

Wann ändert sich der Zusatzbeitrag? 

Der Zusatzbeitrag kann erhöht oder gesenkt werden, wenn sich der Finanzbedarf einer Krankenkasse ändert. Anpassungen werden beispielsweise notwendig, wenn die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen, vorhandene Rücklagen nicht mehr ausreichen, gesetzliche Reformen zusätzliche Kosten verursachen oder die Kasse aus dem allgemeinen Gesundheitsfonds weniger Zuweisungen erhält als noch im Vorjahr.

Da viele dieser Faktoren jährlich neu bewertet werden, wird der Zusatzbeitrag besonders häufig zum Jahreswechsel angepasst. In Ausnahmefällen kann eine Änderung aber auch unterjährig erforderlich sein, etwa wenn Ausgaben unerwartet steigen oder die Einnahmen der Krankenkasse deutlicher zurückgehen.

Wie erfahre ich, wenn sich der Zusatzbeitrag ändert? 

Krankenkassen müssen ihre Mitglieder rechtzeitig, in der Regel mindestens einen Monat bevor die Beitragserhöhung wirksam wird, individuell informieren. Das geschieht üblicherweise schriftlich. 

Wenn Sie der elektronischen Kommunikation zugestimmt haben, kann Ihre Krankenkasse Sie auch per E-Mail oder über die App benachrichtigen. Die Anpassung des Zusatzbeitrags allein über die Webseite zu kommunizieren, ist nicht ausreichend. Ihnen als Mitglied muss die Information aktiv zugetragen werden.

Einfacher Wechsel bei Beitragserhöhungen

Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt, besteht ein Sonderkündigungsrecht und die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt. Das bedeutet, der Wechsel kann fristgerecht zum Ende des übernächsten Monats nach Wahl einer neuen Kasse erfolgen– auch wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitglied waren. Die neue Kasse klärt alles Weitere mit der vorherigen Kasse, sodass Sie möglichst wenig Aufwand mit dem Kassenwechsel haben.

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Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag

Definition, Zweck & Unterschied zum allgemeinen Beitrag

Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller, einkommensabhängiger Beitrag, den gesetzlich Versicherte zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen. Er wird von den Krankenkassen individuell festgelegt.

Der Zusatzbeitrag dient dazu, die Finanzierung der Krankenkassen zu decken, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Er ergänzt damit den allgemeinen Beitragssatz.

Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und beträgt 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (ermäßigt: 14,0 Prozent, gilt zum Beispiel für freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld). Der Zusatzbeitrag wird hingegen von jeder Krankenkasse individuell bestimmt und zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben.

Der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung berechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (ermäßigt 14,0 Prozent) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Höhe & Entwicklung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag bei der Barmer beträgt im Jahr 2026 3,29 Prozent.

Krankenkassen haben unterschiedliche Kostenstrukturen, Versichertengruppen und Rücklagen. Kassen mit höheren Ausgaben müssen einen höheren Zusatzbeitrag erheben. Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich oft um mehrere Prozentpunkte.

Die jeweilige Krankenkasse legt den Zusatzbeitrag selbst fest. Zuständig ist ihr jeweiliger Verwaltungsrat, der auf Grundlage einer gesetzlich und aufsichtsrechtlich geregelten Finanzplanung über den Beitrag entscheidet.

Der Zusatzbeitrag kann jährlich oder im Ausnahmefall auch mehrfach im Jahr angepasst werden, wenn die Finanzlage der Kasse es erfordert.

Seit seiner Einführung 2015 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von etwa 0,83 Prozent auf 2,9 Prozent im Jahr 2026 gestiegen. Langfristig ist der Zusatzbeitrag gestiegen, allerdings nicht jedes Jahr.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Grundsätzlich betrifft der Zusatzbeitrag alle gesetzlich Versicherten. Wie er finanziert wird, hängt von der jeweiligen Versichertengruppe ab: Beschäftigte teilen sich den Zusatzbeitrag hälftig mit dem Arbeitgeber. Rentnerinnen und Rentner teilen ihn zur Hälfte mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbstständige, freiwillig Versicherte und Studierende, die nicht familienversichert sind, zahlen den Zusatzbeitrag vollständig selbst. Beziehende von Arbeitslosengeld II zahlen keinen Zusatzbeitrag aus eigener Tasche, dieser wird vom Jobcenter übernommen.

Bei Arbeitnehmenden und pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern wird der Zusatzbeitrag hälftig zwischen Arbeitgebendem oder Rentenversicherung und der versicherten Person auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze aufgeteilt. Studierende, die nicht familienversichert sind, zahlen den Beitrag selbst, ebenso wie freiwillig Versicherte und Selbstständige.

Ja, bei Beschäftigten wird der Zusatzbeitrag zusammen mit dem allgemeinen Beitrag direkt vom Arbeitsentgelt einbehalten. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer führen ihren Beitrag selbst an die Krankenkasse ab. 

Ja, in der Regel teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende den Zusatzbeitrag hälftig, genau wie beim allgemeinen Beitragssatz.

Bei Rentnerinnen und Rentnern trägt die Rentenversicherung die Hälfte, die andere Hälfte wird direkt von der Rente einbehalten.

Beiträge (inklusive Zusatzbeitrag) aus rentenähnlichen Einkünften wie betriebliche Altersversorgung, Versorgungsbezüge, sowie Arbeitseinkommen neben einer Rente, haben die Versicherten selbst zu tragen.

Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Zusatzbeitrag selbst, da sie keinen Arbeitgeberanteil erhalten.

Erhöhung des Zusatzbeitrags

Der Zusatzbeitrag wird erhöht, wenn die Krankenkasse höhere Ausgaben hat, zum Beispiel durch steigende Gesundheitskosten oder sinkende Einnahmen. Häufig wird der Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel angehoben. 

Die Krankenkasse informiert schriftlich oder per E-Mail, in der Regel mindestens einen Monat vor der Erhöhung.

Ja, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Die sonst geltende zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt. Der Wechsel erfolgt zum Ende des übernächsten Monats nach der Wahl der neuen Kasse. 

Apothekenumschau (Abruf vom 02.12.2025): Warum die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge verlangen 

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 02.12.2025): Beiträge

Krankenkassen.Deutschland (Abruf vom 02.12.2025): Zusatzbeitrag – Fragen und Antworten

tagesschau (Abruf vom 02.12.2025): Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt

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