Sie überlegen, Ihre Krankenkasse zu wechseln, befinden sich aber derzeit in Behandlung oder haben eine chronische Erkrankung. Vielleicht haben Sie auch Leistungen beantragt, die noch nicht genehmigt wurden. Was in diesen Situationen für Sie gilt.
Können Sie die Krankenkasse trotz Behandlung wechseln?
Ja. Auch wenn Sie sich gerade behandeln lassen oder eine chronische Erkrankung haben, können Sie die Krankenkasse wechseln. Gesetzliche Krankenkassen müssen Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand aufnehmen. Das bedeutet:
- Ihr Wahlrecht bleibt immer bestehen.
- Laufende Behandlungen dürfen in der Regel weiterlaufen.
- Kosten werden bis zum Wechsel durch die bisherige und danach durch die neue Krankenkasse übernommen.
Wechsel während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Akutbehandlung
Sie können Ihre Krankenkasse auch dann wechseln, wenn Sie sich derzeit im Krankenhaus befinden. Ihr Aufenthalt läuft in der Regel ohne Unterbrechung weiter. Die Zuständigkeit wechselt automatisch mit Ihrem Mitgliedschaftsbeginn.
Wichtig für den Wechsel:
- Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende
- Bindungsfrist: in der Regel zwölf Monate
- Besonderheiten bei Wahltarifen oder Sonderkündigungsrecht
Bis zum Wirksamwerden übernimmt Ihre bisherige Krankenkasse die Kosten, danach die neue.