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Krankenkasse wechseln im Job: Fristen, Ablauf & Meldungen für Arbeitnehmer

Lesedauer weniger als 4 Min

Redaktion:

Tobias Reuter (Redakteur, Content Fleet GmbH)

Qualitätssicherung:

Geschäftsbereich Versicherung und Beitrag Barmer

Wechsel im Job: Drei Fakten

Wechsel im Job möglich

Ein Krankenkassenwechsel ist auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses möglich. Wichtig sind die gesetzlichen Bindungsfristen, Kündigungsfristen und eine rechtzeitige Meldung.

Arbeitgeber einbinden

Die neue Krankenkasse übernimmt viele Schritte. Melden Sie den Wechsel trotzdem selbst beim Arbeitgeber, damit die Abrechnung korrekt und ohne Verzögerungen erfolgt.

Einfluss aufs Gehalt

Der allgemeine Beitragssatz bleibt gleich. Unterschiede im Nettogehalt ergeben sich vor allem durch den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse.

Ein Krankenkassenwechsel ist auch während eines bestehenden Jobs möglich. Wie der Wechsel im laufenden Arbeitsverhältnis oder beim Start in einen neuen Job abläuft, welche Schritte automatisch erledigt werden und welche Auswirkungen er auf Gehalt, Beiträge und Abrechnung hat.

Krankenkasse im laufenden Arbeitsverhältnis wechseln

Auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses können Sie Ihre Krankenkasse wechseln. Vorausgesetzt, Sie halten alle Fristen ein. Die Wahl der Krankenkasse ist nicht an den Arbeitgeber gebunden.

Reguläre Fristen für den Krankenkassenwechsel 

  • Mindestmitgliedschaft bei der bisherigen Kasse: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende
  • Bei bestimmten Wahltarifen gelten längere Bindungsfristen.

Wechsel mit Sonderkündigungsrecht

Ein vorzeitiger Wechsel ist möglich, wenn Ihre Krankenkasse

  • den Zusatzbeitrag erhöht oder
  • erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt.

Dann können Sie die Krankenkasse auch vor Ablauf der Bindungsfrist wechseln.

Wichtig: Die Wahlerklärung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, für den der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt.
 

Krankenkasse wechseln beim Start in den neuen Job

Beim Antritt einer neuen Beschäftigung kann ein neues Wahlrecht zur Krankenkasse entstehen. Besonders dann, wenn dadurch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt (z. B. nach der Familienversicherung).

Auch hier gilt: Ein Jobwechsel kann ein neues Wahlrecht auslösen, die alte Bindungsfrist wird dadurch nicht automatisch aufgehoben, mit Ausnahme des neuen Versicherungspflichtstatus.

Frist für den Alltag

Der Antrag bei der gewünschten Krankenkasse muss spätestens 14 Tage nach Beginn der neuen Beschäftigung gestellt werden. Wird die Frist verpasst, bleiben Sie automatisch bei der bisherigen Krankenkasse.

Krankenkassenwechsel melden: So läuft der Prozess

Beim Wechsel wirken alte Kasse, neue Kasse und Arbeitgeber zusammen. Viele Schritte laufen heute automatisiert.

Kündigung der alten Krankenkasse

  • Sind Sie gesetzlich pflichtversichert, kümmert sich die neue Krankenkasse um die Kündigung.
  • Selbst kündigen müssen Sie nur, wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung verlassen (z. B. bei Wechsel in die PKV). Dann müssen Sie den Austritt erklären und eine Anschlussversicherung nachweisen.
     

Arbeitgeber informieren: Warum es wichtig ist

Nachdem Sie die Mitgliedsbestätigung der neuen Krankenkasse erhalten haben, sollten Sie den Arbeitgeber schnellstmöglich informieren. Formlos per E‑Mail genügt.

So kann die Lohnabrechnung rechtzeitig angepasst werden. Danach meldet die neue Krankenkasse den Wechsel elektronisch an den Arbeitgeber.

Welche Aufgaben der Arbeitgeber übernimmt

  • Bestätigung Ihrer Beschäftigung gegenüber der neuen Krankenkasse
  • Abführung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Meldung zur Sozialversicherung (automatisiert)
  • Auch die Rentenversicherung erhält die Meldung automatisch

 

Was passiert bei einer verspäteten Mitteilung?

Wird der Wechsel verspätet an den Arbeitgeber gemeldet, kann es zu vorläufigen Abrechnungen und späteren Korrekturen kommen. Dauerhafte finanzielle Nachteile entstehen in der Regel nicht.

Auswirkungen auf Gehalt, Beiträge und Abrechnung

Viele wechseln die Krankenkasse, um Beiträge zu sparen. Dabei gilt:

Das bleibt unverändert

  • allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (gesetzlich festgelegt)
  • Lohnsteuer, Steuerklasse, Freibeträge

Das kann sich ändern

  • der Zusatzbeitrag. Dieser unterscheidet sich zwischen den Krankenkassen
  • je höher der Zusatzbeitrag, desto geringer das Nettogehalt
  • Hinweis: Der Zusatzbeitrag der Barmer bleibt 2026 stabil.

Der neue Beitragssatz gilt ab dem offiziellen Wechseltermin, in der Regel ab dem ersten Tag des Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Ab dann berücksichtigt der Arbeitgeber den neuen Satz automatisch in der Lohnabrechnung.

Krankenkasse wechseln in besonderen Beschäftigungssituationen

In folgenden Fällen bleibt Ihr Wahlrecht grundsätzlich bestehen:

  • Kurzarbeitergeld: Reguläre gesetzliche Krankenversicherung bleibt bestehen
  • Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld: Wahlrecht zur Krankenkasse bleibt erhalten
  • Betriebliche Zusatzversicherung: Beeinflusst die gesetzliche Krankenkasse nicht
  • Befristete Verträge und Teilzeitstellen: Es gelten dieselben Regeln wie bei unbefristeter Vollzeit, solange Versicherungspflicht besteht
     

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FAQ zum Krankenkassenwechsel im Job

Rechte & Voraussetzungen für den Wechsel

Ja. Voraussetzung sind 12 Monate Mitgliedschaft und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Ausnahmen gelten bei Wahltarifen und Sonderkündigungsrecht.
Ja. Ein neues Wahlrecht kann entstehen, wenn Versicherungspflicht eintritt.
Ja. Die Probezeit schränkt Ihr Wahlrecht nicht ein.
  • Bindungsfrist: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende
  • Sonderkündigung bei Zusatzbeitragserhöhung: bis Ende des Monats, für den der neue Beitrag gilt

Meldung und Ablauf

Sie selbst. Formlos nach Erhalt der Mitgliedsbestätigung.
Sofort nach Erhalt der Bestätigung, damit die Abrechnung angepasst wird.
Er bestätigt Ihr Beschäftigungsverhältnis und führt die Beiträge wie gewohnt ab.
Die Meldung erfolgt automatisch.
Vorläufige Abrechnungen und spätere Korrekturen sind möglich.

Auswirkungen auf Gehalt & Abgaben

Nein. Die Steuer bleibt unverändert.
Der allgemeine Beitragssatz bleibt stabil. Unterschiede ergeben sich durch den Zusatzbeitrag.
Ab dem ersten Tag des Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Besondere Beschäftigungssituationen

Ja. Auch während Kurzarbeit bleiben Sie gesetzlich krankenversichert und können Ihre Krankenkasse wechseln. 
Ja. Beim Bezug von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld behalten Sie grundsätzlich Ihr Wahlrecht. 
Ihre gesetzliche Versicherung bleibt unberührt.
Es gelten dieselben Regeln wie bei Vollzeit, solange Versicherungspflicht besteht.

Bundesministerium für Gesundheit (Abruf vom 05.02.2026): Ratgeber Krankenversicherung 

Haufe (Abruf vom 05.02.2026): Meldungen / 1 Grundzüge des Meldeverfahrens

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