- Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln
- Sonderkündigung: Welche Fristen gelten bei Beitragserhöhung?
- Wann kann ich die Krankenkasse nicht wechseln?
- Wie ist ein Krankenkassenwechsel von gesetzlich zu privat möglich?
- Krankenkassenwechsel beim Umzug ins Ausland
- Jetzt zur BARMER wechseln
- Häufige Fragen zu Voraussetzungen für den Krankenkassenwechsel
Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel nach zwölf Monaten wechseln. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Eine eigene Kündigung ist nicht notwendig. Die neue Krankenkasse übernimmt den Wechsel für Sie.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Mindestbindung: zwölf Monate Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse
- Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende
- Kündigung: übernimmt die neue Krankenkasse vollständig
- Sonderkündigung: möglich bei Beitragserhöhung
- Begründung: nicht erforderlich
Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln
Sie können wechseln, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie sind seit mindestens zwölf Monaten Mitglied Ihrer Krankenkasse
- Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung
Welche Kündigungsfrist gilt
Die Kündigungsfrist beträgt immer zwei Monate zum Monatsende.
Beispiel: Anmeldung am 10. Mai bedeutet Beginn der neuen Mitgliedschaft am 1. August.
Das bedeutet:
- Der Wechsel erfolgt immer mit zeitlichem Vorlauf
- Die Frist bestimmt den Start bei der neuen Krankenkasse