- Kann ich immer die Krankenkasse wechseln?
- Sonderkündigung: Welche Fristen gelten bei Beitragserhöhung?
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- Wie ist ein Krankenkassenwechsel von gesetzlich zu privat möglich?
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- Krankenkassenwechsel beim Umzug ins Ausland
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- Häufige Fragen zu Voraussetzungen für den Krankenkassenwechsel
Ein Wechsel der Krankenkasse ist oft einfacher als gedacht. Egal, ob Sie niedrigere Beiträge, besseren Service oder zusätzliche Leistungen suchen. Hier erfahren Sie, unter welchen Bedingungen ein Wechsel möglich ist, welche Fristen gelten und was Sie in Sonderfällen beachten sollten.
Kann ich immer die Krankenkasse wechseln?
Grundsätzlich können Sie mit zweimonatiger Frist zum Monatsende wechseln. Beispiel: Melden Sie sich am 10. Mai bei einer neuen Krankenkasse an, beginnt Ihre Mitgliedschaft dort am 1. August.
Voraussetzungen und Kündigungsfristen für Krankenkassenwechsel
Für den Wechsel gelten laut § 175 SGB V zwei Bedingungen:
- Sie waren mindestens zwölf Monate Mitglied Ihrer Krankenkasse.
oder - Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei einer Beitragserhöhung.
Sind Sie mindestens zwölf Monate Mitglied oder haben ein Sonderkündigungsrecht, können Sie die Krankenkasse wechseln. Eine schriftliche Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse ist nicht notwendig. Die neue Krankenkasse übernimmt den kompletten Prozess.
Sie können Ihre Beitrittserklärung bis zum Ende der Kündigungsfrist formlos gegenüber der neuen oder bisherigen Krankenkasse widerrufen. Ein Widerruf nach Beginn der neuen Mitgliedschaft ist nicht möglich.